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Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Incite » So 24. Okt 2010, 13:23

Leonardo hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:

- auch durch Unvermögen oder Unwissen und das finde ich eine Schande wenn man sich in seinem Beruf nicht auskennt...

lg



Mann darf auch nicht vergessen das eine angelernte Aushilfe um etliches billiger ist als ein Fachmann.Und warum sollte man um einen Hungerlohn Mehrleistung bringen?

Ist kein einfaches Thema....nur Fachleute kosten Geld........

Aber wie immer: Des Schützens größter Feind ist der Schütze selber........ :whistle:


Stimmt aber was machen Büchsenmacher? sie verkaufen Waffen. Sowas gehört für mich zum alltäglichen Geschäft und IRGENDJEMAND muss es ja wissen. Für was haben wir denn ein reglementiertes und genehmigungspflichtes Gewerbe

@sf77

mir geht es darum dass diese Kontrollwut und voreilender Gehorsam aufhören muss/soll. Sonst gewöhnen sich die Leute bald daran dass man um auf den Topf zu gehen vorher einen Antrag (elektronisch) stellen muss - ob man überhaupt darf.

lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Leonardo » So 24. Okt 2010, 13:39

Incite hat geschrieben:

Stimmt aber was machen Büchsenmacher? sie verkaufen Waffen. Sowas gehört für mich zum alltäglichen Geschäft und IRGENDJEMAND muss es ja wissen. Für was haben wir denn ein reglementiertes und genehmigungspflichtes Gewerbe


lg



Die meisten Büschenmacher sind sich ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst.Aber es spielt eben doch eine Rolle ob ein Angestellter 1000.-Euro im Monat kostet oder das doppelte.........Und die meisten entscheiden sich eben für den billigeren....was auf die Dauer gesehen wieder mehr kostet da durch falsche Beratung Kunden abwandern....

lg
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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von joe77 » So 24. Okt 2010, 14:59

wene010676 hat geschrieben:Ähnliches hab ich vor kurzem bei meinem Büchser erlebt...Ein südländischer Vater kam mit
seinen 2 Kindern rein (ca.10-12 Jahre), beide zeigten auf die CO2-Pistolen in der Vitrine
die sie haben wollten und ihr Vater erkundige sich um den Preis.

Ich finde das der Verkäufer richtig gehandelt hat und hoffe das kein Erwachsener seinem
Kind eine solche Waffe zum Geschenk macht.


Warum nicht, solange die CO2-Pistolen nicht als Spielzeug gehandhabt werden,...
Und sie mit dem nötigen Respekt behandelt werden,...
siehe die Post´s von Leonardo

Ich persönlich finde solche Aussagen mehr als

Warum? Mein Junior besucht seit seinem sechstem Lebensjahr Schießstände und hat den UMGANG mit Waffen gelernt...
Ist überall gerne gesehen und ist sich seiner Verantwortung in Bezug auf Waffen( und nicht nur auf Waffen) sehr wohl bewusst.

Wenn man Kinder zu Verantwortungsvollen selbständigen Menschen erzieht dann ist alles möglich.Kinder können sehr wohl entscheiden was richtig und Falsch ist,oft mehr als Erwachsene.
Warum sollen Kinder nicht dem Schießsport frönen? Warum sollen sie nicht ein Luftgewehr haben? Ein Taschenmesser? Feuer im Ofen anzünden und andere Dinge die für viele Pfui sind?
Die Kinder haben viel mehr auf dem Kasten als die meisten Erwachsenen es sich jemals vorstellen können.Und ich verbringe einen Tag am Stand lieber mit ihm,als mit den meisten Schützen ,von denen viele glauben das Maimi Vice die Wirklichkeit ist.Ich getraue mich sogar zu sagen das er im Umgang mit Waffen besser geschult ist als so mancher Berufswaffenträger.
Und wenn der Lehrer auch lehren kann....dann wird das Kind auch ein "Verantwortungsvoller" Schütze und auch als Mensch Verantwortung übernehmen.
Man sollte niemals das Alter entscheiden lassen, sondern ob derjeinge auch die Geistige Komponente erfüllt.
Und wenn der Büchsenmacher ein Mann mit Verstand gewesen wäre hätte er dem Vater eine Adresse des örtlichem Lufti Vereines gegeben und so sich seine Zukunft gesichert....Da hätte man dann feststellen können ob das Kind die Geistigen Vorraussetzungen für diesen Sport mitbringt oder ob es noch zu früh ist.
Ich gehe sogar soweit das jeder Verantwortungsvolle Vater/Mutter seinem Kind dem Umgang mit einer Waffe lehren muss.Denn wenn ich etwas kenne und auch behersche ist die Gefahr eines Unfalles oder falschen Handhabung um einiges geringer.....
mfg
Josef

Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von wene010676 » So 24. Okt 2010, 22:36

@Leonardo

Ich denke sehr wohl nach bevor ich losschreibe!

@Leonardo & Joe77

Ich finde es zwar auch gut, Kindern den Umgang mit Waffen am Schießstand zu lernen, bin
aber dagegen das Kinder ein Luftgewehr oder sonstige Waffen sofern sie erst frei ab 18
Jahren sind schon vorher besitzen. Schiessen können sie ja genau so gut mit dem Luftgewehr
des Vaters, aber niemals würd ich einem Kind unbeaufsichtigt eine Waffe überlassen.

Es liegt natürlich auch immer an den Eltern, wie gut deren Kind mit einer Waffe umgehen
würde bzw. wie die Waffe aufbewahrt wird und wohin sie überall mit hingenommen wird.
Und genau da gäbe es sicher genug Haushalte, wo dies alles sicher nicht so gehandhabt
wird wie es sein sollte, ganz zu schweigen von all den Familien wo man besser nicht weiß
wie es dort täglich zugeht.

Und genau darum bin ich dagegen dass Kinder Waffen von Ihren Eltern geschenkt bekommen,
bei einigen würd es sicher ganz gut funktionieren, bei anderen überhaupt nicht.

Ist eigentlich ähnlich wie mit nem Auto - viele Eltern lassen ihr Kind mit 12-14 schon mal ans
Steuer auf irgendem abgelegen Parkplatz oder so um mal ein bisschen zu lernen, aber das
eigene Auto gibts auch erst wenn sie alt genug fürn Führerschein sind.

Ich hab übrigens auch einen 6-jährigen Sohn und weiß genau wie intelligent Kinder sind und
wie schnell sie lernen.

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Thompsongunner45 » So 24. Okt 2010, 23:14

Maggo hat geschrieben:
Thompsongunner45 hat geschrieben:Erst mal die eigene "Dummheit,Ignoranz und Unwissenheit" kennen und dann über die der Büchsemacher herziehen!!!!!
Natürlich wird der § 56. (1) in den seltensten Fällen auf Luftgewehre angewandt. Aber gesetzeskonform wäre es zweifelsohne!!!
In Tirol (oder wars Vorarlberg?) bekam ein Büchsenmacher massive Probleme bezüglich einer nicht durchgeführten Anfrage beim Verkauf eines Luftgewehrs.
Eigentlich (nehme ich jetzt mal an) ist der § 56 unabsichtlich rein gerutscht, aber im Gesetz, wie Stickhead so schön aufgezeigt hat, steht er trotzdem.
Wie gesagt, erst mal kundig machen, dann große Worte bzw. posts spucken!!! :twisted:


Wobei wir wieder bei Dummheit ,Ignoranz und Unwissenheit bei somanchen Büchsern wären,Wenn das Luftgewehr das Kaliber 6mm Übersteigt muss es als Kat. C Behandelt werden.
Steht im §45 ,sofern du dir den ganzen Threat überhaupt genau durchgelesen hast..........

Dein Dummer,Ignoranter und Unwissender

Maggo :headslap:





Hab ich schon, keine Angts!!

Ich kanns nur nicht ab, wenn jemand, der wahrscheinlich noch nie hinter einem Büchsenmachertresen gestanden hat, über die Beweggründe des Büchsenmachers urteilt.
Kannst mir glauben, dass es ned ganz so rosig ausschaut, wennst dann die Polizei im Lade stehen hast, weil einer mit dem Dreck, den du ihm - völlig rechtskonform - verkauft hast, irgendeinen Scheiß angestellt hat!

Mir gings eher um die offensive Formulierung. :naughty:

Aber wie gesagt, in einem der westlichen Bundesländer gabs deswegen schon einmal einen Vorfall. Kann sein, dass es ein 6,35er LG war oder nur ein übereifriger Polizist, der den §56 auch ned mit §34 in Kontext gestellt hat, so wie ich! :headslap:

Aber wenn der Büchsennmacher sagt, er will bei dem Typen eine Waffenverbotsanfrage mache, dann soll er. Bevor er sich irgendwelche Probleme einhandelt, sind die ned umgesetzten 300 Euro sicher leichter verschmerzbar!!

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Leonardo
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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Leonardo » So 24. Okt 2010, 23:33

wene010676"]@Leonardo

Ich denke sehr wohl nach bevor ich losschreibe!


Das Gefühl habe ich nicht.Dein Beitrag stellt die komplette Jugendarbeit in Frage und ist ein Schlag ins Gesicht aller die sich für diese Förderung von Jugendlichen zur Verfügung stellen.


aber niemals würd ich einem Kind unbeaufsichtigt eine Waffe überlassen.


Wer hat auch etwas anderes behauptet?
Wo steht das hier irgendwo? Du hast etwas ganz anderes geschrieben.:
Ich finde das der Verkäufer richtig gehandelt hat und hoffe das kein Erwachsener seinem
Kind eine solche Waffe zum Geschenk macht.

Das war deine Aussage...und um diese Aussage geht es hier.. :whistle:


Es liegt natürlich auch immer an den Eltern, wie gut deren Kind mit einer Waffe umgehen
würde bzw. wie die Waffe aufbewahrt wird und wohin sie überall mit hingenommen wird.


Wohin soll sie auch mitgenommen werden? Wie dir sicher bekannt ist gibt es Gesetze betreff Jugendliche und Waffen.

Und genau da gäbe es sicher genug Haushalte, wo dies alles sicher nicht so gehandhabt
wird wie es sein sollte, ganz zu schweigen von all den Familien wo man besser nicht weiß
wie es dort täglich zugeht.


Mit diesem Totschlagargument kann man alles verbieten was einem nicht in den Kram passt und ist Hauptargument von AWN und Blockwarten.
Nur weil etwas passieren kann verbiete ich es generell.....
Weil einer zu schnell Auto fährt verbieten wir es....

Und genau darum bin ich dagegen dass Kinder Waffen von Ihren Eltern geschenkt bekommen,
bei einigen würd es sicher ganz gut funktionieren, bei anderen überhaupt nicht.


Dann könnte man auch sagen das nur mehr gewisse Menschen/Gruppen sich ein Auto oder Motorrad kaufen dürfen..denn es kann ja etwas passieren......Oder es dürfen keine Messer mehr verkauft werden......denn die werden für Stechereien benutzt....
Oder wir verbieten einfach alles.....alle werden in Gummizellen eingesperrt und der letzte wirft den Schlüssel beim Fenster raus...dann sind wir alle sicher..... :oops:

Noch nicht bemerkt...das Leben an sich ist Gefährlich und birgt Gefahren....da nützt kein Gesetz oder Verbot etwas...

Ist eigentlich ähnlich wie mit nem Auto - viele Eltern lassen ihr Kind mit 12-14 schon mal ans
Steuer auf irgendem abgelegen Parkplatz oder so um mal ein bisschen zu lernen, aber das
eigene Auto gibts auch erst wenn sie alt genug fürn Führerschein sind.


Mein lieber Freund.....Jugendliche mit einem Fahrzeug fahren lassen ist Verboten und eine Gesetzesübertretung.(Ausser es ist auf eigenen Grund und Boden)
Jugendliche auf einem Behördlich genehmigten Schießstand ihr Programm/Training machen zu lassen ist ERLAUBT!und ist ein Garant das der LWB in Österreich weiter erlaubt wird sein....

Mit 18 brauchst du keinen mehr zum Schießsport versuchen zu animieren..denn den hast du schon an viele andere Hobbys verloren.....
Und um vorne bei Bewerben mitmachen zu können.....kann man nie früh genug beginnen....



Ich hab übrigens auch einen 6-jährigen Sohn und weiß genau wie intelligent Kinder sind und
wie schnell sie lernen.


Ich kann es für deinen Sohn nur hoffen das du sein Potential erkennst und seine Stärken förderst.

Mich schockieren solche unüberlegten Aussagen immer wieder aufs neue.....Nur weil es für dich nicht gut ist...sollen es andere nicht dürfen...... :whistle:
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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Leonardo » So 24. Okt 2010, 23:40

Thompsongunner45 hat geschrieben:

Aber wenn der Büchsennmacher sagt, er will bei dem Typen eine Waffenverbotsanfrage mache, dann soll er. Bevor er sich irgendwelche Probleme einhandelt, sind die ned umgesetzten 300 Euro sicher leichter verschmerzbar!!



Bin deiner Meinung. :text-+1:


Ausserdem MUSS kein Verkäufer dir etwas verkaufen wenn er es nicht will...aus welchem Grund auch immer.
Auch ich habe schon Kunden wieder weggeschickt weil ich kein gutes Gefühl hatte...(sei es vermutete Zahlungsunfähigkeit,oder einfach das Auftreten desjenigen war nicht akzeptabel.)

Noch kann der Händler entscheiden mit wem er Geschäfte machen kann und will....Noch sind wir nicht in der DDR2.0,nicht in diesem Fall.

Gruß Leonardo
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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Georg K » Mo 25. Okt 2010, 02:57

Leonardo hat geschrieben:Ausserdem MUSS kein Verkäufer dir etwas verkaufen wenn er es nicht will...aus welchem Grund auch immer.

Das stimmt so nicht. Nahversorgungsgesetz §5 (1) legt fest, dass ein gewerblicher Endverkäufer einem Verbraucher Waren, die den notwendigen Bedürfnissen des täglichen Lebens dienen verkaufen muss, und zwar mindestens in der Menge, die Verbrauchern üblicherweise abgegeben wird. Es besteht zwar kein zivilrechtlicher Kontrahierungszwang im Sinne eines einklagbaren Anspruchs auf den Vertragsabschluss, §8 (1) sieht für Zuwiderhandlung aber eine Verwaltungsstrafe von bis zu €2180 vor. Sanktionen im Wiederholungsfall können bis zum Verlust der Konzession reichen. Nahversorgungsgesetz §4 legt darüber hinaus fest, dass unter bestimmten Umständen auch Großhändler zur Abgabe an Wiederverkäufer verpflichtet sind.

Auch ich habe schon Kunden wieder weggeschickt weil ich kein gutes Gefühl hatte...(sei es vermutete Zahlungsunfähigkeit,oder einfach das Auftreten desjenigen war nicht akzeptabel.)

Wenn du Alufelgen oder Kuckucksuhren verkaufst, geht das in Ordnung. Wenn du dich weigerst, jemandem Brot oder Klopapier zu verkaufen, weil du Zahlungsunfähigkeit vermutest oder dir sein Auftreten nicht gefällt, könntest du theoretisch Ärger bekommen.

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Maggo » Mo 25. Okt 2010, 05:34

Thompsongunner45 hat geschrieben:

Ich kanns nur nicht ab, wenn jemand, der wahrscheinlich noch nie hinter einem Büchsenmachertresen gestanden hat, über die Beweggründe des Büchsenmachers urteilt.
Kannst mir glauben, dass es ned ganz so rosig ausschaut, wennst dann die Polizei im Lade stehen hast, weil einer mit dem Dreck, den du ihm - völlig rechtskonform - verkauft hast, irgendeinen Scheiß angestellt hat!

Mir gings eher um die offensive Formulierung. :naughty:




@Thompsongunner

Ich kenne mehrere Büchser,bin mit einigen auch Befreundet und kenne sie persönlich,gern gesehener Gast bei den somanchen Büchsern, kenne von somanchen die Beweggründe.
Trotzdem habe ich dieses Urteil gefällt,da ich schon genug erlebt habe wo es einen Sprichwörtlich die Zehennägel aufgerollt hat.Es redet keiner davon wenn der Büchser einen dahergelaufenen Drogensüchtigen Person die nicht zurechnungsfähig sind keine Waffe verkaufen will.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Leonardo » Mo 25. Okt 2010, 07:03

"Georg K"]
Das stimmt so nicht. Nahversorgungsgesetz §5 (1) legt fest, dass ein gewerblicher Endverkäufer einem Verbraucher Waren, die den notwendigen Bedürfnissen des täglichen Lebens dienen verkaufen muss, und zwar mindestens in der Menge, die Verbrauchern üblicherweise abgegeben wird. Es besteht zwar kein zivilrechtlicher Kontrahierungszwang im Sinne eines einklagbaren Anspruchs auf den Vertragsabschluss, §8 (1) sieht für Zuwiderhandlung aber eine Verwaltungsstrafe von bis zu €2180 vor. Sanktionen im Wiederholungsfall können bis zum Verlust der Konzession reichen. Nahversorgungsgesetz §4 legt darüber hinaus fest, dass unter bestimmten Umständen auch Großhändler zur Abgabe an Wiederverkäufer verpflichtet sind.




§ 4. (1) Unternehmer sind, soweit in anderen Rechtsvorschriften nichts Gegenteiliges bestimmt ist, insbesondere bei der Auswahl der Letztverkäufer frei. Unternehmer, die üblicherweise an Letztverkäufer liefern, können zum Vertragsabschluß verpflichtet werden, wenn durch die Nichtbelieferung eines Letztverkäufers die Nahversorgung gefährdet oder die Wettbewerbsfähigkeit des Letztverkäufers bei derjenigen Warengattung, zu der die nicht gelieferte Ware gehört, wesentlich beeinträchtigt wird

Bei diesem § gibt es einige Auswege...zb. wenn der Kunde betrunken,randaliert,kein Geld hat,anstößig ist.........



Wenn du Alufelgen oder Kuckucksuhren verkaufst, geht das in Ordnung. Wenn du dich weigerst, jemandem Brot oder Klopapier zu verkaufen, weil du Zahlungsunfähigkeit vermutest oder dir sein Auftreten nicht gefällt, könntest du theoretisch Ärger bekommen.


Wenn ich einem Betrunkenen kein Messer verkaufen will.......oder mehr Alkohol.....kein Richter dieser Welt wird mich deswegen verurteilen...oder wenn der Kunde noch offene Rechnungen hat.....Betrunken ist,Beleidigend,randalierend.........

Da werde ich auch "Theoretisch" keinen Ärger bekommen....Ausserdem gibt es auch nocht etwas wie das Hausrecht..... :whistle:


lg Leonardo
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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Leonardo » Mo 25. Okt 2010, 07:41

An dieser Stelle mal eine Monica.... :mrgreen:

Bild
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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Georg K » Mo 25. Okt 2010, 09:41

Leonardo hat geschrieben:Bei diesem § gibt es einige Auswege...

Du bist im falschen Absatz. §4 (1) richtet sich an Wiederverkäufer. Für dich als Endverkäufer ist §5 einschlägig.

zb. wenn der Kunde betrunken,randaliert,kein Geld hat,anstößig ist.........

Was den Randalierer betrifft, hast du Recht; Beschädigung deines Eigentums oder Tätlichkeiten gegen dich und andere musst du nicht hinnehmen. Ob Trunkenheit, Anstößigkeit oder fehlendes Geld ein Grund sind, jemandem den Verkauf von Butter zu verweigern, wird von den genauen Umständen abhängen.

kein Richter dieser Welt wird mich deswegen verurteilen...

Wir reden hier von einer Verwaltungsübertretung, nicht von einem strafrechtlichen Tatbestand. Die Verwaltungsstrafe, die du ggf. bekommst, wird von der Bezirksverwaltungsbehörde verhängt, nicht von einem Gericht.

oder wenn der Kunde noch offene Rechnungen hat.....

Wird wie gesagt auf die genauen Umstände ankommen. Ein Zahlungsverzug im Zusammenhang mit Vertrag A ist an sich kein Grund, Vertrag B nicht abschließen zu können oder zu wollen. Eine genauere Erläuterung würde hier aber vermutlich zu weit führen.

Ausserdem gibt es auch nocht etwas wie das Hausrecht.....

Grundsätzlich ja, ein Ladenlokal ist aber keine Wohnung; du unterliegst in der Ausübung deines Hausrechts verschiedenen Einschränkungen. Eine davon findest du interessanterwese in genau dem §5, über den wir hier reden: du musst zulassen, dass Organe der zuständigen Behörde dein Geschäft auf versteckte Lagerbestände durchsuchen und dein Lager mit deinen entsprechenden Aufzeichungen abgleichen. In diversen anderen Rechtsnormen finden sich durchaus auch Bestimmungen, die dich in deiner Fähigkeit beschneiden, potentielle Kunden vor die Tür zu setzen.

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von sandman » Mo 25. Okt 2010, 10:12

Jetzt kriegt Euch alle mal wieder ein!

Ob man einem Angesoffenen Butter verkaufen muss/darf/nicht will ist vollkommen unerheblich hier, da kein Waffenbezug vorhanden!

Das zitierte Gesetz soll ausschließlich dafür sorgen, dass der einzige Greisler im Ort dem Huababauern sehr wohl etwas verkauft, obwohl die Großcousine der Schwägerin seiner Frau letzte Woche nach dem Kirchgang schief geschaut hat.

Aber egal, hört's auf zu streiten, geht's auf ein virtuelles Bier und kehrt vor allem zum eigentlichen topic zurück!

Grüße

Sandman
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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Leonardo » Mo 25. Okt 2010, 11:13

sandman hat geschrieben:Aber egal, hört's auf zu streiten, geht's auf ein virtuelles Bier und kehrt vor allem zum eigentlichen topic zurück!

Grüße

Sandman



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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von buckshot » Mo 25. Okt 2010, 12:10

hier in dem fred gehts ja richtig heiß her ;-)

zusammenfassend und auch aus eigener erfahrung gesprochen, kann ich zumindest bestätigen, das sich auch die waffenhändler meines einzugsbereiches nicht immer über die "richtige" auslegegung des WafG einig sind - hab dies in meinen anfängen zB mit der handhabung von VM büchsenpatronen im cal.308 erlebt - verkauf ohne waffenrechtliches dokument: ungefähr die eine hälfte hat verkauft, weil ausnahme da jagdpatrone, die andere hälfte nicht .... beide haben sich jeweils auf das gesetz bezogen :-D

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