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Waffe mit WS Verkaufen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffe mit WS Verkaufen
Da ich für meine Viper mit dem WS einen Käufer hätte, möchte ich mich nochmals erkundigen wie das ganze mit dem WS abläuft.
Kann ich dem Käufer die Waffe samt dem Zubehör gleich mitgeben, oder schreibe ich ihm ganz normal einen Kaufvertrag ohne ihm die Waffe auszuhändigen?
Da der Käufer aus Wien kommt, braucht der doch eine Vorreservierung für das Zubehör oder?
Kann ich dem Käufer die Waffe samt dem Zubehör gleich mitgeben, oder schreibe ich ihm ganz normal einen Kaufvertrag ohne ihm die Waffe auszuhändigen?
Da der Käufer aus Wien kommt, braucht der doch eine Vorreservierung für das Zubehör oder?
Re: Waffe mit WS Verkaufen
du kannst ihm beide Teile auch als getrennte Kat B Waffen verkaufen und er macht die Ummelderei bei seiner BH selber
geht natürlich nur wenn er 2 freie Plätze hat
geht natürlich nur wenn er 2 freie Plätze hat
member the old PD design ? oh I member
Re: Waffe mit WS Verkaufen
rupi hat geschrieben:du kannst ihm beide Teile auch als getrennte Kat B Waffen verkaufen und er macht die Ummelderei bei seiner BH selber
geht natürlich nur wenn er 2 freie Plätze hat
hi
A.)
er hat zwei plaetze frei
-> dann einfach zwei kaufvertraege und fertig
der kaeufer kann sich das WS dann unmittelbar danach auf antrag bei seiner behoerde als zubheoer eintragen lassen, dann hat er den zweiten platz wieder frei
B.)
er hat nur einen platz frei
-> das ist schlecht
variante A -> er ruft bei seiner behoerde an und fragt ob er ned evt das zubehoer gleich mitnehmen darf vom kauefer wenn er vorab einen zubehoer antrag stellt. ist rechtlich ein graubereich aber viele behoerden spielen da trotzdem mit
variante B -> er darf zuerst nur die waffe mitnehmen, dann stellt er den zubehoerantrag, wenn der bescheid da ist (das kann auch ein paar wochen dauern) kann er sich das WS abholen
ACHTUNG: der platz des VERkaeufers wird erst dann frei wenn der kaeufer das zubehoer physikalisch uebernommen hat und die entsprechende verkaufsmeldung an die behoerde gesendet wurde
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffe mit WS Verkaufen
Ok alles klar!
Nur eine Frage habe ich noch, Viper und Shadow System haben ja beide die Selbe Seriennummer...
Ist das egal bei 2 Kaufverträgen und ich schreibe einfach bei der Shadow Wechselsystem dazu?
Nur eine Frage habe ich noch, Viper und Shadow System haben ja beide die Selbe Seriennummer...
Ist das egal bei 2 Kaufverträgen und ich schreibe einfach bei der Shadow Wechselsystem dazu?
- Warnschuss
- .50 BMG
- Beiträge: 1612
- Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
- Wohnort: Niederösterreich
Re: Waffe mit WS Verkaufen
Ja, schreib halt Wechselsystem dazu, damit sich die Behörde auskennt.
Aber ein Kaufvertrag ist, soweit ich weiß, eigentlich nicht notwendig.
Aber ein Kaufvertrag ist, soweit ich weiß, eigentlich nicht notwendig.
Re: Waffe mit WS Verkaufen
Kaufvertrag ist tatsächlich nicht notwendig, aber bei den ganzen Daten für die schriftliche Meldung ists eigentlich null Mehraufwand (Daten gem. 28(2) WaffG + Kaufpreis = minimal-Kaufvertrag)
Vorteil bei 2 KV ist, dass die Behörde sich weniger vertun kann (übereifrig gleich beide eintragen, WS als Grundwaffe eintragen,...)
Den KV fürs WS dann vielleicht zusätzlich als "Reservierungsbestätigung" bezeichnen, damit der Behörde alles klar ist
Ansonsten spricht nix gegen einen einheitlichen KV, wobei man dann vielleicht ein bisschen darauf eingehen sollte, dass das WS erst später, nach Erhalt des Zubehöreintrags überlassen wird (wegen Meldefristen)
Selbstladepistole Herst, Bezeichnung, Kal, #
samt Zubehör und
Wechselsystem (Lauf und Verschluss) Herst, Bezeichnung, Kal, #
Vorteil bei 2 KV ist, dass die Behörde sich weniger vertun kann (übereifrig gleich beide eintragen, WS als Grundwaffe eintragen,...)
Den KV fürs WS dann vielleicht zusätzlich als "Reservierungsbestätigung" bezeichnen, damit der Behörde alles klar ist
Ansonsten spricht nix gegen einen einheitlichen KV, wobei man dann vielleicht ein bisschen darauf eingehen sollte, dass das WS erst später, nach Erhalt des Zubehöreintrags überlassen wird (wegen Meldefristen)
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- Warnschuss
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Re: Waffe mit WS Verkaufen
Ich hätte halt was dagegen, einen Kaufpreis anzugeben. Denn erstens geht das die Waffenbehörde nix an und zweitens müsste man dann ja strenggenommen Steuern zahlen. Also wurde die Waffe, falls wer nachfragt, verschenkt. Schenkungssteuer gibt's ja keine.
Re: Waffe mit WS Verkaufen
Warnschuss hat geschrieben:und zweitens müsste man dann ja strenggenommen Steuern zahlen. Also wurde die Waffe, falls wer nachfragt, verschenkt. Schenkungssteuer gibt's ja keine.
wie bitte ?
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- Warnschuss
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Re: Waffe mit WS Verkaufen
Na ja, ich dachte mir, wenn man auch als Privatperson was verkauft, ist das ja auch eine Art von Einkommen, die man dann steuerlich berücksichtigen müsste. Macht zwar eh keiner, aber ich war immer im Glauben, dass das so ist.
edit: Hatte ich ungenau in Erinnerung, sorry. Das muss gewerblich passieren und dafür ist Gewinnabsicht und Regelmäßigkeit vonnöten. Hier ein Artikel: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachric ... 1420/index
Trotzdem: Kaufpreis geht die Behörde meiner Meinung nach nichts an.
edit: Hatte ich ungenau in Erinnerung, sorry. Das muss gewerblich passieren und dafür ist Gewinnabsicht und Regelmäßigkeit vonnöten. Hier ein Artikel: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachric ... 1420/index
Trotzdem: Kaufpreis geht die Behörde meiner Meinung nach nichts an.
Re: Waffe mit WS Verkaufen
Die Kopie für die Behörde kann ja dann via post-it beim kopieren ein paar Leerzeilen mehr bekommen
Mir ist es als Verkäufer immer lieber, wenn ich den Gewährleistungsausschluss, Risikoübergang bei Versand, Kosten von Depot/Versand - was grad zutrifft- am Papier hab
Mir ist es als Verkäufer immer lieber, wenn ich den Gewährleistungsausschluss, Risikoübergang bei Versand, Kosten von Depot/Versand - was grad zutrifft- am Papier hab
Re: Waffe mit WS Verkaufen
JPS1 hat geschrieben:Mir ist es als Verkäufer immer lieber, wenn ich den Gewährleistungsausschluss, Risikoübergang bei Versand, Kosten von Depot/Versand - was grad zutrifft- am Papier hab
hi
genau das ist der punkt
ohne kaufvertrag bist als verkaeufer im zweifel immer verpflichtet die 6/12 monate gewaehrle,istung zu geben. und wer will das schon bei einer womoeglich 100 jahre alten waffe...
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Re: Waffe mit WS Verkaufen
Nicht als Privatperson Gerhard.
***3 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich bin nicht verrückt. Doch die vierte summt die Melodie von Tetris***
Re: Waffe mit WS Verkaufen
Gewährleistung greift bei jedem Verkauf... gerade auch Privat
(Anm. 6/24 Monate - die 12 sind die mögliche Beschränkung bei Gebrauchtwaren B2C; C2C darf voll ausgeschlossen werden)
(Anm. 6/24 Monate - die 12 sind die mögliche Beschränkung bei Gebrauchtwaren B2C; C2C darf voll ausgeschlossen werden)
Re: Waffe mit WS Verkaufen
Didensk hat geschrieben:Nicht als Privatperson Gerhard.
selbstverstaendlich auch bei privat
jeder private verkaeufer muss die gewaehrleistung fuer von ihm verkaufte waren uebernehmen
aber er kann sie beim kauf auch wirksam ausschliessen
das ist der unterschied zum haendler
der kann sie auch mit konstrukten aller art versuchen auszuschliessen, das geht aber nicht
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