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Auswandern
Verfasst: So 11. Jan 2015, 00:36
von Spetznas
Nur so aus interesse wie sieht es eig. Mit den Waffen aus wenn man auswandert?
Bsp. Ich will von der Schweiz nach Deutschland auswandern.
Oder von Österteich in die Schweiz auswandern.
Re: Auswandern
Verfasst: So 11. Jan 2015, 00:39
von rupi
Spetznas hat geschrieben:Nur so aus interesse wie sieht es eig. Mit den Waffen aus wenn man auswandert?
Bsp. Ich will von der Schweiz nach Deutschland auswandern.
bwhahhaa viel Spaß bei deinen angesammelten Spielsachen die du daheimlassen darfst
Re: Auswandern
Verfasst: So 11. Jan 2015, 01:09
von <BigM>
Nach DE auswandern - selbst Schuld.
Ich würde beim zukünftigen Landratsamt nachfragen, wie es funktioniert bzw. was du behalten darfst.
Re: Auswandern
Verfasst: So 11. Jan 2015, 01:12
von rhodium
In D beginnst du bei null ...
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
Re: Auswandern
Verfasst: So 11. Jan 2015, 01:18
von Promo
Es hängt von der zuständigen Behörde ab. Ich kenne Fälle (auch in Österreich, wo ein Deutscher umgezogen ist), wo die Neuausstellung einer WBK mit 100 Plätze Kat.B + 5 Kat.A und ca. 10 Ausnahmebewilligungen kein Problem war (ist aber auch schon ein paar Jahre her). Gleiches gilt auch für Deutschland. Vorher nachfragen bevor du was machst.
Re: Auswandern
Verfasst: So 11. Jan 2015, 01:34
von Spetznas
Das heisst also, es gelten dann die jeweiligen Recht im Zielland.
Also würde ich nach Östetteich auswandern bräuchte ich die Kat A Bewilligungen (Oder wie auch immer das genau bei euch genau ist

Hättet ihr einige Jagd-Repetierer und wolltet in die Schweiz auswandern, könntet ihr dies also ohne weiteres tun, da sie bei uns keiner Kontrolle unterliegen?
Ich nehme an, man bräuchte dann zusätzlich nich eine Einfuhrbewilligung?
Re: Auswandern
Verfasst: So 11. Jan 2015, 08:20
von Reaper
Wenn Du in irgendein Land dieser Erde gehst, dann gelten da die dortigen Gesetze, ganz egal wo Du herkommst.
In D-Land benötigst ein Bedürfnis um Waffen als Normalo besitzen zu dürfen.
D.h., Du bist Sportschütze oder Jäger (Mitglied in einem der Verbände) oder Waffensammler.
Die ersten Zwei musst Du nachweisen, den dritten Fall erst beantragen.
Als Sposchü oder Jäger unterliegst Du gewissen Einschränkungen was Art und Anzahl der Waffen angeht.
Nur z.B. keine kriegswaffenähnlichen Waffen, kein Vollauto, als Jäger maximal zwei KW, usw. usf..
Überlegs Dir gut.
Re: Auswandern
Verfasst: So 11. Jan 2015, 08:23
von Reaper
rhodium hat geschrieben:In D beginnst du bei null ...
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
Sorry, aber das stimmt nicht, siehe oben.
Ich kenne Ausländer die mit Waffen hierhergezogen sind, Mitglied in einem Sportschützenverein wurden, die Auflagen erfüllt haben (Trainings- oder/und Wettkampfnachweise) und ihre Waffen behalten dürfen.
Aber ganz wichtig, man muss die Gesetze kennen, also "sachkundig" sein.
Re: Auswandern
Verfasst: So 11. Jan 2015, 10:41
von BigBen
Wie wärs denn wenn du solche Fragen...sofern wirklich ernst gemeint - mal den dafür zuständigen Behörden stellst und du uns dann deine Erkenntnisse hier mitteilst?
Re: Auswandern
Verfasst: So 11. Jan 2015, 15:59
von Reaper
Also wenn ich Schweizer wär würd ich ohne Not nicht auswandern wollen, aber das bin ja nur ich.

Re: Auswandern
Verfasst: So 11. Jan 2015, 16:05
von Promo
Spetznas hat geschrieben:Das heisst also, es gelten dann die jeweiligen Recht im Zielland.
Welch großartige Erkenntnis, unglaublich ...
Re: Auswandern
Verfasst: So 11. Jan 2015, 16:14
von >Michael<
Promo hat geschrieben:Spetznas hat geschrieben:Das heisst also, es gelten dann die jeweiligen Recht im Zielland.
Welch großartige Erkenntnis, unglaublich ...
Die Gesetze des Landes in dem man sich gerade befindet gelten auch für die die dort nur mal kurz Urlaub machen oder durchreisen. (Für die die das noch nicht gewusst haben)

Re: Auswandern
Verfasst: So 11. Jan 2015, 18:28
von Reaper
Dees kann so nicht stimmen, wo kämen wir denn da hin, Frechheit sowas zu behaupten.

Re: Auswandern
Verfasst: Mo 12. Jan 2015, 09:56
von Flubber
Grundsätzlich interessiert mich das Thema auch.
Ich habe auch einen Wohnsitz in der Schweiz, sollte ich meinen Österreichischen oder den Schweizer mal aufgeben müsste/möchte ich die verbleibenden Waffen natürlich ins andere Land schaffen.
Hätte aber nie gedacht das ich eine in der Schweiz besessene kat A Waffe nach Österreich bringen kann und sie mir dann dafür einen platz ausstellen sowie die Genehmigung. Ein Stgw 57 macht sicher einen guten Eindruck auf einem Österreichischem stand..

Waffe habe ich geerbt, falls das von belangen ist.
Kann mir das Gesicht der Sachbearbeiterin in ibk jetzt schon gut vorstellen....
Re: Auswandern
Verfasst: Mo 12. Jan 2015, 10:23
von Promo
Das Gesicht ist grinsend, weil sie dir korrekterweise sagen wird, dass sie gar nicht dafür zuständig ist. Kriegsmaterial bewilligt das BMLV per Ausnahmebewilligung, Ansuchen sind daher auch an dieses Ministerium zu stellen.