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WBK - BZR

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WBK - BZR

Beitrag von Fzr1000 » Fr 16. Jan 2015, 11:13

Servus zusammen,

habe mich soeben hier neu angemeldet um mich über das Thema österr. Waffenrecht zu informieren.
Grund dafür ist dass ich in zwei Wochen vom Allgäu nach Vorarlberg auswandere.

Hier in Dtld. hab ich die Jägerprüfung abgelegt, zusätzlich noch die Ausbildung zum bestätigten Jagdaufseher durchgezogen und den Wiederladeschein für Schwarz- und Nitropulver gemacht.

Um in der neuen Heimat nicht völlig aus der Übung zu kommen möchte ich mir dort dann einen KK-Repetierer und eine Kurzwaffe zulegen und diese zum trainieren verwenden.

Ob die Vorarlberger Behörde die ausländischen Prüfungen anerkennen wird hab ich noch nicht erfragt, vorrangig geht es mir auch nicht darum in Vorarlberg auch noch zu jagen sondern nur ums "Sportschießen".

Um eine Kat. C zu kaufen wird in Österreich ja der BZR-Auszug bzgl. Zuverlässigkeit benötigt. Da ich aber in meinen bisherigen 34 Jahren Lebenszeit noch nie in Österreich meinen Wohnsitz hatte liegt ein solcher auch nicht vor.
Muss ich, um meine Strafreiheit nachweisen zu können das deutsche Pendant zum "Leumund", den Bundeszentralregisterauszug um Händler oder einer Behörde mitbringen oder wie wird das dann gehandhabt?

Für eine KW brauche ich ja den Waffenführerschein und ein psychologisches Gutachten, wie verhält es sich dort bei der Beantragung mit dem Vorstrafenauszug?

mfG
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Re: WBK - BZR

Beitrag von Lindenwirt » Fr 16. Jan 2015, 11:21

Hallo,

ich kann dir vielleicht beim Jagdlichen weiterhelfen.
Deutsche Jagdkarte ist leider völlig ungültig bei uns, da gibts nichts zum Übertragen, etc.
Solange du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast kannst du ohne gültige Jagdkarte allerdings mit Jagdgastkarte und entsprechender Einladung hier jagen. Hast du dann nur mehr einen österr. Wohnsitz geht das nicht mehr, klingt schräg, ist aber so. :)

Bezüglich Waffe der Kat. C hätte ich geglaubt das der Waffenhändler das für dich prüfen muss. Du gibts quasi an das kein Waffenverbot gegen dich besteht (Leumund ist egal) und er prüft das bei erstmaliger Anmeldung einer C Waffe. So hätte ich das verstanden.
EDIT: Das einzige Mal wo ich in Ö ein Leumundszeugnis benötigt habe war bei der Einstellung in einem österr. Sicherheitsunternehmen, sonst kann ich mich nicht erinnern. Ich glaube also das es hier nur um Waffenverbote geht.

lg

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Re: WBK - BZR

Beitrag von reiterp » Fr 16. Jan 2015, 11:48

Hallo,

Kat. C Waffe beim Händler aussuchen, 3 Tage "Abkühlfrist" abwarten (wenn kein Waffenrechtl. Dokument vorhanden ist), Händler prüft inzwischen Waffenverbot, danach abholen und registrieren lassen. Zumindest als österr. Staatsbürger läuft das so ab.

Wenn du deut. Staatsbürger bleibst, könnte das aber unter Umständen etwas anders aussehen...

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Re: WBK - BZR

Beitrag von Fzr1000 » Fr 16. Jan 2015, 11:53

Danke für die schnellen Antworten.
Das mit der nötigen "Einladung" ist eben der Grund warum ich in Ö dann auch Übungswaffen extra in Ö haben möchte. Die Thematik mit dem "europäischen Feuerwaffenpass" stellt eben den Hinderungsgrund dar dass ich dann eben zu jedem Schießstandbesuch eine schriftliche Einladung brauche um die Waffen einzuführen und zu transportieren.
Und um mir unnötige (und sicherlich auch teure) Scherereien mit den Behörden, egal ob in Ö oder D, zu ersparen ziele ich eben darauf ab mir in Ö dann zusätzlich eine G17 und ne CZ452 zuzulegen.
Geeignete Schießstände werdet Ihr sicherlich genügende haben im Bregenzerwald.

Deutsche Staatsbürgerschaft bleibt zumindest die ersten 5 Jahre zwingend bestehen, lediglich einen Personalausweis für EU-Ausländer werde ich mir zulegen.

Was habe ich unter einem "Waffenverbot" in Ö zu verstehen?

Grüsse
Fzr1000

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Re: WBK - BZR

Beitrag von Thule » Fr 16. Jan 2015, 12:11

Hallo!
Zum Erwerb der Schußwaffe der Kat C benötigst du weiter nichts. Wenn du den Wohnsitz in Ö hast, läuft das gleich ab wie für Österreicher ohne waffenrechtliches Dokument.
Nach 3 Tagen in denen überprüft wird ob gegen dich ein Waffenverbot in Österreich besteht, kannst du die Kat C Schußwaffe abholen. Weiters wird nichts benötigt.
Auch für das Wiederladen benötigst du in Österreich zum Bezug von ZH und Pulver bis 10kg nichts weiter als über 18 zu sein.
Was die Schußwaffen der Kat B betrifft, läuft das für EWR Bürger ebenfalls wie für Österreicher. "Psychotest", Nachweis über den sachgemäßen Umgang "Waffenführerschein" und damit bei der Wohnsitzbehörde beantragen. Damit bekommst du eine Waffenbesitzkarte mit in der Regel 2 Plätzen. In Vorarlberg hört man aber das die Behörden die Antragsteller zum Amtsarzt vorladen. Das ist eine Vorarlberger Eigenheit.
Ach so und "Waffenverbot" heißt, das dir irgendwann einmal einer Sicherheitsbehörde in Österreich ein Waffenverbot per Bescheid umgehängt hat. Betroffene bekommen das in der Regel mit.
Ein paar Stolpersteine gäbe es nur bei Waffenbesitz ohne Waffenbesitzkarte oder Waffenpaß. Wegen der erlaubten Munition und bei den Munitionskomponenten als Wiederlader.

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Re: WBK - BZR

Beitrag von cowroper » Fr 16. Jan 2015, 17:51

wiederladen, ob mit nitro oder schwarzpulver, ist in österreich an keine prüfung und auch keinen beschränkungen unterworfen.
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.

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Re: WBK - BZR

Beitrag von Fzr1000 » Sa 17. Jan 2015, 10:13

Puh, da habt Ihr ja wirklich waffenrechtlich das goldene Los gezogen im Vergleich zu hier in der BRDDR.
Noch ein Grund mehr mich auf die neue Arbeit und die neue "Gesellschaft" zu freuen.

Btw., gibts einen empfehlenswerten Psychologen für den Test bzgl. Kat B in Vorarlberg?
Ich meine, ich hab zwar nicht voll einen an der Klatsche (ein wenig natürlich schon, sonst wär ich ja kein Jäger), aber bei uns gibt es auch einen sogenannten Idiotentest, da musst auch zum TÜV-Psychologen, und der kostet richtig was an Euronen.
Wäre gut zu wissen bei welchem Doktor der Test auch beim ersten Anlauf bestehbar ist.

Grüsse in den Süden
Fzr1000

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Re: WBK - BZR

Beitrag von yoda » Sa 17. Jan 2015, 12:12

In Vorarlberg hast du waffenrechtlich aber sicher das schlechteste Bundesland erwischt, da kann es schon ein paar Monate dauern bis man die WBK in Händen hält, hier im Forum findest du einiges an Erfahrungsberichten und Psychologen, eine weitere Anlaufstelle ist die Verband (www.iwoe.at). Der Psychotest kostet in Österreich ca. 280 €, ist für einen normalen Menschen kein Problem.

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