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22er "tacticool" just4fun gun - Laser/Licht

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Lyrics
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22er "tacticool" just4fun gun - Laser/Licht

Beitrag von Lyrics » Do 19. Feb 2015, 18:35

Hey Leute,

man darf an Langwaffen ja soweit ich informiert bin keine Licht und Lasermodule montieren.
Wie siehts denn mit nicht funktionstüchtigen aus? (Birne ausgebaut, zerstört, wie auch immer)
Rein zwecks Optik und Spaß an der Sache?

Überlege mir eine HK416 (.22lr) zuzulegen.. :)

lg jürgen

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Re: 22er "tacticool" just4fun gun - Laser/Licht

Beitrag von Senf » Do 19. Feb 2015, 18:39

Lyrics hat geschrieben:Hey Leute,

man darf an Langwaffen ja soweit ich informiert bin keine Licht und Lasermodule montieren.
Wie siehts denn mit nicht funktionstüchtigen aus? (Birne ausgebaut, zerstört, wie auch immer)
Rein zwecks Optik und Spaß an der Sache?

Überlege mir eine HK416 (.22lr) zuzulegen.. :)

lg jürgen



Wo steht das? Gewehrscheinwerfer != Lasermodul; gibt aber schon genug Threads wo über das Thema gestritten/dikutiert wurde. Soweit ich weiß müssen die Dinger funktionieren damit sie verboten sind(batterie rausnehmen zählt nicht ;) ), da ja auch Fake-Schalldämpfer erlaubt sind.
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

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Re: 22er "tacticool" just4fun gun - Laser/Licht

Beitrag von Lyrics » Do 19. Feb 2015, 18:46

naja habs einige male hier gelesen, hab auch versucht mit der sufu etwas zu finden zu nicht funktionierenden "fake" lampen etc.. nur zu schalldämpfern konnte ich etwas finden.

aber von der logik her seh ich das auch so..sobalds nicht funktionsfähig sind (weil komplett leer gräumt o.Ä.) sinds ja keien lampen mehr.. aber ich bin kein jurist :/

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Re: 22er "tacticool" just4fun gun - Laser/Licht

Beitrag von Kapselpracker » Do 19. Feb 2015, 21:23

Ist nicht schon die Vorrichtung alleine, um einen Gewehrscheinwerfer am Gewehr zu montieren, Verboten?

Habe hierzu etwas gefunden:
Begründend führte die Erstbehörde aus, dass mit Bescheid der Sicherheitsdirektion Steiermark vom 12.07.2011 dem Berufungswerber der Waffenpass für zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen mangels Verlässlichkeit rechtskräftig entzogen worden sei. Auf Grund der Anzeige der Polizeiinspektion S vom 13.05.2010 wurde der Berufungswerber über die Zweifel an seiner Verlässlichkeit im Hinblick auf § 41 Abs 1 lit e Stmk. JagdG in Kenntnis gesetzt und in weiterer Folge am 16.11.2010 die Bestätigung und Beeidigung als Aufsichtsjäger für die Gemeinde V vorgenommen, weil zwischenzeitig mit Beschluss der Staatsanwaltschaft Graz vom 28.07.2010 das dort anhängige Strafverfahren betreffend den Eingriff in ein fremdes Jagdrecht eingestellt und das Verfahren hinsichtlich des Waffengesetzes im Wege der Diversion erledigt worden sei. Im Hinblick auf die für die Ausübung der Funktion als Jagdschutzorgan erforderliche Vertrauenswürdigkeit sei davon auszugehen, dass der Berufungswerber als Inhaber einer gültigen Jagdkarte und als langjähriges Jagdschutzorgan hätte wissen müssen, dass die gegenständliche Vorrichtung am Gewehr und der Erwerb und Besitz von Gewehrscheinwerfern verboten sei. Er habe sich somit über einen Zeitraum von 12 Jahren über die waffenrechtlichen Vorschriften hinweggesetzt und zeige dieser lange Zeitraum, dass der Berufungswerber rechtliche Vorschriften negiere. Auch wenn nicht bewiesen wurde, dass er das Gewehr mit Gewehrscheinwerfer jemals zu Jagdzwecken verwendet habe, sei im Hinblick auf die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit festzuhalten, dass es nicht entscheidend sein könne, ob in der Vergangenheit tatsächlich ein Missbrauch stattgefunden habe, sondern dass durch die gegebenen Tatsachen auf die mangelnde Vertrauenswürdigkeit für die Zukunft geschlossen werden könne.


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Re: 22er "tacticool" just4fun gun - Laser/Licht

Beitrag von yoda » Do 19. Feb 2015, 21:49

Die Gesetze bei uns sind schon ziemlich gestört, eine einfache Taschenlampe + Panzertape würden ausreichen um seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit für alle Zeiten zu verlieren...

Paintfreak
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Re: 22er "tacticool" just4fun gun - Laser/Licht

Beitrag von Paintfreak » Fr 20. Feb 2015, 07:03

UMGEHEN kann man das ganze so, indem man bspw eine KK-PISTOLE (ISSC M22, HK,Walter etc etc) in einen Schaft baut.

Wie die die es für die Glock gibt.

bspw die ISSC M22 ist bauähnlich der Glock 19 und KÖNNTE vielleicht reinpassen.

An DIESE Schäfte darf man schrauben was man möchte. Hat man mir beim letzten Tactical Training so erklärt.



Sowas hier bspw, weil der Thread grad neu ist.
viewtopic.php?f=36&t=25233

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Re: 22er "tacticool" just4fun gun - Laser/Licht

Beitrag von Lyrics » Fr 20. Feb 2015, 09:08

ja das würde gehen (überlege aber ob ich mir ein ar15 derivat zulege daher..) ^^
ich denke ich lass anbauten einfach sein..is das risiko nicht wert nur wegen "optik"

aber dämlich ist das ganze tatsächlich, da sind wir uns scheinbar einig :tipphead: :doh:

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Re: 22er "tacticool" just4fun gun - Laser/Licht

Beitrag von cowroper » Fr 20. Feb 2015, 17:35

wieder einer jener Threads wo versucht wird bestehende Gesetze zu umgehen!

an Alle: glaubt ihr wirklich, hier liest die Behörde nicht mit?
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.

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Re: 22er "tacticool" just4fun gun - Laser/Licht

Beitrag von Kapselpracker » Fr 20. Feb 2015, 18:14

Naja, wenn man eine Pistole in einen "Triarii" Steckt oder einen Anschlagschaft darauf montiert wird noch lange kein Gewehr daraus, daher ist es ja erlaubt.
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Re: 22er "tacticool" just4fun gun - Laser/Licht

Beitrag von <BigM> » Fr 20. Feb 2015, 21:17

Hier wird maximal der Blumentopf vorm Hauseingang umgangen. Also bitte keine Spekulation Cowboy.
Und wenn man an eine Glock eine Schubkarre montiert, es bleibt eine FFW.
PS.: Ein Laser ist ein Gewehrscheinwerfer? Wo im Gesetz steht das?
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

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