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Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Whit3Tig3r
- .50 BMG
- Beiträge: 987
- Registriert: Di 26. Okt 2010, 22:34
- Wohnort: Iuvavum
Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Hallo, hab eine kurze frage:
ich kenn jemanden, der mir eine kat c. schenken würde. nur bin ich mir sicher, dass diese waffe noch nicht im zwr register ist. kann ich mir die also aushändigen lassen und damit zum büchsenmacher gehen, um sie dann normal melden zu lassen? oder kanns da probleme geben?
lg
ich kenn jemanden, der mir eine kat c. schenken würde. nur bin ich mir sicher, dass diese waffe noch nicht im zwr register ist. kann ich mir die also aushändigen lassen und damit zum büchsenmacher gehen, um sie dann normal melden zu lassen? oder kanns da probleme geben?
lg
"Erzähl mir nur nicht du seist unschuldig..... Denn das beleidigt meine Intelligenz und macht mich sehr zornig... " -Michael Corleone
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4508
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Normal darf nichts sein, Du bist auch nicht verpflichtet den Vorbesitzer anzuschwärzen....
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero
![Bild](http://www.abload.de/img/78352y9uuu.gif)
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero
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- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1551
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Hi!
Der Nationalrat hat unter anderen folgendes beschlossen:
Das Gesetz tritt mit 1.Mai.2015 in Kraft. Quelle
Also wenn du auf der sicher Seite sein möchtest wartest bis am 1.Mai
mfg Andi
Der Nationalrat hat unter anderen folgendes beschlossen:
8. Dem § 51 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat,
die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.“
Das Gesetz tritt mit 1.Mai.2015 in Kraft. Quelle
Also wenn du auf der sicher Seite sein möchtest wartest bis am 1.Mai
mfg Andi
-
- .50 BMG
- Beiträge: 591
- Registriert: Di 2. Sep 2014, 10:07
- Wohnort: NÖ
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
vorallem kannst das ja selbst auch "melden" bzw. eintragen lassen - hast es halt gerade gekauft ?
oder es war ein nachlass / erbe ? (oder braucht man dafür dann extra noch einen wisch ?)
oder es war ein nachlass / erbe ? (oder braucht man dafür dann extra noch einen wisch ?)
Si vis pacem, para bellum
Kimme und Korn, immer nach vorn !
.22lfb .9mm .40S&W 8x50R und 223rem
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Wenn du sie rechtzeitig nach der Schenkung meldest, hast du kein Problem, weil du deiner Pflicht nachkommst.
Allerdings ist bei der Registrierung der Vorbesitzer anzugeben, der ein Problem bekommen könnte, weil er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. (§§ 33, 51, 58 WaffG)
@ Kapselpracker das ist noch NICHT beschlossen, ist noch nichteinmal in Beratung
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV ... ndex.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV ... ndex.shtml
wenn es so kommt, dann kann der Vorbesitzer straffrei nachmelden, und sie dir dann schenken - keine Probleme.
Allerdings ist bei der Registrierung der Vorbesitzer anzugeben, der ein Problem bekommen könnte, weil er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. (§§ 33, 51, 58 WaffG)
@ Kapselpracker das ist noch NICHT beschlossen, ist noch nichteinmal in Beratung
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV ... ndex.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV ... ndex.shtml
wenn es so kommt, dann kann der Vorbesitzer straffrei nachmelden, und sie dir dann schenken - keine Probleme.
- Whit3Tig3r
- .50 BMG
- Beiträge: 987
- Registriert: Di 26. Okt 2010, 22:34
- Wohnort: Iuvavum
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
ok, danke für die antworten!
"Erzähl mir nur nicht du seist unschuldig..... Denn das beleidigt meine Intelligenz und macht mich sehr zornig... " -Michael Corleone
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 118
- Registriert: Sa 10. Jan 2015, 11:16
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Geschenkt oder nicht, ich würde IMMER einen Vertrag mit Datum aufsetzen....
Sonst is das wie beim Fangenspielen...
Ist jemand damit umgelegt worden.. Du bist...
Ich muss mir als Käufer die Registrierungsbestätigung NICHT zeigen lassen
oder?
Es ist nur wichtig, dass ich den Kauf dann innerhalb der Frist melde.
Vom WEM man gekauft hat, muss bei der Meldung auch nicht angegeben werden.
Zumindest war da nichts auf den Vordrucken angegeben.
![Think :think:](./images/smilies/eusa/think.gif)
Sonst is das wie beim Fangenspielen...
Ist jemand damit umgelegt worden.. Du bist...
![Think :think:](./images/smilies/eusa/think.gif)
Ich muss mir als Käufer die Registrierungsbestätigung NICHT zeigen lassen
![Think :think:](./images/smilies/eusa/think.gif)
Es ist nur wichtig, dass ich den Kauf dann innerhalb der Frist melde.
Vom WEM man gekauft hat, muss bei der Meldung auch nicht angegeben werden.
Zumindest war da nichts auf den Vordrucken angegeben.
![Think :think:](./images/smilies/eusa/think.gif)
- Warnschuss
- .50 BMG
- Beiträge: 1612
- Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
- Wohnort: Niederösterreich
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Im Gesetz ( § 33 Abs. 2 WaffG) steht, dass der Name des Vorbesitzers gegebenenfalls anzugeben ist.
Wenn mir der Vorbesitzer diesen aber zufällig nicht verraten hat, tja, Pech gehabt
Ich würde den Namen des Vorbesitzers nicht nennen, in diesem Fall schon gar nicht, denn mit der nachträglichen Registrierung ist ja der Vorbesitzer nicht aus dem Schneider. Selbst diese Amnestieregelung, die ab 1. Mai gilt, gilt ja bloß für denjenigen, der registriert.
Wenn mir der Vorbesitzer diesen aber zufällig nicht verraten hat, tja, Pech gehabt
![Whistle :whistle:](./images/smilies/eusa/whistle.gif)
Ich würde den Namen des Vorbesitzers nicht nennen, in diesem Fall schon gar nicht, denn mit der nachträglichen Registrierung ist ja der Vorbesitzer nicht aus dem Schneider. Selbst diese Amnestieregelung, die ab 1. Mai gilt, gilt ja bloß für denjenigen, der registriert.
Zuletzt geändert von Warnschuss am Di 3. Mär 2015, 21:08, insgesamt 1-mal geändert.
- Kapselpracker
- .50 BMG
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Warnschuss hat geschrieben:Im Gesetz ( § 33 Abs. 2 WaffG) steht, dass der Name des Vorbesitzers gegebenenfalls anzugeben ist.
Wenn ich also den Vorbesitzer nicht danach gefragt habe, tja, Pech gehabt![]()
...
Wenn das einen nicht schon als bedenklicher Ankauf ausgelegt werden kann.
- Warnschuss
- .50 BMG
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
§ 34 Abs. 4:
Wenn man jetzt zu den hier genannten "Registierungsdaten" den Namen des Vorbesitzers hinzuzählen würde, so bliebe die Pflicht über die Bekanntgabe darüber trotzdem beim Übergeber. Wenn der das nicht tut, kann ich als Erwerber eben nichts dafür. Es steht nirgendwo, dass dann der Erwerb ungültig oder zu unterlassen wäre.
Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.
Wenn man jetzt zu den hier genannten "Registierungsdaten" den Namen des Vorbesitzers hinzuzählen würde, so bliebe die Pflicht über die Bekanntgabe darüber trotzdem beim Übergeber. Wenn der das nicht tut, kann ich als Erwerber eben nichts dafür. Es steht nirgendwo, dass dann der Erwerb ungültig oder zu unterlassen wäre.
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Da steht, dass der Überlassen "zur Verfügung stellen muss". Es steht aber nicht, dass ich als Erwerber danach fragen muss. ![Wink ;-)](./images/smilies/icon/wink.gif)
![Wink ;-)](./images/smilies/icon/wink.gif)
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- .50 BMG
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
das heist jetzt,wenn ich mir ein gewehr auf dem sammlertreffen (oberwa..)am sonntag kaufe das noch nicht im ZWR ist habe ich ein proplem....
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Wenn du einen Kaufvertrag hast nicht, wenn du vor dem ZWR Keinen hattest und auch keine §30 Meldung hattest du aber auch ein Problem.454casull hat geschrieben:das heist jetzt,wenn ich mir ein gewehr auf dem sammlertreffen (oberwa..)am sonntag kaufe das noch nicht im ZWR ist habe ich ein proplem....
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
yoda hat geschrieben:Wenn du einen Kaufvertrag hast nicht, wenn du vor dem ZWR Keinen hattest und auch keine §30 Meldung hattest du aber auch ein Problem.454casull hat geschrieben:das heist jetzt,wenn ich mir ein gewehr auf dem sammlertreffen (oberwa..)am sonntag kaufe das noch nicht im ZWR ist habe ich ein proplem....
ich meine jetzt am sammlertreffen,da wo der händler meint mache einfach eine neumeldung
das gewehr ist aus einer verlassenschaft..oder das gewehr ist ein dachbodenfund...kaufvertrag gibts kann
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
454casull hat geschrieben:yoda hat geschrieben:Wenn du einen Kaufvertrag hast nicht, wenn du vor dem ZWR Keinen hattest und auch keine §30 Meldung hattest du aber auch ein Problem.454casull hat geschrieben:das heist jetzt,wenn ich mir ein gewehr auf dem sammlertreffen (oberwa..)am sonntag kaufe das noch nicht im ZWR ist habe ich ein proplem....
ich meine jetzt am sammlertreffen,da wo der händler meint mache einfach eine neumeldung
das gewehr ist aus einer verlassenschaft..oder das gewehr ist ein dachbodenfund...kaufvertrag gibts kann
hi
ohne kaufvertrag hast halt die beweislast dass du das gewehr tatsaechlich erst gekauft hast und nicht dass du schon immer der besitzer warst
eine kat C oder D waffe zum jetztigen zeitpunkt ohne kaufvertrag zu kaufen ist halt ein risko ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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