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angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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archer
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angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von archer » Di 16. Dez 2014, 11:54

Mahlzeit.

ich hab mal eine Frage an die rechtlich belesenen hier.
Aus einer Diskussion heraus tauchte folgende Frage auf und mir ist einfach nicht klar wie man i einem solchen Falle vorgehten müsste/sollte.

Wenn jetzt jemand der keine Waffenrechtliches Dokument besitzt ein Revolver Im Dachboden findet und den dann verkaufen/verschenken möchte an jemanden der natürlich ein WBK mit freien Plätzen hat.

Wie wäre da vorzugehen um nicht irgendwas falsch/illegal zu machen?

Ist die Polizei zu benachrichtigen die das Ding dann in Verwahrung nimmt und dem ev Käufer dann aushändigt nach vorzeigen der WBK...

Oder nimmt der WBK besitzer das Ding einfach und geht damit zur Waffenbehörde und meldet das "einfach" ??
nach dem Motto; Hier waffe; hier wbk; btte eintragen; danke


Danke schonmal im voraus

Grüße

JPS1
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Re: angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von JPS1 » Di 16. Dez 2014, 12:10

Die Frage ist natürlich auch, wer hat den Revolver wo verloren?
Ist der hypothetische Dachboden zb im Haus vom vom verstorbenen Opa, dann kann der Erbe darüber verfügen (sie ist nicht "verloren" worden sondern uU nur ein bisher vergessener Teil des Nachlasses) - unter anderem eine zum Besitz befugte Person nennen - §43 WaffG
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Suchworte=

ist das irgendein Dachboden (Mietshaus oder sonstwas & sie gehört nicht dem Eigentümer des Hauses) -> §42 WaffG, meldet sich nach einem Jahr keiner kann der Finder darüber verfügen, bzw. sollte der Finder beim Abliefern schon den Vermerk anbringen, an wen nach einem Jahr auszufolgen ist

§42 WaffG (Umgang mit gefunden Waffen)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Suchworte=

§395 ABGB (Eigentumserwerb bei Fundsachen)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Suchworte=

Die jeweilige Vorgangsweise (Polizei etc) steht im §§42 bzw 43 WaffG

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Promo
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Re: angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von Promo » Di 16. Dez 2014, 14:14

Aus der Praxis .. Zur Behörde gehen und den Fund einer Waffe melden. Liegt dann 1 Jahr auf der Behörde als Fundstück wo jemand den Besitz anmelden kann. Nach einem Jahr kann der Finder bestimmen, dass es an Person XY ausgehändigt wird.

Gilt für alles außer §18 (Kriegsmaterial), bitte beachten dass die Behörde die Seriennummer durch das Polizei-System jagen wird, ob die Waffe ggf. als gestohlen gemeldet wurde oder wegen eines Verbrechens in der näheren Umgebung eine ähnliche/gleiche Waffe gesucht wird.
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Raven
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Re: angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von Raven » Di 16. Dez 2014, 14:53

archer hat geschrieben:Wenn jetzt jemand der keine Waffenrechtliches Dokument besitzt ein Revolver Im Dachboden findet


Frei nach Sheldon cooper - "ich verstehe die Frage nicht"....

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Re: angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 16. Dez 2014, 15:00

Raven hat geschrieben:Frei nach Sheldon cooper - "ich verstehe die Frage nicht"....


Soll auch Leute geben die sich ans Gesetz halten..... :shhh:
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Re: angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von jhjfdf » Di 16. Dez 2014, 15:10

Andere Frage dazu...bekomme ich in so einem Fall(egal ob selbst gefunden oder vom Finder ausgewählt) dann einfach für die Waffe einen zusätzlichen Platz auf der Karte?

Raven
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Re: angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von Raven » Di 16. Dez 2014, 15:28

Dass dir einer eine Waffe schenkt is leider kein Erweiterungsgrund...
Da würden viele alte 30€ Knarren untereinander "verschenkt" werden :lol:

Aber n gutes Argument ises.. Hängt von der BH ab :think:

Generell, soweit ich weiss - Polizei verständigen und HOLEN lassen. Nicht transportieren.
Anmelden dases e.v. ne Fundsache ist.

Aber wenn die KW Registriert ist, ises relativ unwahrscheinlich dass die nicht zuordenbar ist ..Also kanns ne Diebstahl- oder eine Erbsache sein..
Unregistriert hat man gute Chancen, daß die eingezogen wird.. (Ausnahmen vielleicht Kriegsbeute)

Wäre imho auch sicherer.. Wer weiss in welchem Wald und in wem Spuren davon gefunden werden...

Lieber weg damit...
So n 0-8-15 Recolver kost gebraucht ~~~~250€-350€.. Dafür sollte man sich keine Probleme einhandeln...

Raven
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Re: angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von Raven » Di 16. Dez 2014, 15:29

Irwin J. Finster hat geschrieben:
Raven hat geschrieben:Frei nach Sheldon cooper - "ich verstehe die Frage nicht"....


Soll auch Leute geben die sich ans Gesetz halten..... :shhh:


Das war nicht wirklich ernst gemeint !!!! :whistle:

yoda
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Re: angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von yoda » Di 16. Dez 2014, 16:17

Ich würde die Waffe zur Polizei bringen, und sagen "Hab ich am Dachboden gefunden, Vorbesitzer vollkommen unbekannt", dass sie irgendwem mal gehört hat würde ich nicht sagen sonst ist das Ding vielleicht gleich eingezogen weils eine Illegale vom Großvater war...
Auszuhändigen ist die Waffe nur wenn der Verlustträger nicht zu ermitteln war.

Bud Spencer

Re: angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von Bud Spencer » Di 16. Dez 2014, 16:35

Obs deine sippe irgendwann einmal legal gehabt hat oder nicht ist der behörd egal/gar nicht mehr nachvollziehbar.

Bis 38 (respekt.34) galt das k.k. Waffengesetz, welches den BESITZ gar nicht reglementierte sondern nur erwerb und führen. (es gab eine mindestlänge. Nacher kürzen war aber ok und wurde oft gemacht) Von 38-67 galt dann das dt. und soviel ich weiß ist die archivlage hier mehr als dünn. Danach bis in die 80er wird sie nicht viel besser. Von daher...

Raven
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Re: angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von Raven » Di 16. Dez 2014, 16:39

yoda hat geschrieben:Ich würde die Waffe zur Polizei bringen,



:naughty:

Holen lassen. Speziell als NICHT-WBKler... Da gabs schon mal n schönen Thread hier..

Und selbst mit würde ich die wenn irgendwie möglich liegen lassen bis die da sind...

Ich mein, wenn das irgendeine Tatwaffe ist, die irgendwer dahingeschupft hat ises uncool, wenn die DNA des Täters mit deiner vermischt wird...
Irgendwie ungünstig... :whistle:

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Re: angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von cowroper » Di 16. Dez 2014, 17:33

net bös sein, aber des ist schon wieder ein thread aus der unendlichen reihe "wie kann ich ein bestehendes gesetz am besten umgehen"
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.

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Re: angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von alfacorse » Di 16. Dez 2014, 18:08

archer hat geschrieben:Wenn jetzt jemand der keine Waffenrechtliches Dokument besitzt ein Revolver Im Dachboden findet und den dann verkaufen/verschenken möchte an jemanden der natürlich ein WBK mit freien Plätzen hat.


Sollte wirklich mal der Fall eintreten, dass eine Person (mit oder ohne WBK) eine Waffe findet, so ist der dümmste mögliche Weg, dies im Internet zu diskutieren. :doh:

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Re: angenommerner Dachbodenfund eines nicht WBK Besitzers

Beitrag von BigBen » Di 16. Dez 2014, 18:10

Damit ist das Thema auch erledigt - sonderbar was für Fragen manche Leute haben...und wie andere teilweise darauf reagieren...
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