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Egun Auktion

Verfasst: Mo 16. Feb 2015, 20:32
von Das_Frettchen
Hallo,

die angebotene CZ 50 wird als "Deko" bzw. "Bodenfund" verkauft, da wie er angibt keine Funktion mehr gegeben ist. Aber ist eine Deko nicht erst eine Deko wenn sie Fachgerecht, also mit Zertifikat umgebaut ist. Da ja bei einer Deko u.a der Verschluß abgefräst und der Lauf zugeschweisst werden muss....

Meiner Ansicht nach wäre das eine Kat. B.

Verkäufer ist übrigens ein Austrianer.

http://www.egun.de/market/item.php?id=5323268

Re: Egun Auktion

Verfasst: Mo 16. Feb 2015, 20:33
von rupi
genau, Deko ist sie erst mit Zertifikat

kat B Bodenfunde müssen genauso gemeldet und registriert werden wie neu gekaufte

Re: Egun Auktion

Verfasst: Mo 16. Feb 2015, 20:35
von yoda
Ein Zertifikat ist in Österreich nicht erforderlich, die gesetzlich geforderten Umbaumaßnahmen reichen aus!

Re: Egun Auktion

Verfasst: Mo 16. Feb 2015, 20:37
von Capulus
hmm, vielleicht hilfts beim Erweitern :mrgreen:

Re: Egun Auktion

Verfasst: Mo 16. Feb 2015, 20:39
von rhodium
Die Umbaumassnahme lautet aber definitiv nicht vergraben ... ganz abgesehen davon, dass dies eine Tatwaffe sein könnte. CZ50 wachsen ja nicht gerade auf Sträuchern oder werden einfach weggeworfen.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Re: Egun Auktion

Verfasst: Mo 16. Feb 2015, 20:40
von gunlove
Schwer bedenklich was der Verkäufer da macht.

Re: Egun Auktion

Verfasst: Mo 16. Feb 2015, 20:42
von yoda
rhodium hat geschrieben:Die Umbaumassnahme lautet aber definitiv nicht vergraben ... ganz abgesehen davon, dass dies eine Tatwaffe sein könnte. CZ50 wachsen ja nicht gerade auf Sträuchern oder werden einfach weggeworfen.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Natürlich, hier gibt es auch überhaupt keine Umbaumaßnahmen, von daher sind die Waffen weiterhin Kat.B. Es ist aber falsch, dass man für eine Deko ein Zertifikat benötigt!

Re: Egun Auktion

Verfasst: Mo 16. Feb 2015, 20:53
von pembino
Rechtlich handelt es sich bei dem Stück in der Auktion noch immer um eine Schusswaffe der Kategorie B, egal wie oft der Verkäufer beteuert, dass da eh nix mehr geht...

Nachzulesen hier: Link

Erst wenn die Umbaumaßnahmen und -soweit ich weiß- auch die Waffe als Deko gekennzeichnet wurde, ist sie es auch.

Edith meint: Sorry wegen dem langen Link, wie geht des, dass nur "Link" dasteht? Wie machts ihr das? :techie-pressanykey:

Re: Egun Auktion

Verfasst: Mo 16. Feb 2015, 20:55
von Capulus
na dann sagts ihm das - hier schreiben hilft ihm nicht weiter

Re: Egun Auktion

Verfasst: Mo 16. Feb 2015, 21:08
von pembino
Der Herr dürfte beratungsresistent sein, da er ja auch noch eine zweite versteigert. Bei den hinzugefügten Texten der Artikelbeschreibung klingt er schon recht angepisst, Zitat: "Haben sie sich die Bilder mal angesehen? In diesem Zustand kann keiner damit schiessen...."
Also dürfte ihm schon jemand geschrieben haben.

Re: Egun Auktion

Verfasst: Di 17. Feb 2015, 09:31
von gipflzipfla
servus pembino
pembino hat geschrieben:...

Nachzulesen hier: [url ] = https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... rte=waffen] Link [/url]



Edith meint: Sorry wegen dem langen Link, wie geht des, dass nur "Link" dasteht? Wie machts ihr das? :techie-pressanykey:


kuckst Du bitte.. erstze oben ] durch = , füge unten nach ] vor [/url] das Wort Deiner Wahl "Anschauung" Link ein und drücke auf Vorschau

Nun kannst Du gegenchecken, ob der "Anschauung" Link funktioniert. Danach absenden


"Anschauung" Link

edit sagt: funzt und wenn Du meinen Beitrag zitierst, kannst Du die vollständige Änderung sehen :at2:

Re: Egun Auktion

Verfasst: Di 17. Feb 2015, 10:11
von pembino
Danke! Hab ich mir gleich notiert und auch schon geändert, schaut a bissl schena aus... :handgestures-thumbupleft:

Re: Egun Auktion

Verfasst: Di 17. Feb 2015, 12:32
von Promo
Die problematische Frage ist hierbei die, ob durch gezielte Reinigung und Restauration die Waffe wieder in einen Zustand gebracht werden kann, in dem zumindest ein einzelner Schuss abgegeben werden kann. Dann wäre diese Waffe eindeutig als Schusswaffe der Kategorie B anzusehen.

Wenn die Waffe allerdings - so wie sie beschrieben wird - absolut nicht mehr zerlegbar und dadurch zB auch der Stoßboden nicht mehr abgeändert werden kann und nur noch als Briefbeschwerer oder für die Alteisentonne taugt, dann handelt es sich mE nicht mehr um eine Schusswaffe, auch wenn diese nicht entsprechend der gesetzlichen Verordnung abgeändert wurde. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Rechtsauffassung des BMI, dass Dekoabänderungen vor der aktuellen Verordnung die nicht exakt diesen entsprechen, auch dann als zulässig anerkannt werden, wenn der Instandsetzungsaufwand dem einer Neufertigung gleich kommt.

Auf die konkrete Waffe angwendet, wage ich angesichts des äußeren Erscheinungsbildes die gewagte These, dass sich diese Waffe wieder instandsetzen lassen würde. Sie ist zwar massivst angerostet, aber ein Bad in der Elektrolyse würde durchwegs helfen und mit einiger Mühe und sanfter Gewalt sie sich wieder zerlegen lassen. Und ob der Lauf innen wie ein Krater aussieht oder nicht, ist für die Schussfähigkeit selbst irrelevant, das wirkt sich allenfalls auf die Präzision aus.

Re: Egun Auktion

Verfasst: Di 17. Feb 2015, 23:43
von Das_Frettchen
Im Endeffekt wirds ein beauftragter Sachverständiger des Gerichts klären ob diese noch funktionsfähig gemacht werden kann oder nicht wenns drauf ankommt.

Aber ich denke auch so rein vom optischen her, da ja die Brünierung teilweise noch recht gut erkennbar ist das dass mit einem Ultrallschallbad und einer Elektrolyse zum teil wieder gängig gemacht werden kann.

"Magazin lässt sich nicht herausnehmen , da mit dem Griffstück zusammengerostet...."

Theoretisch könnten sich ja noch Patronen im Magazin und eine im Lager befinden, das würde wiederum eine WBK/Waffenpass für den Besitz voraussetzen....