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Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
Grüß euch!
Hätte da eine Frage, weiß jemand von euch wie dieses Schreiben am besten formuliert werden sollte? Ich finde leider keine Musterbeispiele und die Amtssprache ist leider auch nicht so meins.
Kurz zu mir: ich habe damals Zivildienst statt Bundesheer gemacht, weil ich zu dem Zeitpunkt eine Abendschule besucht habe und Geld brauchte. Daher habe ich dieses Waffenverbot damals nur widerwillig unterschrieben.
Ich habe mit der zuständigen Stelle schon gesprochen dort nannte man mir weder an wem das Schreiben gerichtet werden sollen. .. Naja es hieß : Schreiben Sie ein Antrag auf wiederaufhebung des Waffenverbots.
Hilfe bitte , danke
Hätte da eine Frage, weiß jemand von euch wie dieses Schreiben am besten formuliert werden sollte? Ich finde leider keine Musterbeispiele und die Amtssprache ist leider auch nicht so meins.
Kurz zu mir: ich habe damals Zivildienst statt Bundesheer gemacht, weil ich zu dem Zeitpunkt eine Abendschule besucht habe und Geld brauchte. Daher habe ich dieses Waffenverbot damals nur widerwillig unterschrieben.
Ich habe mit der zuständigen Stelle schon gesprochen dort nannte man mir weder an wem das Schreiben gerichtet werden sollen. .. Naja es hieß : Schreiben Sie ein Antrag auf wiederaufhebung des Waffenverbots.
Hilfe bitte , danke
Jeder 2. Schweizer besitzt eine Waffe
Kriminalitätsrate: 1/3 von anderen Ländern
Weniger Gesetze für Waffen in ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND
Kriminalitätsrate: 1/3 von anderen Ländern
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
Hallo!
Zuerst musst du mal folgende Fragen beantworten:
1.) In welchem Bundesland wohnst du?
2.) Wie lange ist dein Zivildienst her?
Ich habe das ganze selber erst vor "kurzem" gemacht, hier solltest du eine Menge Informationen zu deinem Vorhaben finden -> viewtopic.php?f=7&t=22014
Gruss,
Thomas
Zuerst musst du mal folgende Fragen beantworten:
1.) In welchem Bundesland wohnst du?
2.) Wie lange ist dein Zivildienst her?
Ich habe das ganze selber erst vor "kurzem" gemacht, hier solltest du eine Menge Informationen zu deinem Vorhaben finden -> viewtopic.php?f=7&t=22014
Gruss,
Thomas
Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
Also ich komme aus Wien und mein Zivildienst ist jetzt 9 Jahre her.
Schau mir den Link mal an. Hast du vl ein Muster oder so um zu sehen wie der Inhalt so sein soll
Schau mir den Link mal an. Hast du vl ein Muster oder so um zu sehen wie der Inhalt so sein soll
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
Servus.
Der Grund warum es kein Muster gibt, ist recht einfach: Jeder Fall ist anders.
Du willst hier soviel, gibst aber nichts. Wie sollen wir Dir helfen das zu schreiben, wenn wir noch nichtmal wissen WARUM Du das gerne aufgehoben hättest.
Mein Tipp: Lies Dich mal durchs Forum und stelle dann GEZIELTE Fragen.
Der Grund warum es kein Muster gibt, ist recht einfach: Jeder Fall ist anders.
Du willst hier soviel, gibst aber nichts. Wie sollen wir Dir helfen das zu schreiben, wenn wir noch nichtmal wissen WARUM Du das gerne aufgehoben hättest.
Mein Tipp: Lies Dich mal durchs Forum und stelle dann GEZIELTE Fragen.
Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
In Wien ist das ganze leider nicht so "einfach" wie in den anderen Bundesländern. Um in Wien die WBK trotz Zivildienst beantragen zu können musst du die Kampfrichterausbildung machen.
Hört sich aber schlimmer an als es ist, die Lunashooters in Schwechat bieten das z.B. immer wieder an, sind soweit ich weiß 2 Nachmittage..
Hört sich aber schlimmer an als es ist, die Lunashooters in Schwechat bieten das z.B. immer wieder an, sind soweit ich weiß 2 Nachmittage..
Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
Nachdem ich gerade auch Mitten in dem Prozess der Ausnahmebewilligung (ebenfalls Wien) bin, habe ich da mal bei der Polizei nachgefragt - Erklärung vom Zuständigen Beamten war in etwa "formloses Schreiben mit Begründung warum man die Ausnahmebewiligung haben will, wie das formuliert ist macht keinen Unterschied, am Schottenring abgeben".
Ich werde also einfach einen kurzen Text, in dem ich aufgrund meines Interesses am Sportschießen, in dessen Ausübung ich momentan auf Kat. C und D Waffen beschränkt bin um eine Aufhebung des Verbotes gemäß §5 ZDG ansuche. Was genau beizulegen ist, da ist sich die Behörde selbst im Bundesland nicht einig - immer verlangt wird Zivildienstbescheid, Bestätigung über die Ableistung des ZD und Kampfrichterausbildung, von einem Kollegen wurde zusätzlich Waffenführerschein und Angehörigkeit in einem Schützenverein gefordert.
Ich werde also einfach einen kurzen Text, in dem ich aufgrund meines Interesses am Sportschießen, in dessen Ausübung ich momentan auf Kat. C und D Waffen beschränkt bin um eine Aufhebung des Verbotes gemäß §5 ZDG ansuche. Was genau beizulegen ist, da ist sich die Behörde selbst im Bundesland nicht einig - immer verlangt wird Zivildienstbescheid, Bestätigung über die Ableistung des ZD und Kampfrichterausbildung, von einem Kollegen wurde zusätzlich Waffenführerschein und Angehörigkeit in einem Schützenverein gefordert.
Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
Kehnra hat geschrieben:In Wien ist das ganze leider nicht so "einfach" wie in den anderen Bundesländern. Um in Wien die WBK trotz Zivildienst beantragen zu können musst du die Kampfrichterausbildung machen.
Hört sich aber schlimmer an als es ist, die Lunashooters in Schwechat bieten das z.B. immer wieder an, sind soweit ich weiß 2 Nachmittage..
Es ist auch möglich über die Jagdkarte das Waffenverbot aufheben zu lassen. Habe ich so gemacht (in Wien)da für mich zusätzlich zur WBK auch die Jagdkarte interessant war.
Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
@ right to bear arms:
+1 von einem Ex-Zivi und relativ frischen Vereinsmitglied.
+1 von einem Ex-Zivi und relativ frischen Vereinsmitglied.
IWÖ Fördermitglied
NFVÖ Gold-Mitglied
Firearms United Mitglied
NRA Lifetime-Member
NFVÖ Gold-Mitglied
Firearms United Mitglied
NRA Lifetime-Member
Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
Zitat:
"§ 5 Abs 5 ZDG spricht davon, es können auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden."
Wenn ich das richtig verstehe ist einem Zivildiener nur der Erwerb und Besitz von Kat.B Waffen verboten, Waffen der Kat.C sind erlaubt, oder???
Und Führen von Schußwaffen ist ohnehin nur mit Waffenpaß erlaubt, oder?
"§ 5 Abs 5 ZDG spricht davon, es können auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden."
Wenn ich das richtig verstehe ist einem Zivildiener nur der Erwerb und Besitz von Kat.B Waffen verboten, Waffen der Kat.C sind erlaubt, oder???
Und Führen von Schußwaffen ist ohnehin nur mit Waffenpaß erlaubt, oder?
Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
ja, C und D.
Das Führen einer C u D Waffe -> Jagdkarte.
lg
Das Führen einer C u D Waffe -> Jagdkarte.
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
Incite hat geschrieben:ja, C und D.
Das Führen einer C u D Waffe -> Jagdkarte.
lg
oder Waffenschein (der nicht mehr ausgestellt wird)
member the old PD design ? oh I member
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- .50 BMG
- Beiträge: 1003
- Registriert: Sa 16. Jan 2016, 23:01
Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
rupi hat geschrieben:Incite hat geschrieben:ja, C und D.
Das Führen einer C u D Waffe -> Jagdkarte.
lg
oder Waffenschein (der nicht mehr ausgestellt wird)
Hatte der eigentlich Vorteile gegenüber der derzeitigen Lösung?
Sind bisher ausgegebene WAffenscheine noch gültig oder sind die obsolet?
Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
Einem Zivildiener ist der Besitz von Waffen der Kategorie B verboten. C+D sind erlaubt. Demnach hat ein Zivildiener ja kein Waffenverbot. Also wärs auch möglich, daß ein Zivildiener einem Schützenverein beitritt und dort mit C und D schießt? Unter Aufsicht dürfte er ja dann auch Kat.B schießen?
Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
Nur wenn es sich um einen behördlich konzessionierten Schießstand handelt. Vereine sind oftmals nur "private" Schießstände und das ist dann dort nicht erlaubt.wowojazz hat geschrieben:Unter Aufsicht dürfte er ja dann auch Kat.B schießen?
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.
Jetzt stellt sich für mich die Frage warum beispielsweise vor erhalt der Jagdkarte eine Aufhebung von dem "Zivi-Waffenverbot" verlangt wird, wenn man eh C und D erwerben kann.
Heißt das, dass man dann auch eine WBK beantragen und Kat. B als ehemaliger Zivildiener erwerben kann?
Heißt das, dass man dann auch eine WBK beantragen und Kat. B als ehemaliger Zivildiener erwerben kann?