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Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Whit3Tig3r
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Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von Whit3Tig3r » Di 3. Mär 2015, 12:40

Hallo, hab eine kurze frage:
ich kenn jemanden, der mir eine kat c. schenken würde. nur bin ich mir sicher, dass diese waffe noch nicht im zwr register ist. kann ich mir die also aushändigen lassen und damit zum büchsenmacher gehen, um sie dann normal melden zu lassen? oder kanns da probleme geben?

lg
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Irwin J. Finster
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 3. Mär 2015, 12:56

Normal darf nichts sein, Du bist auch nicht verpflichtet den Vorbesitzer anzuschwärzen....
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Kapselpracker
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von Kapselpracker » Di 3. Mär 2015, 13:31

Hi!

Der Nationalrat hat unter anderen folgendes beschlossen:

8. Dem § 51 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat,
die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.“


Das Gesetz tritt mit 1.Mai.2015 in Kraft. Quelle
Also wenn du auf der sicher Seite sein möchtest wartest bis am 1.Mai

mfg Andi
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ordonanzler
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von ordonanzler » Di 3. Mär 2015, 13:37

vorallem kannst das ja selbst auch "melden" bzw. eintragen lassen - hast es halt gerade gekauft ?
oder es war ein nachlass / erbe ? (oder braucht man dafür dann extra noch einen wisch ?)
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von JPS1 » Di 3. Mär 2015, 13:56

Wenn du sie rechtzeitig nach der Schenkung meldest, hast du kein Problem, weil du deiner Pflicht nachkommst.
Allerdings ist bei der Registrierung der Vorbesitzer anzugeben, der ein Problem bekommen könnte, weil er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. (§§ 33, 51, 58 WaffG)



@ Kapselpracker das ist noch NICHT beschlossen, ist noch nichteinmal in Beratung
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV ... ndex.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV ... ndex.shtml

wenn es so kommt, dann kann der Vorbesitzer straffrei nachmelden, und sie dir dann schenken - keine Probleme.

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Whit3Tig3r
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von Whit3Tig3r » Di 3. Mär 2015, 14:05

ok, danke für die antworten!
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von Paintfreak » Di 3. Mär 2015, 14:09

Geschenkt oder nicht, ich würde IMMER einen Vertrag mit Datum aufsetzen....

Sonst is das wie beim Fangenspielen...

Ist jemand damit umgelegt worden.. Du bist...


:think:
Ich muss mir als Käufer die Registrierungsbestätigung NICHT zeigen lassen :think: oder?
Es ist nur wichtig, dass ich den Kauf dann innerhalb der Frist melde.
Vom WEM man gekauft hat, muss bei der Meldung auch nicht angegeben werden.
Zumindest war da nichts auf den Vordrucken angegeben.

:think:

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von Warnschuss » Di 3. Mär 2015, 21:05

Im Gesetz ( § 33 Abs. 2 WaffG) steht, dass der Name des Vorbesitzers gegebenenfalls anzugeben ist.
Wenn mir der Vorbesitzer diesen aber zufällig nicht verraten hat, tja, Pech gehabt :whistle:

Ich würde den Namen des Vorbesitzers nicht nennen, in diesem Fall schon gar nicht, denn mit der nachträglichen Registrierung ist ja der Vorbesitzer nicht aus dem Schneider. Selbst diese Amnestieregelung, die ab 1. Mai gilt, gilt ja bloß für denjenigen, der registriert.
Zuletzt geändert von Warnschuss am Di 3. Mär 2015, 21:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von Kapselpracker » Di 3. Mär 2015, 21:07

Warnschuss hat geschrieben:Im Gesetz ( § 33 Abs. 2 WaffG) steht, dass der Name des Vorbesitzers gegebenenfalls anzugeben ist.
Wenn ich also den Vorbesitzer nicht danach gefragt habe, tja, Pech gehabt :whistle:
...

Wenn das einen nicht schon als bedenklicher Ankauf ausgelegt werden kann.
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von Warnschuss » Di 3. Mär 2015, 21:15

§ 34 Abs. 4:

Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.


Wenn man jetzt zu den hier genannten "Registierungsdaten" den Namen des Vorbesitzers hinzuzählen würde, so bliebe die Pflicht über die Bekanntgabe darüber trotzdem beim Übergeber. Wenn der das nicht tut, kann ich als Erwerber eben nichts dafür. Es steht nirgendwo, dass dann der Erwerb ungültig oder zu unterlassen wäre.

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von IT Guy » Di 3. Mär 2015, 21:24

Da steht, dass der Überlassen "zur Verfügung stellen muss". Es steht aber nicht, dass ich als Erwerber danach fragen muss. ;-)

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von 454casull » Di 3. Mär 2015, 21:57

das heist jetzt,wenn ich mir ein gewehr auf dem sammlertreffen (oberwa..)am sonntag kaufe das noch nicht im ZWR ist habe ich ein proplem....

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von yoda » Di 3. Mär 2015, 22:11

454casull hat geschrieben:das heist jetzt,wenn ich mir ein gewehr auf dem sammlertreffen (oberwa..)am sonntag kaufe das noch nicht im ZWR ist habe ich ein proplem....
Wenn du einen Kaufvertrag hast nicht, wenn du vor dem ZWR Keinen hattest und auch keine §30 Meldung hattest du aber auch ein Problem.

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von 454casull » Mi 4. Mär 2015, 10:36

yoda hat geschrieben:
454casull hat geschrieben:das heist jetzt,wenn ich mir ein gewehr auf dem sammlertreffen (oberwa..)am sonntag kaufe das noch nicht im ZWR ist habe ich ein proplem....
Wenn du einen Kaufvertrag hast nicht, wenn du vor dem ZWR Keinen hattest und auch keine §30 Meldung hattest du aber auch ein Problem.



ich meine jetzt am sammlertreffen,da wo der händler meint mache einfach eine neumeldung

das gewehr ist aus einer verlassenschaft..oder das gewehr ist ein dachbodenfund...kaufvertrag gibts kann

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von gewo » Mi 4. Mär 2015, 11:58

454casull hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:
454casull hat geschrieben:das heist jetzt,wenn ich mir ein gewehr auf dem sammlertreffen (oberwa..)am sonntag kaufe das noch nicht im ZWR ist habe ich ein proplem....
Wenn du einen Kaufvertrag hast nicht, wenn du vor dem ZWR Keinen hattest und auch keine §30 Meldung hattest du aber auch ein Problem.



ich meine jetzt am sammlertreffen,da wo der händler meint mache einfach eine neumeldung
das gewehr ist aus einer verlassenschaft..oder das gewehr ist ein dachbodenfund...kaufvertrag gibts kann


hi

ohne kaufvertrag hast halt die beweislast dass du das gewehr tatsaechlich erst gekauft hast und nicht dass du schon immer der besitzer warst

eine kat C oder D waffe zum jetztigen zeitpunkt ohne kaufvertrag zu kaufen ist halt ein risko ...
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