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LPD Wien, vormals AB
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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LPD Wien, vormals AB
ein brief von der LPD/waffenreferat in der post läßt böses erahnen.
Ladung! allerdings ist ladung durchgestrichen und es wird um anruf gebeten.
beim anruf stellt sich heraus, dass ich um eine waffe mehr besitze als mir erlaubt ist.
ich glaubs nicht und zähle nach. sind genausoviel wie erlaubt.
ich mach mich also mit meinen kompletten unterlagen auf den weg zum AB (heißt jetzt nicht mehr so).
und nach kurzer zeit ist der fehler gefunden: ich habe eine §23/2a waffe gekauft und der verkäufer (ein büchsenmacher!) hat sie als Pistole der Kategorie B gemeldet.
deshalb paßts auf wenn ihr eine neue pistole, einen neuen revolver oder einen VL-Roller kaufts, wie die vom büchsenmacher gemeldet wird, die kennen sich, so hats den anschein, nämlich net immer wirklich aus.
das AB, jetzt LPD Waffenreferat, ist echt super. die haben das ausgebessert und die gschicht war erledigt. so sollten alle ämter sein!
bürgerservice statt bürger ärgern!
Ladung! allerdings ist ladung durchgestrichen und es wird um anruf gebeten.
beim anruf stellt sich heraus, dass ich um eine waffe mehr besitze als mir erlaubt ist.
ich glaubs nicht und zähle nach. sind genausoviel wie erlaubt.
ich mach mich also mit meinen kompletten unterlagen auf den weg zum AB (heißt jetzt nicht mehr so).
und nach kurzer zeit ist der fehler gefunden: ich habe eine §23/2a waffe gekauft und der verkäufer (ein büchsenmacher!) hat sie als Pistole der Kategorie B gemeldet.
deshalb paßts auf wenn ihr eine neue pistole, einen neuen revolver oder einen VL-Roller kaufts, wie die vom büchsenmacher gemeldet wird, die kennen sich, so hats den anschein, nämlich net immer wirklich aus.
das AB, jetzt LPD Waffenreferat, ist echt super. die haben das ausgebessert und die gschicht war erledigt. so sollten alle ämter sein!
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The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.
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Re: LPD Wien, vormals AB
Musstest du die Zugehörigkeit in die Ausnahmeregelung irgendwie belegen?
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
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Re: LPD Wien, vormals AB
edit:
war ein offensichtlicher Irrtum
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Re: LPD Wien, vormals AB
Hab heute den gleichen Brief im postkastl gefunden, mal schauen ob es das gleiche ist
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- helmsp
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Re: LPD Wien, vormals AB
Passend zum Titel.
Habe mit der LPD telefonieren dürfen. Anscheinend haben wir, meine Frau und ich, eine Waffe an einer anderen Person überlassen die aber noch bei uns ist...und wofür es auch keine schriftliche Überlassung gibt! Komische Sachen gibts. Und nun sagt die Dame, dass ICH ein Brief verfassen darf wo alle unterschreiben müssen und drinsteht, dass die Waffe nach wie vor in meinem Besitz ist. Die machen den Fehler und ich hab die Arbeit...
Habe mit der LPD telefonieren dürfen. Anscheinend haben wir, meine Frau und ich, eine Waffe an einer anderen Person überlassen die aber noch bei uns ist...und wofür es auch keine schriftliche Überlassung gibt! Komische Sachen gibts. Und nun sagt die Dame, dass ICH ein Brief verfassen darf wo alle unterschreiben müssen und drinsteht, dass die Waffe nach wie vor in meinem Besitz ist. Die machen den Fehler und ich hab die Arbeit...
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/
Re: LPD Wien, vormals AB
helmsp hat geschrieben:...wir, meine Frau und ich, eine Waffe an einer anderen Person überlassen die aber noch bei uns ist...
also irgendwo ist aber der hund bei dir, eine waffe kann nicht zwei personen gehören.
...sagt die Dame, dass ICH ein Brief verfassen darf wo alle unterschreiben müssen...
unterschreiben kann nur der, auf den die waffe zugelassen ist.
sei froh, dass die sache telefonisch und unkompliziert gelöst werden klann. die hätten dich ja genauso vorladen können.
also was solls?
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- helmsp
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Re: LPD Wien, vormals AB
cowroper hat geschrieben:helmsp hat geschrieben:...wir, meine Frau und ich, eine Waffe an einer anderen Person überlassen die aber noch bei uns ist...
also irgendwo ist aber der hund bei dir, eine waffe kann nicht zwei personen gehören....sagt die Dame, dass ICH ein Brief verfassen darf wo alle unterschreiben müssen...
unterschreiben kann nur der, auf den die waffe zugelassen ist.
sei froh, dass die sache telefonisch und unkompliziert gelöst werden klann. die hätten dich ja genauso vorladen können.
also was solls?
Die Waffe ist nicht bei uns gemeldet sondern bei einer anderen Person der/dem ich die Waffe nie überlassen habe. Und da es nichts Schriftliches gibt/gab ausser eben die Überlassung zu uns verstehe ich nicht wo die LPD sowas herzaubern.
Und nein, es wurde nichts telefonisch gelöst sondern sowohl diese Person als auch ich müssen einen Wisch unterschrieben denen zukommen lassen.
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Re: LPD Wien, vormals AB
Die Waffenbehörden bestehen halt auch nur aus Menschen und Menschen machen Fehler. Und da diese Menschen im Regelfall auch noch Beamte sind, versuchen sie sich gegen alles möglich abzusichern...leider oft zum Nachteil (Zeit, Nerven, Geld) ihrer Klienten. Das beinhaltet auch, dass man selbst zur Behörde fahren muss, um deren Fehler klarzustellen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: LPD Wien, vormals AB
Ich hätte sie nach der Rechtsgrundlage für das MÜSSEN gefragt und es dann verweigert, so einfach ist das, wenn die meinen man MUSS, obwohl man absolut keinen Fehler gemacht hat. Wenns wollen sollens halt vorbeikommen schauen ob die Waffe noch da ist.helmsp hat geschrieben:... Und nun sagt die Dame, dass ICH ein Brief verfassen darf wo alle unterschreiben müssen und drinsteht, dass die Waffe nach wie vor in meinem Besitz ist. Die machen den Fehler und ich hab die Arbeit...
Beim geringsten Verschulden des Waffenbesitzers gibts gleich bitterböse schriftliche Drohungen/Anzeigen etc., deswegen würde sich meine Kooperationsbereitschaft in so einem Fall auch in Grenzen halten.
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Re: LPD Wien, vormals AB
helmsp hat geschrieben:Passend zum Titel.
Habe mit der LPD telefonieren dürfen. Anscheinend haben wir, meine Frau und ich, eine Waffe an einer anderen Person überlassen die aber noch bei uns ist...und wofür es auch keine schriftliche Überlassung gibt! .......
Ich verstehs noch immer nicht, wie kommt dann die BH darauf das die Waffe bei dir ist, eine schriftliche Überlassung gibt es ja auch nicht?
Re: LPD Wien, vormals AB
Die werden einfach wieder mal ein paar Seriennummern falsch eingegeben haben oder irgendsowas...
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Re: LPD Wien, vormals AB
BigBen hat geschrieben:Die werden einfach wieder mal ein paar Seriennummern falsch eingegeben haben oder irgendsowas...
Jetzt wo du es sagst, stimmt die werden seine SNr. bei einen anderen eingetragen haben.