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Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Incite
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Incite » Fr 4. Mär 2016, 14:12

-MHK- hat geschrieben:Jetzt stellt sich für mich die Frage warum beispielsweise vor erhalt der Jagdkarte eine Aufhebung von dem "Zivi-Waffenverbot" verlangt wird, wenn man eh C und D erwerben kann.
Heißt das, dass man dann auch eine WBK beantragen und Kat. B als ehemaliger Zivildiener erwerben kann?


Weil der Jäger die Waffe führen muss um in einem Revier jagen zu können.

Nein kannst du nicht sofern du in der Frist bist oder das Verbot nicht aufgehoben hast.

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von -MHK- » Fr 4. Mär 2016, 14:18

Stimmt, hab ich überlesen.

Wird jedoch für für einen Zivi der die Jagdkarte haben will das Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und das Verbot des Führens von Schusswaffen aufgehoben oder nur letzteres?

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von emanuel2408 » Fr 4. Mär 2016, 14:25

In den Antrag würdest ja beides reinschreiben, wenn positiv dann wird die Bewilligung für beides erteilt


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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von -MHK- » Fr 4. Mär 2016, 14:44

Ich kann leider garnix reinschreiben weil ich beim BH war und meine WBK schon längst hab. Einige Bekannt sind allerdings beim Zivildienst gewesen und würden sich jetzt eben für Jagd und WBK interessieren. Ich hab hier einfach eine Wissenslücke wie es schein.

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von emanuel2408 » Fr 4. Mär 2016, 14:49

Also grundsätzlich ist es im Rahmen der Jagd nicht so ein großes Problem die Bewilligung zu bekommen (woher sind deine Bekannten)?

Meinen Infos nach sollten sie die Jagdprüfung absolvieren und dann die Ausnahmebewilligung gem 5 Abs 5 bei der zuständigen LPD beantragen. Normalerweise sollte das mit absolvierter Jagdprüfung bewilligt werden. Dann mit dem Bescheid die Jagdkarte beantragen und gegebenenfalls bei Interesse die WBK..


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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Incite » Fr 4. Mär 2016, 16:20

Es ist gut wenn sie sich für die Jagd interessieren. Derzeit werden auch keine WP´s mehr für Jäger ausgestellt. Wie die Chancen derzeit auf eine WBK sind kann ich nicht sagen, ist Auslegungssache würde ich jetzt mal sagen.

(hier im PD gibt es bereits Einträge, dass die Erlangung der WBK für Zivis nicht mehr reibungslos ist wenn man an eine AWN Behörde gerät. Im Zweifelsfall würde ich vorher bei der Behörde anfragen was sie für Auflagen haben)

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von emanuel2408 » Fr 4. Mär 2016, 16:52

Incite hat geschrieben:Es ist gut wenn sie sich für die Jagd interessieren. Derzeit werden auch keine WP´s mehr für Jäger ausgestellt. Wie die Chancen derzeit auf eine WBK sind kann ich nicht sagen, ist Auslegungssache würde ich jetzt mal sagen.

(hier im PD gibt es bereits Einträge, dass die Erlangung der WBK für Zivis nicht mehr reibungslos ist wenn man an eine AWN Behörde gerät. Im Zweifelsfall würde ich vorher bei der Behörde anfragen was sie für Auflagen haben)

lg


Also wenn die Voraussetzungen gegeben sind werden WBKs sehr wohl ausgestellt im Normalfall....

Ich würde mich wenn direkt an die jeweilige LPD wenden (ja is natürlich auch eine Behörde - aber es macht den Eindruck dass damit die zuständige BVB zwecks Antrag WBK gemeint ist), ausschließlich diese sind für die Ausnahmebewilligung zuständig...



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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Incite » Fr 4. Mär 2016, 17:07

Ich meinte die ausstellende Behörde. Die Aufhebung vom Bescheid wird er bekommen da er dies ja für die Jagdkarte braucht.

Änderungen in der Auslegung hat es ja bereits letztes Jahr gegeben wo über Nacht keine WP´s mehr ausgestellt wurden. Man wird sehen ob das Eintagsfliegen oder eben neue restriktivere Praxis ist. Mehr wollte ich damit nicht sagen.

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von -MHK- » Fr 4. Mär 2016, 17:20

Meine Überlegung geht in die Richtung, dass wenn der Bescheid vom Zivieldienst aufgehoben ist (beispielsweise wegen Jagdkarte) man ja auch eine WBK mit Begründung SV beantragen kann sollten eben beide oben angesprochenen Punkte ( erwerb kat b und führen c + d) aufgehoben sein. Die Frage ist eben ob das so ist.

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Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von emanuel2408 » Fr 4. Mär 2016, 17:37

Aus einem anderen Thread (von mir verfasst):

Spezifikum für ehemalige Zivildiener mit positiver Ausnahmebewilligung:
Im Fall einer positiven Erledigung des Antrags gem § 5 Abs 5 erteilt die zuständige LPD lediglich zum Zweck des Sportschießens eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und des Besitzes von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen.

Der Bestand und die Dauer des Verbots gem § 5 Abs 5 ZDG wird durch die Erteilung der Bewilligung nicht berührt.

Für mich heißt das nun Folgendes:
Wenn ich die Ausnahmebewilligung erteilt bekomme, dann lediglich zum Zweck des Sportschießen und nicht zum Bereithalten zur SV. Wenn ich weiters einen WBK Antrag stelle in welchem "Bereithalten zur SV" und/ oder "sportliche Aktivität" angegeben wird, so kann der Antrag wenn die/der zuständige Sachbearbeiter/-in sehr genau ist abgelehnt werden...

Das Sportschießen durch Jagdausübung ersetzen...


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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Bdave » Fr 4. Mär 2016, 17:45

Wie schon mehrmals erwähnt kommt das dann halt auch auf den Sachbearbeiter auf der BH an. Ich hab zB auch zwecks Sportschießen die Aufhebung beantragt und bewilligt bekommen. Die Dame auf der BH hat dann schön geschaut weil sie so ein Schreiben noch nie im Leben gesehen hat. Nach einem Telefonat mit einem Kollegen hat sie es dann akzeptiert :D

Ihr war aber komplett egal was wir da als Begründung reinschreiben. Ich hab gesagt SV und sie hats reingeschrieben. Dann hat sie später beim checken gemeint, dass ich ja Sportschütze bin und wir könnten auch Sportschießen reinschreiben. Ich hab gesagt mir is es egal, hauptsache ich bekomm die Karte. Ihr war es auch egal ;)

Also einfach höflich und nett sein und vorher nachfragen. Am besten telefonisch oder persönlich. Meine Sachbearbeiterin bei der BH war ziemlich Anti PC
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Incite » Fr 4. Mär 2016, 18:29

emanuel2408 hat geschrieben:Aus einem anderen Thread (von mir verfasst):

Spezifikum für ehemalige Zivildiener mit positiver Ausnahmebewilligung:
Im Fall einer positiven Erledigung des Antrags gem § 5 Abs 5 erteilt die zuständige LPD lediglich zum Zweck des Sportschießens eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und des Besitzes von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen.

Der Bestand und die Dauer des Verbots gem § 5 Abs 5 ZDG wird durch die Erteilung der Bewilligung nicht berührt.

Für mich heißt das nun Folgendes:
Wenn ich die Ausnahmebewilligung erteilt bekomme, dann lediglich zum Zweck des Sportschießen und nicht zum Bereithalten zur SV. Wenn ich weiters einen WBK Antrag stelle in welchem "Bereithalten zur SV" und/ oder "sportliche Aktivität" angegeben wird, so kann der Antrag wenn die/der zuständige Sachbearbeiter/-in sehr genau ist abgelehnt werden...

Das Sportschießen durch Jagdausübung ersetzen...


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Du benötigst für die Jagdausübung keine WBK (und WP werden deshalb derzeit nicht mehr ausgestellt für normale Jäger weil vor Gericht festgestellt wurde, dass ein Jäger auch mit der C Waffe zurecht kommen muss. Er ist ja schließlich dafür ausgebildet). Völliger Humbug das ganze in meinen Augen. Jeder soll das Anrecht auf eine WBK und SV haben wenn er unbescholten ist.

Ich glaube der Knackpunkt ist einfach welche Gesinnung die Behörde hat. Wenn die nicht ausstellen wollen können die viel hinein interpretieren :think:
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von Plinkster » Fr 4. Mär 2016, 19:05

-MHK- hat geschrieben:Meine Überlegung geht in die Richtung, dass wenn der Bescheid vom Zivieldienst aufgehoben ist (beispielsweise wegen Jagdkarte) man ja auch eine WBK mit Begründung SV beantragen kann sollten eben beide oben angesprochenen Punkte ( erwerb kat b und führen c + d) aufgehoben sein. Die Frage ist eben ob das so ist.

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Der Bescheid wird ja nicht aufgehoben - du kriegst nur eine Ausnahmegenehmigung für einen bestimmten Zweck. Rechtlich gesehen solltest du also als Grund für die Beantragung der WBK auch den auf der Ausnahmegenehmigung genannten Grund angeben. Ändert natürlich nichts daran, dass eine Behörde auch bei einem völlig anderen Grund ausstellen kann - hängt aber halt davon ab, an wen der Antrag kommt.

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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von emanuel2408 » Fr 4. Mär 2016, 19:10

Plinkster hat geschrieben:
-MHK- hat geschrieben:Meine Überlegung geht in die Richtung, dass wenn der Bescheid vom Zivieldienst aufgehoben ist (beispielsweise wegen Jagdkarte) man ja auch eine WBK mit Begründung SV beantragen kann sollten eben beide oben angesprochenen Punkte ( erwerb kat b und führen c + d) aufgehoben sein. Die Frage ist eben ob das so ist.

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Der Bescheid wird ja nicht aufgehoben - du kriegst nur eine Ausnahmegenehmigung für einen bestimmten Zweck. Rechtlich gesehen solltest du also als Grund für die Beantragung der WBK auch den auf der Ausnahmegenehmigung genannten Grund angeben. Ändert natürlich nichts daran, dass eine Behörde auch bei einem völlig anderen Grund ausstellen kann - hängt aber halt davon ab, an wen der Antrag kommt.


Genau so sehe ich das auch, darum habe ich bei meinem Antrag auch nur Sportschießen angegeben...


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lol515
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Re: Antrag Aufhebung des Waffenverbots für Zivildienst.

Beitrag von lol515 » Mi 19. Jul 2017, 16:39

Das Thema ist zwar schon älter, ich wollte aber kein neues aufmachen.
Ich war noch nicht beim Herr und noch nicht einmal bei der Stellung. Habe jetzt seit einigen Monaten die Jagdkarte und würde sobald das möglich ist (soweit ich weiß mit 21, also in meinem Fall in 3 Jahren...) eine WBK beantragen da ich schon seit jungen Jahren gerne und oft FFW schieße (aber natürlich keine eigene besitzen darf).
Nun möchte ich aber nicht zum Heer, nicht weil ich ein Problem mit Waffen hätte (irgendwo klar), sondern eines mit dem Bundesheer, außerdem würde ich gerne Rettungssanitäter werden. Gibt es eine Möglichkeit das schon vor der Zivi-Erklärung, gleich dazu oder unmittelbar danach zu beantragen?

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