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Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Ithrael
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Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Ithrael » Fr 27. Feb 2015, 20:18

Grüß euch!

Hätte da eine Frage, weiß jemand von euch wie dieses Schreiben am besten formuliert werden sollte? Ich finde leider keine Musterbeispiele und die Amtssprache ist leider auch nicht so meins.

Kurz zu mir: ich habe damals Zivildienst statt Bundesheer gemacht, weil ich zu dem Zeitpunkt eine Abendschule besucht habe und Geld brauchte. Daher habe ich dieses Waffenverbot damals nur widerwillig unterschrieben.

Ich habe mit der zuständigen Stelle schon gesprochen dort nannte man mir weder an wem das Schreiben gerichtet werden sollen. .. Naja es hieß : Schreiben Sie ein Antrag auf wiederaufhebung des Waffenverbots.

Hilfe bitte , danke
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Kehnra
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Kehnra » Fr 27. Feb 2015, 20:44

Hallo!

Zuerst musst du mal folgende Fragen beantworten:

1.) In welchem Bundesland wohnst du?

2.) Wie lange ist dein Zivildienst her?

Ich habe das ganze selber erst vor "kurzem" gemacht, hier solltest du eine Menge Informationen zu deinem Vorhaben finden -> viewtopic.php?f=7&t=22014

Gruss,
Thomas

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Ithrael
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Ithrael » Fr 27. Feb 2015, 22:01

Also ich komme aus Wien und mein Zivildienst ist jetzt 9 Jahre her.

Schau mir den Link mal an. Hast du vl ein Muster oder so um zu sehen wie der Inhalt so sein soll
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von IT Guy » Fr 27. Feb 2015, 22:18

Servus.
Der Grund warum es kein Muster gibt, ist recht einfach: Jeder Fall ist anders.
Du willst hier soviel, gibst aber nichts. Wie sollen wir Dir helfen das zu schreiben, wenn wir noch nichtmal wissen WARUM Du das gerne aufgehoben hättest. ;-)
Mein Tipp: Lies Dich mal durchs Forum und stelle dann GEZIELTE Fragen.

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Kehnra » Fr 27. Feb 2015, 22:19

In Wien ist das ganze leider nicht so "einfach" wie in den anderen Bundesländern. Um in Wien die WBK trotz Zivildienst beantragen zu können musst du die Kampfrichterausbildung machen.

Hört sich aber schlimmer an als es ist, die Lunashooters in Schwechat bieten das z.B. immer wieder an, sind soweit ich weiß 2 Nachmittage..

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Plinkster » Fr 27. Feb 2015, 22:34

Nachdem ich gerade auch Mitten in dem Prozess der Ausnahmebewilligung (ebenfalls Wien) bin, habe ich da mal bei der Polizei nachgefragt - Erklärung vom Zuständigen Beamten war in etwa "formloses Schreiben mit Begründung warum man die Ausnahmebewiligung haben will, wie das formuliert ist macht keinen Unterschied, am Schottenring abgeben".
Ich werde also einfach einen kurzen Text, in dem ich aufgrund meines Interesses am Sportschießen, in dessen Ausübung ich momentan auf Kat. C und D Waffen beschränkt bin um eine Aufhebung des Verbotes gemäß §5 ZDG ansuche. Was genau beizulegen ist, da ist sich die Behörde selbst im Bundesland nicht einig - immer verlangt wird Zivildienstbescheid, Bestätigung über die Ableistung des ZD und Kampfrichterausbildung, von einem Kollegen wurde zusätzlich Waffenführerschein und Angehörigkeit in einem Schützenverein gefordert.

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Hailwood » So 1. Mär 2015, 22:06

Kehnra hat geschrieben:In Wien ist das ganze leider nicht so "einfach" wie in den anderen Bundesländern. Um in Wien die WBK trotz Zivildienst beantragen zu können musst du die Kampfrichterausbildung machen.

Hört sich aber schlimmer an als es ist, die Lunashooters in Schwechat bieten das z.B. immer wieder an, sind soweit ich weiß 2 Nachmittage..



Es ist auch möglich über die Jagdkarte das Waffenverbot aufheben zu lassen. Habe ich so gemacht (in Wien)da für mich zusätzlich zur WBK auch die Jagdkarte interessant war.

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Saitzev » Do 30. Jul 2015, 10:47

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wowojazz
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von wowojazz » Mo 22. Feb 2016, 10:09

Zitat:
"§ 5 Abs 5 ZDG spricht davon, es können auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden."

Wenn ich das richtig verstehe ist einem Zivildiener nur der Erwerb und Besitz von Kat.B Waffen verboten, Waffen der Kat.C sind erlaubt, oder???
Und Führen von Schußwaffen ist ohnehin nur mit Waffenpaß erlaubt, oder?
:at1:

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Incite » Mo 22. Feb 2016, 10:14

ja, C und D.

Das Führen einer C u D Waffe -> Jagdkarte.

lg
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von rupi » Mo 22. Feb 2016, 11:12

Incite hat geschrieben:ja, C und D.

Das Führen einer C u D Waffe -> Jagdkarte.

lg

oder Waffenschein (der nicht mehr ausgestellt wird)
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Schuttwegraeumer » Mi 24. Feb 2016, 01:06

rupi hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:ja, C und D.

Das Führen einer C u D Waffe -> Jagdkarte.

lg

oder Waffenschein (der nicht mehr ausgestellt wird)


Hatte der eigentlich Vorteile gegenüber der derzeitigen Lösung?
Sind bisher ausgegebene WAffenscheine noch gültig oder sind die obsolet?

wowojazz
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von wowojazz » Fr 4. Mär 2016, 11:46

Einem Zivildiener ist der Besitz von Waffen der Kategorie B verboten. C+D sind erlaubt. Demnach hat ein Zivildiener ja kein Waffenverbot. Also wärs auch möglich, daß ein Zivildiener einem Schützenverein beitritt und dort mit C und D schießt? Unter Aufsicht dürfte er ja dann auch Kat.B schießen?
:at1:

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McMonkey
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von McMonkey » Fr 4. Mär 2016, 12:30

wowojazz hat geschrieben:Unter Aufsicht dürfte er ja dann auch Kat.B schießen?
Nur wenn es sich um einen behördlich konzessionierten Schießstand handelt. Vereine sind oftmals nur "private" Schießstände und das ist dann dort nicht erlaubt.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

-MHK-
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von -MHK- » Fr 4. Mär 2016, 14:01

Jetzt stellt sich für mich die Frage warum beispielsweise vor erhalt der Jagdkarte eine Aufhebung von dem "Zivi-Waffenverbot" verlangt wird, wenn man eh C und D erwerben kann.
Heißt das, dass man dann auch eine WBK beantragen und Kat. B als ehemaliger Zivildiener erwerben kann?

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