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Überprüfung der Verwahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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fbi-66
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Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von fbi-66 » Mo 16. Feb 2015, 22:25

Halle an alle :-)

Wie ist das mit erd Überprüfung der sicheren Verwahrung?

Zuhause habe ich die Glock 17 mit Munition in einem kleinen Safe mit Zahlencode verstaut. Ich bin öfter die ganze Woche auf Dienstreise und da ist meine Freundin alleine in der Wohnung - kennt aber nicht den Zahlencode. So nun zu den Fragen:

- Ist die Überprüfung angemeldet?

wenn ja - denke wird es ja nicht das Problem sein, mitzuteilen das ich in z.B. 1. und 3. Wochen nicht anzutreffen bin

wenn nein - dann treffen die auf meine Freundin - die kann ja nur sagen - "dort ist der safe - weiß nicht ob das was darin ist und kann nicht öffnen!" -> ist das dann ein Problem.

wahrscheinlicher wird aber sein, das sie sagt "Hr xx ist nicht da - du kommst da nicht rein" - was ist dann?


Wenn die unangemeldet kommen und die waffe liegt gerade zum Reinigen auf dem Tisch oder ich hätte sie gerade am Körper - dann könnte ich ja nur sagen " sonst liegt sie im Safe"

oder ich komme gerade vom schießen der der Überprüfer steht schon vor der Tür, wenn ich heimkomme - dann kann ich ja nur zeigen, wo die Waffe sonst verwahrt wird.


gibt es für Wien irgendwelche Besonderheiten oder grundlegende Tipps?

Danke und schönen Abend

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Dextera
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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von Dextera » Mo 16. Feb 2015, 23:29

Bei mir wurde die Überprüfung von der BH angekündigt. Da kommt demnächst jemand. Die Herren kamen zivil und das am Abend - ich war daheim.

Ist man nicht zuhause, kommen sie wieder (wenn sie ganz viel Zeit haben) oder machen telefonisch einen Termin aus.

Ist nur die Freundin Zuhause ist das gleichzusetzen als wäre niemand da. Du hast die Überprüfung, nicht deine Freundin. Man hört zwar öfter mal so Geschichten dass dann die Freundin gefragt wird ob sie den Safe öffnen könne, im Umfeld aber noch nicht untergekommen sowas.

Tragen darfst du sie ja "offiziell" in deiner Wohnung. Wie das die Ordnungshüter dann empfinden ist wieder ne andere Geschichte. Recht haben und recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe ... Wenn du wie Django in der Bude rumspringst mit geholsterter und geladener Waffe wird man dich wohl fragen wo die Beschwerden liegen :D

Wenn du gerade heim kommst zeigst du den Safe und deine Waffe, die du dann eben aus dem RangeBag holst. Schön entladen und sichern vorher, dann sehr ich da keine Probleme.

Putzt du die Waffe gerade und gehst zur Tür dann ist die Waffe am Mann zu tragen oder vorher zu verwahren. Am Tisch liegen lassen is nicht meiner Auffassung nach - wenn die WBK-lose Freundin da wohnt und daheim ist. So wäre zumindest meine Vorgehensweise. Vorausgesetzt die Waffe ist nicht grad komplett in alle Einzelteile zerlegt :D
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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von PACO » Di 17. Feb 2015, 07:13

Kann mich der Aussage von Dextera nur anschließen...
Ich war früher 8-10 Monate im Jahr unterwegs - die Herren vom Posten hatten da einmal ihre liebe Not mich anzutreffen, bis sie mich baten, ihnen nen Termin zu nennen. Innerhalb eines eingefriedeten Privatgrundstücks darf man ja grundsätzlich führen.
Bei nem Bekannten haben sie mal die Lebensgefährtin gefragt, ob sie ihnen nicht die Waffen zeigen kann - dem sollte die Freundin/Frau natürlich nie nachkommen.
In Österreich ist die "sichere Verwahrung" ja noch nicht so streng geregelt wie anderorts. Solange man alleine wohnt und die Tür abgeschlossen ist, wäre genaugenommen sogar eine Verwahrung in der Sockenlade zulässig.
Also keine Panik - Überprüfung läuft normalerweise recht gesittet ab.
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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von Fritzchen » Di 17. Feb 2015, 07:36

In D:
17:20 Kling Klong,Freundin an der Türsprechanlage (Stadt...ist, Herr xxx da)
Freundin: Worum geht es
Stadt xx Sei persönlich, möchten sie an der Tür nicht sagen,kommen evtl nachher nochmal.
17:55 ich mittlerweile daheim.
Es klingelt wieder, ich frage wer da ist
Stadt xxx, ob sie mal hochkommen dürfen.

Ich mache die Türe auf, lasse mir die Dienstausweise zeigen und lasse sie dann erst rein.
Dann zum Schrank und aufschließen und Waffennummern kontrollieren. Sie berühren nicht die Waffe (dürfen sie soweit ich weis ohne Einwilligung auch nicht).

Nach zehn Minuten waren sie wieder weg und Rechnung über 60€ bekommen.

Cody_87
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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von Cody_87 » Di 17. Feb 2015, 07:57

Wie jetzt, ich bekomm eine Rechnung ausgestellt für eine Überprüfung oder besser gesagt eine Leistung die ich nicht bestellt habe?
Das find ich ja mal entzückend :-D

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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von RR1000 » Di 17. Feb 2015, 08:07

Cody_87 hat geschrieben:Wie jetzt, ich bekomm eine Rechnung ausgestellt für eine Überprüfung oder besser gesagt eine Leistung die ich nicht bestellt habe?
Das find ich ja mal entzückend :-D

Kommst du aus Deutschland?

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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von Cody_87 » Di 17. Feb 2015, 08:56

Nein?

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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von RR1000 » Di 17. Feb 2015, 08:58

Cody_87 hat geschrieben:Nein?

Dann lies dir den Beitrag vom Fritzchen nochmals durch, speziell die erste Zeile [emoji12]

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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von ordonanzler » Di 17. Feb 2015, 09:05

fbi-66 hat geschrieben:wenn nein - dann treffen die auf meine Freundin - die kann ja nur sagen - "dort ist der safe - weiß nicht ob das was darin ist und kann nicht öffnen!" -> ist das dann ein Problem.


die Herren vom "Radarschützenverein" dürfen die Wohnung nicht mal betreten solltest du nicht in der Wohnung sein - eine Zehe in der Türe wäre schon ein verstoß wenn deine Freundin die Türe öffnet.

Gratulieren darfst dir, wenn deiner Freundin der Code bekannt bzw. der versteckte Schlüssel vom Safe "gefunden" wird.

Also am besten wenn die Herrschaften anläuten und du nicht zuhause bist - freundlich mitteilen, dass deine Frau/Freundin nicht berechtigt ist die Kontrolle durchzuführen und Sie mit dir am besten einen Termin vereinbaren sollen.
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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von Cody_87 » Di 17. Feb 2015, 09:24

Jetzt ergibts auch einen Sinn, verbindlichsten...

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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von Al3x » Di 17. Feb 2015, 09:25

Versichere dich eben dass deine Freundin den Code wirklich nicht weiss, dann kannst ein Problem schon mal ausschliessen.
Viele werden nervös wenn ihnen ein Dienstausweis unter die Nase gehalten wird und sind dann "zu hörig" bzw. tun Dinge die sie nicht tun müssten.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von Fritzchen » Di 17. Feb 2015, 23:24

Ich würde grundsätzlich niemand die Türe aufmachen wenn ich was zerlegtes auf dem Tisch liegen habe.

Aus Prinzip nicht. Wenn Haustüre auf dann alles im Schrank und Schrank zu- fertig. Das gibt am wenigsten Erkärungsbedarf.

Ja der Spaß kostet in Stadten in D Geld auf dem Land nicht, ist aber für die auch ein undankbarer Job , denn sie wollen ja unangekündigt kommen.

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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von bueri » Di 17. Feb 2015, 23:32

Einfache Lösung des Problems, ich habe kein Namensschild (entfernt), keinen beschrifteten Briefkasten (abmontiert) und auch keine Klingel (abgeklemmt),
niemand weiß wo ich bin und wenn ich nicht will findet mich auch keiner so einfach...

Seither das schönste Leben, ich in Bezug auf andere Dinge und positiver Nebeneffekt Verwahrungskontrollen finden nur mehr mit vereinbartem Termin statt...

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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von rhodium » Mi 18. Feb 2015, 06:23

Und Behördenpost kommt an?

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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von Dextera » Mi 18. Feb 2015, 07:16

Vor allem ist ja das auch nicht grad die Lösung für Jedermann ...
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