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WBK Antrag - BH Graz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von pono » Mi 18. Feb 2015, 21:01

Ein herzliches Hallo von meiner Seite!

Hätte ein paar fragen zur derzeitigen Vorgangsweise der BH Graz.
WFS und Psychologisches Gutachten habe ich bereits, die Tage gehts dann zur BH am Paulustor.

Ist ein Staatsbürgerschaftsnachweis noch von Nöten?
Bzgl. der Rechtfertigung die verlangt wird: Wird die einfach vom Beamten niedergeschrieben oder sollte man die besser gleich als Dokument mitnehmen?
Muss man tatsächlich eine weitere Person angeben bei der sich die Beamten über den Antragsteller informieren? Wie sieht so ein Gespräch aus?
Hätte gerne 3Plätze beantragt (FFW, Flinte und Gewehr) ist das denkbar?
Mit was für einer Wartefrist kann man derzeit ungefähr rechnen?

Werden die Vorabkontrollen in Graz noch durchgeführt?
Ehrlichgesagt habe ich wenig Interesse das bei uns die Polizei vorfährt, vorallem wegen der Nachbarn!

Schöne Grüße
PONO
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rupi
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Re: WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von rupi » Mi 18. Feb 2015, 21:02

mit welcher Begründung stellst du dir vor 3 Plätze zu beantragen ?
member the old PD design ? oh I member

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Re: WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von pono » Mi 18. Feb 2015, 21:26

Ich bin ausserdem am überlegen mit dem Schießsport anzufangen.
Einerseits weils mich etwas fasziniert und andererseits bringts relativ wenig Waffen im Haus zu haben wenn man nicht routiniert damit umgehen kann.
Öfters als 3-4x im Monat werde ich aber nicht dazukommen.
Aber dies als Argument anzugeben wird als WBK-Neuling wohl nicht reichen?
hoʻoponopono

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Re: WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von Brainiac1234 » Mi 18. Feb 2015, 21:29

pono hat geschrieben:Ich bin ausserdem am überlegen mit dem Schießsport anzufangen.
Einerseits weils mich etwas fasziniert und andererseits bringts relativ wenig Waffen im Haus zu haben wenn man nicht routiniert damit umgehen kann.
Öfters als 3-4x im Monat werde ich aber nicht dazukommen.
Aber dies als Argument anzugeben wird als WBK-Neuling wohl nicht reichen?



Erstmal Hallo im Forum :-)

2 Plätze stehen dir zu, wenn du am Anfang 3 bekommst hast Glück gehabt, ist aber eher unwahrscheinlich !
Die Rechtfertigung sollte mündlich reichen (zB. Selbstverteidigung), ein Schreiben aufsetzen hat meiner Meinung nach erst bei einer Erweiterung Sinn
(Brauche Waffe X für Zweck Y...)

LG

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Re: WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von IT Guy » Mi 18. Feb 2015, 22:39

pono hat geschrieben:Ein herzliches Hallo von meiner Seite!
...
Muss man tatsächlich eine weitere Person angeben bei der sich die Beamten über den Antragsteller informieren? Wie sieht so ein Gespräch aus?
Hätte gerne 3Plätze beantragt (FFW, Flinte und Gewehr) ist das denkbar?
Mit was für einer Wartefrist kann man derzeit ungefähr rechnen?

Werden die Vorabkontrollen in Graz noch durchgeführt?
Ehrlichgesagt habe ich wenig Interesse das bei uns die Polizei vorfährt, vorallem wegen der Nachbarn!

Schöne Grüße
PONO


Servus!
Person musst ich keine nennen, hätte ich auch nicht gemacht. Auf welcher Grundlage denn???
Willst Du eine Selbstladeflinte oder eine Quer oder eine Over/Under? Weil einen Platz auf der Karte braucht nur die SLF. Gleiches bei der Büchse. Normaler Repetierer braucht keinen Platz.
Wartezeit wird ca. 4-6 Wochen sein, abhängig ob Du schon immer in Graz gemeldet warst, oder auch mal wo anders.
Vorabkontrolle hängt auch etwas vom zuständigen Polizeiposten ab, kannst aber damit rechnen.
Und selbst wenn sie nicht kommen, kommens in 5 Jahren zu Dir. Das muss Dir bewusst sein. ;-)

lg
HP

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Re: WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von pono » Do 19. Feb 2015, 01:00

Hallo
Ich liebäugle mit einer Beretta 1301, einer L9A1 und (eh erst) Anfang 2016 eine AUG.
hoʻoponopono

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Re: WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von Bernedti » Do 19. Feb 2015, 07:17

Ich hätte geglaubt sie dürfen dir am Anfang nur 2 Plätze und keinen mehr ausstellen?
:mrgreen: "Ein Hobby muss keinen Sinn haben sondern einfach nur Spaß Machen" :mrgreen:

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Re: WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von Alaskan » Do 19. Feb 2015, 07:29

Solange mann nicht vorher schon viele Bewerbe geschossen hat und massenhaft Listen vorlegen kann,wird das nix mit deine Drei Plätzen.
Und da bist auch nur auf deinen Sachbearbeiter angewiesen ob er Dir mehr Plätze zugesteht von Anfang an.
Also entweder du gehst viele Bewerbe schiessen und musst Dir vorort Waffen ausborgen(wenn überhaupt möglich) und beantragst dann deine WBK auf der BH.
Aber ganz ehrlich........lass bleiben und gib dich fürn Anfang mit Zwei plätzen zufrieden und schau dast später Erweiterst mit Bewerben und Listen.
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verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin

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Re: WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von Spike » Do 19. Feb 2015, 09:23

meine wurde letzten oktober ausgestellt. 6 wochen und 2 tage hats gedauert bis sie da war. angegeben wurde bei frau schmid lediglich SV. vorabkontrolle der polizei hatte ich ebenfalls. ich glaube es war 1,5 wochen nach der antragstellung....abends um halb 8 (hatte grad gepennt wegen nachtdienst) überraschten mich 2 polizisten. zu all den üblichen fragen wollte man wie schon erwähnt wirklich noch eine "dritte person" befragen. ich habe der dame den namen meines "2. bruders" (eigentlich cousin) genannt den sie kannte, da er ebenfalls bei der polizei ist. tags darauf hat sie ihn wirklich per email kontaktiert...trotz allem hat es sehr lange gedauert bis das ganze polizeilich über der bühne bzw. das erhebungsprotokoll bei fr. schmid eingelangt war....

btw. staatsbürgerschaftsnachweis brauchte ich noch!
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Re: WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von Ferrum » Do 19. Feb 2015, 09:33

Also,

Staatsbürgerschaftsnachweis brauchst auf jeden Fall. Vorabkontrolle ist wie gesagt von der erhebenden PI abhängig, bei mir hat eine Befragung übers Telefon ausgereicht, bin aber auch Jäger und hab daher schon vorher Waffen verwahrt.
3 Plätze ist eher unwahrscheinlich ohne die angesprochenen Ergebnislisten, selbst dann würd ich mich nicht drauf verlassen. Begründung wie immer: SV und Sportschießen.
Bei mir hats nicht ganz 3 Wochen gedauert.

Btw: Das am Paulustor ist die LPD nicht die BH, sowas gibt es in der STADT Graz (Magistrate) garnet. Ist immer klug wenn man bei einem Antrag auf etwas, das eine gewisse Verlässlichkeit voraussetzt, überhaupt weiß wo man ist.

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Re: WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von Alaskan » Do 19. Feb 2015, 09:33

Spike hat geschrieben:meine wurde letzten oktober ausgestellt. 6 wochen und 2 tage hats gedauert bis sie da war. angegeben wurde bei frau schmid lediglich SV. vorabkontrolle der polizei hatte ich ebenfalls. ich glaube es war 1,5 wochen nach der antragstellung....abends um halb 8 (hatte grad gepennt wegen nachtdienst) überraschten mich 2 polizisten. zu all den üblichen fragen wollte man wie schon erwähnt wirklich noch eine "dritte person" befragen. ich habe der dame den namen meines "2. bruders" (eigentlich cousin) genannt den sie kannte, da er ebenfalls bei der polizei ist. tags darauf hat sie ihn wirklich per email kontaktiert...trotz allem hat es sehr lange gedauert bis das ganze polizeilich über der bühne bzw. das erhebungsprotokoll bei fr. schmid eingelangt war....

btw. staatsbürgerschaftsnachweis brauchte ich noch!


Eigentlich ein Wahnsinn das die jemanden fragen wie mann so ist ,besten wärs gleich noch denn Nachbarn zu fragen ob der was dagegen hat das mann gegenüber jetzt Waffen haben will und ob der einverstanden ist :tipphead: zum Glück blieb mir solch eine Schikane erspart :tipphead:
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Re: WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von Spike » Do 19. Feb 2015, 09:47

@alaskan

das geht noch "tiefer". die frage: "wie lange wohnens schon do? kürzer als 5 jahre? weil dann müss ma am alten wohnsitz nachfragen" gabs auch schon. tatsache!!!!!!!!!!!
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Re: WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von eierkopf » Do 19. Feb 2015, 12:14

Klompo hat geschrieben:Vorabkontrolle ist wie gesagt von der erhebenden PI abhängig, bei mir hat eine Befragung übers Telefon ausgereicht


Soweit ich informiert bin wird die Vorabkontrolle von der BH veranlasst und nicht von der PI (war da mal im Gespräch auf einer BH mit der SB und die verneinte das es gemacht wird, Begründung: Was soll denn kontrolliert werden wenn die Person ka WBK hat? ob d'Küch sauber is oda wos? Ist also von BH zu BH oder Bundesland verschieden)

Zur Befragung einer dritten Person, ich denke nicht das dies so rechtlich gedeckt ist.
Zu was bitte wird das psych. Gutachten erstellt? Wird da gefragt ob die Frau dafür oder dagegen ist? Vielleicht wird in Zukunft eine Unterschriftsliste von der Hausgemeinschaft/Nachbarschaft gefordert?
Ich finde dies mit der Befragung einer nicht mit dem Antrag in Verbindung stehenden Person dubios....

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Re: WBK Antrag - BH Graz

Beitrag von piefke » Do 19. Feb 2015, 18:09

Das mit den Dritten Personen befragen finde ich schon sehr krass!

ich kenne das sonst aus Neuseeland, da braucht man 2-3 positive Rückmeldungen damit man Waffen erwerben darf!

Was macht den bitte, wenn man keine Personen benennen kann, etwa Einzelkind, Eltern leben im Ausland und alle Freune haben mit Waffen nichts am Hut.

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