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Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Bell » Mi 19. Jul 2017, 16:51

kannst ja auch beim heer sani werden. [emoji6]


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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Balistix » Mi 19. Jul 2017, 17:03

Ob sie dir da den Zivildienst überhaupt gewähren, halte ich zumindest für fraglich.

Was du sicherlich machen kannst, ist, nach Ableisten des Zivildienstes die Aufhebung des Waffenverbots (im Sinne des Zivildienstgesetzes) zu beantragen.
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lol515
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von lol515 » Mi 19. Jul 2017, 17:43

Bell hat geschrieben:kannst ja auch beim heer sani werden. [emoji6]


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Das wäre sowieso Plan B.
Balistix hat geschrieben:Ob sie dir da den Zivildienst überhaupt gewähren, halte ich zumindest für fraglich.

Was du sicherlich machen kannst, ist, nach Ableisten des Zivildienstes die Aufhebung des Waffenverbots (im Sinne des Zivildienstgesetzes) zu beantragen.
Ja das frage ich mich auch, es geht ja auch irgendwie darum, dass ich dann während des Zivi der Jagd nicht nachgehen könnte. Also ist danach auch blöd.

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Maddin » Fr 21. Jul 2017, 22:33

An deiner Stelle würde ich mir das mit dem Bundesheer nochmal überlegen, weil WBK und Zivildienst passt schlecht zusammen. Mach die 6 Monate und beiß in den sauren Apfel. Wenns aus irgendwelchen Gründen gar nicht geht ok, aber dann viel Spaß mit den ganzen Formularen und Anträgen bei der LPD. 3 Jahre sind auch lang, wer weiß ob sich bis dahin nicht rechtlich was ändert. Positiv oder negativ. Weiß heute keiner...

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Balistix » Fr 21. Jul 2017, 23:13

Der Bub ist 18, der kann doch einfach Zivi machen und dann danach die Aufhebung des (zivildienstgesetzlichen) Waffenverbots beantragen. ;-)

Die Gewissensgründe beim Wehrdienst beziehen sich nur auf den Einsatz von Waffen gegen Menschen, da sollte es mit der Jagd meiner Meinung nach keine Schwierigkeiten geben (rechtlicher Natur). Die Optik kann natürlich etwas schief hängen.
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Maddin » Fr 21. Jul 2017, 23:22

Balistix hat geschrieben:Der Bub ist 18, der kann doch einfach Zivi machen und dann danach die Aufhebung des (zivildienstgesetzlichen) Waffenverbots beantragen. ;-)


Sicher kann er das machen, ist ja seine Entscheidung. ;) Die Aufhebung soll aber nicht bei jeder LPD so flüssig gehen und eine Garantie auf eine WBK hat er durch das später bestehende "Waffenverbot" nicht. Und wie die Praxis in ein paar Jahren aussieht weiß heute auch niemand. Darauf wollte ich nur hinweisen.

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Balistix » Fr 21. Jul 2017, 23:24

Da hast du recht, ich hätte genauer lesen sollen. ;-) Der "sicherere" Weg ist vermutlich der über's Heer. Wobei ja nicht mal sicher ist, ob er in 3 Jahren überhaupt noch so leicht an eine WBK kommt...
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von eXistenZ » Fr 21. Jul 2017, 23:33

Er könnte sich doch für den Zivildienst entscheiden. Sofort eine Ausnahme mit der Begründung "Jagd" beantragen und sofern ihm diese verweigert wird die Zivildiensterklärung widerrufen und dann doch zum Heer gehen.

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Maddin » Sa 22. Jul 2017, 01:36

eXistenZ hat geschrieben:Er könnte sich doch für den Zivildienst entscheiden. Sofort eine Ausnahme mit der Begründung "Jagd" beantragen und sofern ihm diese verweigert wird die Zivildiensterklärung widerrufen und dann doch zum Heer gehen.


Folgendes Problem: Er wird die WBK altersbedingt erst in ein paar Jahren beantragen können, da hat er seinen Präsenzdienst bzw. Zivildienst längst abgeleistet. Ob die zuständige LPD das Waffenverbot ohne zeitnahen WBK-Antrag aufhebt ? Weiß nicht ob das gängige Praxis ist...

Wenn ich mir sicher bin, dass ich eine WBK haben möchte, dann wähle ich von vornherein den einfachen und sicheren Weg. Das ist in Österreich nunmal die Wehrpflicht bzw. die Untauglichkeit. Aber das muss jeder für sich selbst wissen.

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von McMonkey » Sa 22. Jul 2017, 07:29

lol515 hat geschrieben:Nun möchte ich aber nicht zum Heer, nicht weil ich ein Problem mit Waffen hätte (irgendwo klar), sondern eines mit dem Bundesheer,
Warum den "irrwitzigen Weg über den Zivildienst. Man hat im Leben immer mit irgendwas ein Problem. Mach den Militärdienst und gut ist es. Wennst nicht gänzlich die Arschkarte ziehst, kannst auch was fürs Leben lernen. Und selbst unter den unnötigsten Umständen gibt es die Möglichkeit zu lernen zu erfahren. Vertane Zeit ist immer nur die, aus der man keine Nutzen zieht. Ich meine es nicht bös, aber dieses"Bubi-Verhalten" ist schon eine "Volkskrankheit". Wir, denen das Leben schon mal voll ins Gesicht gestiegen ist, lächeln über die Befindlichkeit Bundesheerzeit. Es bleibt deine Entscheidung und die ist dann auch so in Ordnung! Meine Empfehlung, mach den Militärdienst. :-)
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von eXistenZ » Sa 22. Jul 2017, 09:38

Maddin hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Er könnte sich doch für den Zivildienst entscheiden. Sofort eine Ausnahme mit der Begründung "Jagd" beantragen und sofern ihm diese verweigert wird die Zivildiensterklärung widerrufen und dann doch zum Heer gehen.


Folgendes Problem: Er wird die WBK altersbedingt erst in ein paar Jahren beantragen können, da hat er seinen Präsenzdienst bzw. Zivildienst längst abgeleistet. Ob die zuständige LPD das Waffenverbot ohne zeitnahen WBK-Antrag aufhebt ? Weiß nicht ob das gängige Praxis ist...

Wenn ich mir sicher bin, dass ich eine WBK haben möchte, dann wähle ich von vornherein den einfachen und sicheren Weg. Das ist in Österreich nunmal die Wehrpflicht bzw. die Untauglichkeit. Aber das muss jeder für sich selbst wissen.

Das er bei Zuerkennung eine Ausnahmegenehmigung aufgrund der Jagd auch später eine WBK beantragen kann ist eine Folgeerscheinung. Hier wird es kein Problem geben.
Die Frage ist nur wie schnell man nach Antragseinbringung bez. Aufhebung Waffenverbot eine Entscheidung bekommt, damit sich das mit einem Widerruf der Zivildiensterklärung noch ausgehen kann. Da müsste man sich wegen den Fristen schlau machen.

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Vertane Zeit ist immer nur die, aus der man keine Nutzen zieht...!

Beitrag von wödmasta » Sa 22. Jul 2017, 10:42

McMonkey hat geschrieben:Warum den "irrwitzigen Weg über den Zivildienst. Man hat im Leben immer mit irgendwas ein Problem. Mach den Militärdienst und gut ist es. Wennst nicht gänzlich die Arschkarte ziehst, kannst auch was fürs Leben lernen. Und selbst unter den unnötigsten Umständen gibt es die Möglichkeit zu lernen zu erfahren. Vertane Zeit ist immer nur die, aus der man keine Nutzen zieht. Ich meine es nicht bös, aber dieses"Bubi-Verhalten" ist schon eine "Volkskrankheit". Wir, denen das Leben schon mal voll ins Gesicht gestiegen ist, lächeln über die Befindlichkeit Bundesheerzeit. Es bleibt deine Entscheidung und die ist dann auch so in Ordnung! Meine Empfehlung, mach den Militärdienst. :-)


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Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Bell » Sa 22. Jul 2017, 11:13

Bin auch ganz der Meinung von McMonkey!
Beiss durch und mach das Heer! Wennst dort Sani wirst, is auch gut.
Oder du suchst dir eine Waffengattung, die spannend ist (Panzer, Flieger, Huberer...) und erlebst Dinge, die du vermutlich im "normalen" Leben nicht erleben kannst.

Hab noch nie mit wem gesprochen, der beim Heer war und danach einen Knacks hatte.
Alle erzählen gerne, wie scheisse es war, aber meistens hats doch irgendwie gefallen oder zumindest geprägt. Vor allem, wenn man bei der "kämpfenden Truppe" war und nicht "Systemerhalter".

Ja, es ist vielleicht eine scheiss Zeit, aber man wächst mit seinen Herausforderungen.
Viele Dinge, die du dort erleben wirst werden dich dazu bringen, andere Dinge in anderem Licht zu sehen.

Und, wenn du dann in der Nacht, im Regen, bei Kälte, mit Hunger im Graben liegst und stur durchs ZF vom StG glotzt, weil jederzeit "der Feind" kommen könnt und dir denkst "lauter Deppen im Pulverdampf, warum hab ich auf die ghört?", dann mach dir klar, dass du nicht der einzige oder erste oder letzte bist, dem es so geht.
Das ghört halt irgendwie dazu [emoji6]

PS: wirklich scheisse sind ja nur die ersten Wochen, die Grundausbildung. Danach wirds besser! [emoji6]


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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von acme0905 » Sa 22. Jul 2017, 11:23

seh ich auch so,

rückblickend erinnere mich nur an positive und lustige dinge.

ist schon eine weile her


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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von m_a_d » Mo 24. Jul 2017, 14:59

hatte nie mehr so eine gute Kondition wie am Ende der Grundausbildung [emoji12]


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