Wie schaut das eigentlich genau aus... grundsätzlich ist es ja so, dass ich meine Waffen versperren muss damit kein Unbefugter darauf zugreifen kann. Wenn ich aber alleine in einer Wohnung gemeldet bin, könnte ich ja theoretisch meine Waffen auch unter dem Bett liegen lassen. Wenn ich daheim bin, habe ich ja sowieso das Recht dazu und wenn ich nicht zuhause bin ist die Wohnung eh verschlossen. Oder sehe ich das falsch ? Und sehen das die Polizisten bei der Kontrolle auch so ?
Danke, lg
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Aufbewahrung von Kat. B und C in Single-Wohnung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Aufbewahrung von Kat. B und C in Single-Wohnung
Und was wenn es brennt und die Feuerwehr geht rein?
Und wie ist es, wenn Du einen Herzkasperl bekommst und die Rettung holt Dich aus der Wohnung raus?
Warum versucht man es immer zu biegen?
PS: Das Thema wurde schon öfters angesprochen.
Und wie ist es, wenn Du einen Herzkasperl bekommst und die Rettung holt Dich aus der Wohnung raus?
Warum versucht man es immer zu biegen?
PS: Das Thema wurde schon öfters angesprochen.
Zuletzt geändert von bino71 am Di 24. Feb 2015, 10:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aufbewahrung von Kat. B und C in Single-Wohnung
Hi,
dazu gabs hier schon mal einen Thread.
Wenn die Wohnung leer ist sollten die Waffen extra versperrt sein, dazu gabs irgendwann mal ein Urteil was die doppelte Hürde betrifft. Eine Hürde ist z.B.: die Eingangstür, eine weitere wäre der Waffenschrank.
Liegt die Waffe unter dem Bett entspricht das nur einer Hürde (der Tür), das kann zu wenig sein. Es gibt auch einen Unterschied ob im Erdgeschoss oder im ersten Stock. In ersterem solltest du die Waffen z.b: nicht auf den ersten Blick ersichtlich (z.B.: in Glasvitrine) lagern.
Vielleicht kennt wer die entsprechenden Gesetze, im Jagdkurs wurden uns jedenfalls diese Beispiele genannt.
lg
dazu gabs hier schon mal einen Thread.
Wenn die Wohnung leer ist sollten die Waffen extra versperrt sein, dazu gabs irgendwann mal ein Urteil was die doppelte Hürde betrifft. Eine Hürde ist z.B.: die Eingangstür, eine weitere wäre der Waffenschrank.
Liegt die Waffe unter dem Bett entspricht das nur einer Hürde (der Tür), das kann zu wenig sein. Es gibt auch einen Unterschied ob im Erdgeschoss oder im ersten Stock. In ersterem solltest du die Waffen z.b: nicht auf den ersten Blick ersichtlich (z.B.: in Glasvitrine) lagern.
Vielleicht kennt wer die entsprechenden Gesetze, im Jagdkurs wurden uns jedenfalls diese Beispiele genannt.
lg
Re: Aufbewahrung von Kat. B und C in Single-Wohnung
du handelst auf eigene gefahr. gewo hat mir beim kurs was einleuchtendes gesagt: man stelle sich eine wasserrohrbruch / gasrohrbruch / feuer vor, feuerwehler kommen in die wohnung, installateur, etc weil sofortmaßnahmen gesetzt werden müssen. alles was in der wohnung herumliegt kann leicht mitgenommen werden wenn einer von den leuten unbeaufsichtigt ist (!!!möchte niemanden was unterstellen!!!). für etwas was versperrt ist brauchen die leute zeit und da gibts vielleicht auch augenzeugen, daß jemand was aufsperrt und entwendet. hab mir 2 versperrbare schränke besorgt und bevor ich weggehe kommen die waffen dort rein. schätze, wenn was bei so einem fall entwendet wird wirst du probleme mit der zuverlässigkeit haben
Re: Aufbewahrung von Kat. B und C in Single-Wohnung
Das Thema gabs hier sicher schon 4-5 Mal in verschiedenen Ausprägungen, weshalb die Verwendung der Forensuche nahegelegt wird.
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