ich hätte jetzt gern mal Klarheit darüber wie das in Österreich geregelt wird.
Warum sind manche Halbautomaten Kat. B und andere wiederum Kat. A?
Warum sind nicht alle Halbautomaten Kategorie B (siehe M1 Carbine, Ruger Mini 14,...)?
Warum ist sogut wie jede Pistole, die ich kenne, Kat. B, aber nicht jedes Gewehr?
Was ich so weiß, gibt es Längenmäßig ja (fast) keine Beschränkungen.
Auch Kaliber-Technisch gibt es klare Regeln.
Aber wo liegt der "feine Unterschied"?
Warum darf ich mir ein OA15 kaufen, dass technisch gesehen fast gleich ist wie jedes AR 15, aber keine HA Mini Uzi von Vector Arms?
Es gibt ja auch die Steyr SPP und die HA MP9 Variante von B&T legel zu kaufen.
Wenn das nicht stimmt, dann bitte klärt mich auf.
Dieses Thema wurde wsl schon oft angesprochen, aber ich find einfach nichts dazu.
Ich hab auch schon im Waffengesetzt nachgeschaut, aber dort steht nichts dezitiertes.
LG
PS: ich hab auch schon bemerkt, dass das österreichische Waffenrecht sehr "eigen" ist
![Whistle :whistle:](./images/smilies/eusa/whistle.gif)
irgentwie hat jeder seine eigene Auslegung...