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Angebliches Verbot von HP Munition

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Schattenlicht
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Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von Schattenlicht » Sa 28. Feb 2015, 10:26

Servus Leute. Kollege war gestern beim Springer, und ihm wurde keine HP Mun mehr verkauft, nur mehr gegen Vorlage einen Schützenausweises. Und die Menge an Pulver wird auch reduziert bei Kauf. Wisst ihr da was drüber, kann man das verifizieren? :?
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yoda
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Re: Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von yoda » Sa 28. Feb 2015, 10:29

Bei TEILMANTEL Hohlspitz ist es ok den Sportschützenausweis zu verlangen, VOLLMANTEL Hohlspitz sollte er auch nur mit der WBK bekommen.

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Schattenlicht
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Re: Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von Schattenlicht » Sa 28. Feb 2015, 10:30

Er hat immer dasselbe gekauft, seit Jahren, und die wurde ihm nun verweigert. Also irgendwas muss da neu sein...
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Re: Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von yoda » Sa 28. Feb 2015, 10:41

Schattenlicht hat geschrieben:Er hat immer dasselbe gekauft, seit Jahren, und die wurde ihm nun verweigert. Also irgendwas muss da neu sein...
Vielleicht hat der Händler einen Zamschiss/Anzeige bekommen, ich kenne auch einen Händler im südlichen Niederösterreich der Teilmantelhohlspitz nur mit WBK verkauft, wenn dort mal ein boshafter Mensch einkaufen geht der sich etwas auskennt werdens auch Probleme bekommen.

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Re: Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von Kapselpracker » Sa 28. Feb 2015, 10:50

Schattenlicht hat geschrieben:Er hat immer dasselbe gekauft, seit Jahren, und die wurde ihm nun verweigert. Also irgendwas muss da neu sein...

Seit neuem weiß der Händler das er seit Jahren etwas falsch gemacht hat. :)
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Re: Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von gewo » Sa 28. Feb 2015, 19:45

Kapselpracker hat geschrieben:
Schattenlicht hat geschrieben:Er hat immer dasselbe gekauft, seit Jahren, und die wurde ihm nun verweigert. Also irgendwas muss da neu sein...

Seit neuem weiß der Händler das er seit Jahren etwas falsch gemacht hat. :)


hi

grundsaetzlich ist da nix neu dran

teilmantelhohlspitz nur gegen WBK/ WP und zusaetzlich entweder schuetzenausweis oder jagdkarte
die bestimmung gibt es seit 1996

seit 2012 war pulver bis zu 10kg frei
ab april pulver nur mehr mit ausweis und es wird aufgeschrieben wer welche mengen mitnimmt
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Re: Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von Helmal » Sa 28. Feb 2015, 21:26

Gerhard, schreib es bitte vollständig: Schützenausweis = Ausweis, der Mitgliedschaft in einem Schützenverein legitimiert; ein Schützenpass ist seit dem Runderlass aus 2012 nicht mehr erforderlich für den Erwerb von TM-HS. Das sind zwei verschiedene Dinge....
Der Schmu war ein äußerst liebenswertes Wesen. Er legte Eier, gab Milch und wurde geradezu ekstatisch, wenn man ihn hungrig ansah.

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Re: Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von gewo » So 1. Mär 2015, 01:35

Helmal hat geschrieben:Gerhard, schreib es bitte vollständig: Schützenausweis = Ausweis, der Mitgliedschaft in einem Schützenverein legitimiert; ein Schützenpass ist seit dem Runderlass aus 2012 nicht mehr erforderlich für den Erwerb von TM-HS. Das sind zwei verschiedene Dinge....



hi

hab ich irgendwo "schuetzenpass" geschrieben .....?
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Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von Helmal » So 1. Mär 2015, 09:04

gewo hat geschrieben:
Helmal hat geschrieben:Gerhard, schreib es bitte vollständig: Schützenausweis = Ausweis, der Mitgliedschaft in einem Schützenverein legitimiert; ein Schützenpass ist seit dem Runderlass aus 2012 nicht mehr erforderlich für den Erwerb von TM-HS. Das sind zwei verschiedene Dinge....



hi

hab ich irgendwo "schuetzenpass" geschrieben .....?


Nein, was jedoch ein 'Schützenausweis' sein soll, entzieht sich meiner zugegeben beschränkten Kenntnis. Auch eine Legaldefinition ist mir fremd.

Da es da aber immer wieder Verwechslungen gibt, glaube ich, sollte man dazu nicht durch unklare Begriffe weiter beitragen und es ist weder falsch noch sollte es unterbleiben, an dieser Stelle nochmal festzuhalten: Gerade da bis zum die maßgebliche Auslegung der 2. WaffenG-DurchführungsV bildenden Runderlass des BMI aus 2012, den ich abends für alle anderen hier poste - vom Handy geht's nicht - eben Jagdkarte oder Schützenpass erforderlich waren (das stand im alten bis dahin geltenden Runderlass) und ein Schützenpass nur über Vereine erworben werden kann, der die Mitglieder hierfür beim ÖSB anmeldet (was nur wenige machen), ist die Rechtslage indes seit 2012 erheblich gelockert.

Liebe Grüße, Philipp
Der Schmu war ein äußerst liebenswertes Wesen. Er legte Eier, gab Milch und wurde geradezu ekstatisch, wenn man ihn hungrig ansah.

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Re: Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von Lindenwirt » So 1. Mär 2015, 11:53

Hi,
kann mich nur anschließen, kaufe die Geco Hohlspitz mit der WBK + Jagdkarte.
HSV bin ich auch dabei, brauche ich aber nicht herzuzeigen. Es war aber auch bei mir so dass eine Verkäuferin mir nicht um die Burg die Hohlspitzmunition verkaufen wollte bis ihr der Chef erklärt hat wie das funktioniert.
lg

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Re: Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von HS911 » So 1. Mär 2015, 11:58

Gilt das allgemein oder nur für FFW Kaliber?
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
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Re: Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von Lindenwirt » Mo 2. Mär 2015, 10:05

HS911 hat geschrieben:Gilt das allgemein oder nur für FFW Kaliber?


Bitte berichtigs mich aber bei Langwaffenmunition ist es wieder anders.
Da bekommst du mit der WBK keine Vollmantelgeschosse. Dazu brauchst dann wieder eine Jagdkarte oder Schützenausweis.
Teilmantel und auch Hohlspitz sind aber kein Problem, also eher umgekehrt zur FFW das Ganze.
Ich habe das jetzt aber wieder von meinem Händler, muss also absolut nicht stimmen.

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Re: Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von Alaskan » Mo 2. Mär 2015, 10:14

Lindenwirt hat geschrieben:
HS911 hat geschrieben:Gilt das allgemein oder nur für FFW Kaliber?


Bitte berichtigs mich aber bei Langwaffenmunition ist es wieder anders.
Da bekommst du mit der WBK keine Vollmantelgeschosse. Dazu brauchst dann wieder eine Jagdkarte oder Schützenausweis.
Teilmantel und auch Hohlspitz sind aber kein Problem, also eher umgekehrt zur FFW das Ganze.
Ich habe das jetzt aber wieder von meinem Händler, muss also absolut nicht stimmen.


No ....
Als WBK Besitzer bekommst keine Teilmantel....wobei wenn ich keine WBK herzeige bekommst Teilmantel....stupid law.
Faustwaffen Kal. bekommst keine Hohlspitz ohne Schützenausweis...host mi ;)
"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin

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Re: Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von Lindenwirt » Mo 2. Mär 2015, 10:34

Ok, also Hohlspitzmuni für die FFW bekomme ich allerdings problemlos auch mit der Jagdkarte. (o. dem Schützenausweis)

Bezüglich Langwaffe, das war wieder die besagte Verkäuferin, dass ich jagdlich Teilmantel, Kegelspitz, Hohlspitz oder was auch immer benötige ist auch klar, sind ja die klassischen Jagdpatronen. Sie wollte mir nur keine Vollmantel verkaufen, dazu würde es dann den Schützenausweis benötigen. :tipphead:

EDIT: Wobei das mit der Teilmantel geht mir jetzt eh grade nicht ein. Was bitte bekommst denn dann überhaupt ohne Jagdkarte und Schützenausweis für die Langwaffe. Vollmantel sind auf vielen Ständen verboten und Teilmantel gibt's nicht mit der WBK???

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Re: Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von rupi » Mo 2. Mär 2015, 10:49

d) Du erklärst dich bereit, nach bestem Wissen und Gewissen zu sachlichen Diskussionen beizutragen, sofern diese Diskussionen für dich selbst von Interesse sind. Aussagen sollen nur getätigt werden, sofern man selbst von ihrer Richtigkeit überzeugt ist und diese im Zweifelsfalle - insbesondere im Bereich Waffenrecht - auch mit entsprechenden Verweisen belegen kann.


was hier teilweise geschrieben wird stellt einem die Nackenhaare auf
member the old PD design ? oh I member

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