-MHK- hat geschrieben:Jetzt stellt sich für mich die Frage warum beispielsweise vor erhalt der Jagdkarte eine Aufhebung von dem "Zivi-Waffenverbot" verlangt wird, wenn man eh C und D erwerben kann.
Heißt das, dass man dann auch eine WBK beantragen und Kat. B als ehemaliger Zivildiener erwerben kann?
Weil der Jäger die Waffe führen muss um in einem Revier jagen zu können.
Nein kannst du nicht sofern du in der Frist bist oder das Verbot nicht aufgehoben hast.
lg