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Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von 454casull » Mi 4. Mär 2015, 13:57

gewo hat geschrieben:
454casull hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:
454casull hat geschrieben:das heist jetzt,wenn ich mir ein gewehr auf dem sammlertreffen (oberwa..)am sonntag kaufe das noch nicht im ZWR ist habe ich ein proplem....
Wenn du einen Kaufvertrag hast nicht, wenn du vor dem ZWR Keinen hattest und auch keine §30 Meldung hattest du aber auch ein Problem.



ich meine jetzt am sammlertreffen,da wo der händler meint mache einfach eine neumeldung
das gewehr ist aus einer verlassenschaft..oder das gewehr ist ein dachbodenfund...kaufvertrag gibts kann


hi

ohne kaufvertrag hast halt die beweislast dass du das gewehr tatsaechlich erst gekauft hast und nicht dass du schon immer der besitzer warst

eine kat C oder D waffe zum jetztigen zeitpunkt ohne kaufvertrag zu kaufen ist halt ein risko ...



danke das wollte ich wissen...

yoda
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von yoda » Mi 4. Mär 2015, 15:32

Es war vorher 1:1 das selbe Risiko, wenn man nicht nachweisen konnte das Gewehr innerhalb der Frist nicht gemeldet zu haben war man es los, es hat sich dahingehend nicht wirklich was geändert!

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von Kapselpracker » Mi 4. Mär 2015, 18:30

454casull hat geschrieben:...
ich meine jetzt am sammlertreffen,da wo der händler meint mache einfach eine neumeldung
das gewehr ist aus einer verlassenschaft..oder das gewehr ist ein dachbodenfund...kaufvertrag gibts kann

Vergiss es.
§34 Überlassen und Besitz von Schusswaffen der Kategorien C und D
(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.


Der Händler darf die Waffe nicht Registrieren:
§33 Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung
6.) Die Registrierung ist vom Gewerbetreibenden zu unterlassen, wenn
1.der Betroffene die Informationen gemäß Abs. 2 nicht zur Verfügung stellt
oder
2.der Betroffene keine oder keine zulässige Begründung für den Besitz der Waffen bekannt gibt oder
3.gegen den Betroffenen ein Waffenverbot besteht.

Der Gewerbetreibende hat das Unterlassen der Registrierung dem Betroffenen mitzuteilen und ihn an seine zuständige Waffenbehörde zu verweisen. Bei Bestehen eines Waffenverbots ist die zuständige Waffenbehörde zu verständigen.


So jetzt steht zwar in §33 Abs (2.)
(2) Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer und gegebenenfalls den Namen des Vorbesitzers der zu registrierenden Schusswaffe bekannt zu geben.

Aber, ich Zitiere:
Damit ist klar geregelt, in welchen fällen der Gewerbetreibende keine Registrierung vornehmen darf.
Dabei ist logisch, das eine Registrierung nicht möglich ist, wenn der Verpflichtete nicht in der Lage ist, sich Auszuweisen oder die entsprechenden Daten der Waffe und gegebenenfalls - wenn es sich um eine Registrierung einer Überlassung handelt, bei der der Händler nicht auch der Überlasser ist - die Daten des Vorbesitzers nicht nennen kann.
Der Ablauf der Frist für eine zeitgerechte Registrierung stellt keinen Grund dar, diese nicht durchzuführen.


mfg Andi
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 4. Mär 2015, 18:56

Sagenhaft, was da herinnen schon wieder für ein Schmarrn verbreitet wird.

Das Thema ist schon lange vom BMI selber entschärft worden und wird in der Novelle 2015 dann auch gesetzlich korrigiert.

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/t/Baustoff---Eisen---Hartwaren--und-Holzhandel/Erledigung_Sektion_III_%28Extern%29.pdf

5. Der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie C (Altbestand) hat seine Schusswaffe nicht registrieren lassen und verkauft diese Schusswaffe nach dem 30.06.2014 an eine Privatperson oder an einen Waffenfachhändler. Wie ist in diesem Fall vorzugehen?
Das Unterlassen der Registrierung durch den Vorbesitzer stellt eine Verwaltungsübertretung gemäß § 51 Abs.1 Z.7 WaffG dar. Eine Anzeigeverpflichtung des Waffenfachhändlers oder des neuen Besitzers der Schusswaffe an die Waffenbehörde besteht nicht.
Ungeachtet dessen, hat der neue Besitzer jedenfalls die Registrierung der Schusswaffe im ZWR bei einem Waffenfachhändler vorzunehmen. Die Schusswaffe wird auf den neuen Besitzer registriert


:evil:

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 4. Mär 2015, 19:26

steht übrigens auch schon länger (Seit Juli 2014) im Runderlass 2014 / Seite 80 :

http://www.registrierung.cc/Docs/Waffenrecht_Runderlass_2014.pdf
Zuletzt geändert von GSchoenbauer am Mi 4. Mär 2015, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von yoda » Mi 4. Mär 2015, 19:29

Man kann natürlich vollkommen problemlos eine nichtregistrierte Waffe der Kat.C im ZWR registrieren lassen, man sollte sich nur davor nicht mit der Waffe ohne Kaufvertrag erwischen lassen!

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 4. Mär 2015, 19:34

yoda hat geschrieben:Man kann natürlich vollkommen problemlos eine nichtregistrierte Waffe der Kat.C im ZWR registrieren lassen, man sollte sich nur davor nicht mit der Waffe ohne Kaufvertrag erwischen lassen!


Das ist eine absolut unnötige Feststellung. Mit einer nicht registrierten Kat.C Waffe sollst Dich ÜBERHAUPT NICHT erwischen lassen.
Darum ists aber auch gar nicht gegangen! :evil:

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von yoda » Mi 4. Mär 2015, 19:37

Meiner Meinung nach ist es ein wichtiger Hinweis, weil wenn der Threadersteller die Waffe ohne einen Kaufvertrag mitnimmt und dann z.B.: in eine Verkehrskontrolle gerät ist er die Waffe und seine Zuverlässigkeit(WBK) los, eine Geldstrafe wird er dann auch noch bekommen. In diesem Fall hat man nämlich das Problem, dass man selber beweisen muss die Waffe erst < 6 Wochen zu besitzen.

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von Kapselpracker » Mi 4. Mär 2015, 19:42

Laut § 51 Abs.1 Z.7 WaffG sind es nur bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, aber das könnt ihr ja euch dann Teilen. :)
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von Whit3Tig3r » Mi 4. Mär 2015, 20:04

ok alles klar!
naja, nach der übernahme gehts natürlich eh gleich zum büchsenmacher und dann würde das gewehr ins zwr kommen. danke für das bmi schriftwerk und dem link zum runderlass!
"Erzähl mir nur nicht du seist unschuldig..... Denn das beleidigt meine Intelligenz und macht mich sehr zornig... " -Michael Corleone

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 4. Mär 2015, 20:42

Laut § 51 Abs.1 Z.7 WaffG sind es nur bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, aber das könnt ihr ja euch dann Teilen. :)


geh tu net bauchreden!
Derf ich dazum Beispiel Deine Meldungen zitiern?

Vergiss es.

Der Händler darf die Waffe nicht Registrieren: ....

Damit ist klar geregelt, in welchen fällen der Gewerbetreibende keine Registrierung vornehmen darf.


Und Du warst ja nur einer von mehreren.
Is ja eh recht, wenn man des Thema mit Respekt behandelt, aber in dem ganzen Thread hat ein Hilfesuchender nur Abschreckung statt der helfenden Wahrheit erzählt bekommen.

Informierts euch halt besser, bevors an Schmarrn reinschreibts !
Is ja schon wieder mal net des erstemal.

:evil:

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von Kapselpracker » Mi 4. Mär 2015, 20:55

GSchoenbauer hat geschrieben:Derf ich dazum Beispiel Deine Meldungen zitiern?
....

Darfst du, und auch die entsprechenden Texte der Gesetze dich ich dazu Zitiert habe.
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von yoda » Mi 4. Mär 2015, 21:03

Kapselpracker hat geschrieben:
GSchoenbauer hat geschrieben:Derf ich dazum Beispiel Deine Meldungen zitiern?
....

Darfst du, und auch die entsprechenden Texte der Gesetze dich ich dazu Zitiert habe.

Deine Infos warn aber falsch, man kann problemlos beim Händler eine Waffe der Kat.C erstmalig registrieren lassen ohne den Namen des Vorbesitzers angeben zu müssen. Deswegen steht im §33 Abs.2 auch, dass der Name des Vorbesitzers GEGEBENENFALLS anzugeben ist. Den Namen nicht anzugeben hindert den Händler also nicht daran die Waffe zu registrieren...

Wenn mir jemand eine Kat. C schenken will die nicht registriert ist schreibe ich mir die Daten der Waffe auf, gehe zum Händler, lasse sie auf meinen Namen registrieren und hole mir die Waffe danach.

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von Promo » Mi 4. Mär 2015, 21:06

Es gibt bei der Kat.C Registrierung im ZWR kein Feld für die Angabe eines Vorbesitzer. Man gibt die Waffe ein, drückt auf Suchen und wenn sie noch nicht vorhanden ist, drückt man auf "Neu erfassen".

Waffen, die importiert werden sind vorher auch nicht registriert und müssen erstmalig erfasst werden. Ist also nichts Ungewöhnliches.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 4. Mär 2015, 21:16

Leute, ich mag da keinen Streit ins Forum reintragen, auch wenn ich ab und zu a bissl schärfer formulier.
Alles was ich will, daß mit Auskünften an Hilfesuchende a bissl vorsichtiger umgegangen wird.
Des Korsett, des der Staat den Waffenbesitzern anzieht, is eh schon eng genug - wir müssen uns net zusätzlich in voreilendem Gehorsam noch selber die Luft abschnürn.
Braucht sich keiner auf die Zehen getreten fühlen (höchststen a bissl angestupst :think: )

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