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Kampfrichterausbildung für WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Ithrael
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Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Ithrael » Di 3. Mär 2015, 22:25

Grüß euch,

nach einigen Telefonaten unter anderem mit Hrn. Scharf, bin ich langsam am verzweifeln.

Wie das Thema schon sagt geht es um die fast schon beleidigend und zwingende Ausbildung des KR für die WBK in Wien.

Lt. Herrn Scharf wird es womöglich dieses Jahr keine geben und bei div anderen Schützenverbänden hätte ich auch schon nachgefragt.

Das ganze habe ich den Beamten versucht klar zu machen... hat erm genau nüsse interessiert.

Irgendwie muss es ja gehen Bitte. ..
Kann ja nicht sein dass sie einerseits sagen ja darf man.. dann will man das machen holt sich da Gutachten etc und dann kann man den KR nicht machen weil er nirgends angeboten wird.

Zumal ich Schiedsrichter wo ich genau 1 x ne Waffe in der Hand hatte?
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Plinkster
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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Plinkster » Mi 4. Mär 2015, 00:45

Grundsätzlich natürlich ein Witz, diese Ausbildung zu verlangen. Wer verlangt schon für die Mitgliedschaft in einem Fußballverein, dass man Schiedsrichter sein muss? Naja, derzeit müssen alle alten Zivis halt leider damit leben, was hilft das Beschweren wenns den Beamten nicht interessiert?

Ich habe im Jänner in der Shooters Hall problemlos eine Möglichkeit bekommen, einfach dort Anrufen und nachfragen, die sollten dir weiterhelfen können.

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Magnum828
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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Magnum828 » Mi 4. Mär 2015, 06:16

Auf welcher Rechtsgrundlage verlangen die Behörden eigentlich diesen Kampfrichterkurs?
Gibts da was eindeutiges schriftliches dazu?
Wenn nicht, sollte es vllt mal jemand ausjudizieren ;)
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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Plinkster » Mi 4. Mär 2015, 06:57

Ob es vor Gericht halten würde weiß ich nicht, begründet wird die Forderung jedenfalls mit §5 ZDG: "Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden."

Damit dein Fall "begründet" wird, also du ein ernsthaftes Interesse am Sportschießen nachweisen kannst, verlangt die LPD Wien offenbar einen Kampfrichterkurs und hin und wieder auch mal eine Vereinsmitgliedschaft. Was sie machen wenn du mit 20 Ergebnislisten auftauchst weiß ich nicht :D

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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Bonfire » Mi 4. Mär 2015, 08:13

Bist du auf der Suche nach dem KR für eine bestimmte Disziplin?
Oder wo liegt das Problem?

Hab als ehemaliger Zivildiener die Aufhebung auch hinter mir (in Wien, inkl KR), allerdings ohne große Aufregung.
Zuletzt geändert von Bonfire am Mi 4. Mär 2015, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von ifoundnoname » Mi 4. Mär 2015, 10:58

... der KR-Kurs wird zwingend nur in Wien verlangt (IMHO). Vereinsmitgliedschaft ist überall zwingend vorgeschrieben.
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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von eierkopf » Mi 4. Mär 2015, 15:17

Hat es wirklich (von Kollegen etc) in Wien keiner gemacht daß

1) Verein beigetreten
2) Bewerbe geschossen (natürlich (auch) mit Leihwaffen)
3) Schreiben vom OSM
3) Bescheid für die Ausnahme vom Verbot von genehmigungspflichtigen Waffen mit Ergebnislisten und Schreiben vom OSM beantragen
4) Antrag für die WBK abgeben

Meines Erachtens nach gibt es keinen Grund eine Ausbildung zum KR zu verlangen.
Auch ist dies für die Ausnahme vom Verbot oder der Ausstellung einer WBK bzw. für die Ausübung des Schießsports nicht ausschlaggebend.
Ich würde ein Schreiben mit der sinnvollen Begründung für diese Vorgehensweise haben wollen bzw. welchen Hintergrund und juristische Notwendigkeit diese Vorgangsweise mit sich bringt.

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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Ithrael » Mi 4. Mär 2015, 20:43

Magnum828 hat geschrieben:Auf welcher Rechtsgrundlage verlangen die Behörden eigentlich diesen Kampfrichterkurs?
Gibts da was eindeutiges schriftliches dazu?
Wenn nicht, sollte es vllt mal jemand ausjudizieren ;)



Danke an Magnum828 darum geht es mir eigentlich

Wieso muss man gerade in Wien ein KR machen

Lt. dem Gesetz muss ich ja 2 Dinge erfüllen.

Die Eignung und den Grund

Ich empfinde es als Frechheit nach dem ich den waffenführerschein gemacht habe das psychologische Gutachten und mich bei einem Verein angemeldet habe. Nach wie vor zu sagen lt BH ich muss mein Interesse den Grund beweisen in dem ich KR mache. ..

@Bonfire
Mein Problem ist simpel beschrieben, ich will den KR machen jedoch findet sich niemand der den Anbietet.. google und ösb Luna shooter und wie sie nicht alle heißen schon durch telefoniert.

Den Thread habe ich eröffnet um bei euch mal nachzufragen ob irgend wer Rat weiß.

Ög

Muss von Handy schreiben kann also sein dass viele Schreibfehler drin sind.


NIEMAND BIETET DIESEN KURS AN
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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Plinkster » Mi 4. Mär 2015, 20:47

Direkt in der Shooters Hall hast du auch schon angerufen und gefragt?

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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Ithrael » Mi 4. Mär 2015, 20:53

Ich muss gestehen Nein aber nach 10000 Anrufen vergeht es einen dann auch..
Klar sollte man für sein Hobby bzw zukünftiges mehr angagment zeigen. Aber wohin man atm geht überall wird man als Außenseiter wegen dem scheiss Zivildienst betrachtet. Dabei habe ich den zb nur gemacht weil meine Eltern verstorben sind und das Geld brauchte. . War damals schon ein Unterschied 265€ oder 960€

Das zerrt einfach langsam an den Reserven.


Ruf dann morgen dort an danke
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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von IT Guy » Mi 4. Mär 2015, 22:54

Also wäre das meine Angelegenheit, ich würd ein paar Bewerbe schießen (mit Leihwaffen), Mitglied in einem Schützenclub werden (ev. auch in umgekehrter Reihenfolge ;-)) und dann ein Schreiben an die Behörde schreiben. Da würde drinnen stehen, dass ich Mitglied im Schützenclub xyz bin, ## Bewerbe geschossen habe und nun eine WBK möchte, um sportlich weiterzukommen. Dazu bräuchte ich eigene Waffen, und vorallem auch die Möglichkeit, meine eigene Muniton zu kaufen, weil Kleinmengen fürs jeweilige Training nicht wirtschaftlich sind. Diesem Schreiben würde ich eine Kopie meiner Zivildienstbescheinigung, kopie meines Mitgliedsausweises/Beitrittserklärung und eventuell ein Schreiben von meinem Obmann beilegen. Ich würde mich hüten zu fragen, was sie bei der Behörde alles wollen!
Wenn sie dann nämlich noch eine Kampfrichterausbildung wollen, müssen sie das in einem offizellen Schreiben fordern und auch begründen. ;-)
Wie gesagt, so würds ich machen.

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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Ithrael » Mi 4. Mär 2015, 22:58

Danke ich probiere morgen beides aus melde mich dann zur Wort
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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Magnum828 » Do 5. Mär 2015, 02:32

IT Guy hat geschrieben:Also wäre das meine Angelegenheit, ich würd ein paar Bewerbe schießen (mit Leihwaffen), Mitglied in einem Schützenclub werden (ev. auch in umgekehrter Reihenfolge ;-)) und dann ein Schreiben an die Behörde schreiben. Da würde drinnen stehen, dass ich Mitglied im Schützenclub xyz bin, ## Bewerbe geschossen habe und nun eine WBK möchte, um sportlich weiterzukommen. Dazu bräuchte ich eigene Waffen, und vorallem auch die Möglichkeit, meine eigene Muniton zu kaufen, weil Kleinmengen fürs jeweilige Training nicht wirtschaftlich sind. Diesem Schreiben würde ich eine Kopie meiner Zivildienstbescheinigung, kopie meines Mitgliedsausweises/Beitrittserklärung und eventuell ein Schreiben von meinem Obmann beilegen. Ich würde mich hüten zu fragen, was sie bei der Behörde alles wollen!
Wenn sie dann nämlich noch eine Kampfrichterausbildung wollen, müssen sie das in einem offizellen Schreiben fordern und auch begründen. ;-)
Wie gesagt, so würds ich machen.

Genauso ist es am klügsten. Die Behörde muss den Antrag annehmen und muss ihn bearbeiten. Und wenn sie ihn ablehnt, muss sie es begründen. Jenachdem wie die Behörde das begründet hat man in der nächsten Instanz dann evtl leichtes spiel.
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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von ifoundnoname » Do 5. Mär 2015, 09:01

.... in der Shooters Hall werden (derzeit) keine Kampfrichterkurse angeboten.
Der letzte Kurs in dieser Gegend war bei den Luna´s in Schwechat, war irgendwann im Oktober 2014 und wurde durch Hans Kurz abgehalten.
Für einen IPSC - Kampfrichter-Kurs würde ich dir raten die IPSC.at zu kontaktieren. Eventuell kann dir auch Bosko 70 weiterhelfen, der ist immerhin IPSC Landessportleiter NÖ und hat daher wesentlich mehr Informationen oder zumindest die besten Kontakte zu den anderen LSpL. der Bundesländer. So wie ich die Problematik verstehe nimmst du ja eine Anreise (in Maßen) in Kauf.

Zur Problematik: in der Durchführungsverordnung wird der Behörde ein enormer Freiraum für die "Blockade" der Zivi´s gelassen, die Wiener Behörde hätte eben gerne einen SuRT (Sachkunde und Regel-Test) wie er in D üblich ist..... in Ermangelung dessen und ohne Ahnung von der Materie zu haben fordert das ehem. AB dann eben eine KR-Kurs.

Zum Thema: durchjudizieren: Die Verband bietet bei Mitgliedschaft einen Rechtschutz für waffenrechtliche Angelegenheiten, allerdings ist eine Karenzzeit von glaube ich 6 Monaten um den RS wirksam werden zu lassen.... Ansonsten muss man eben ca. 1200€ in die Hand nehmen und einen Rechtsanwalt agieren lassen (wenn man den Prozess gewinnt - gibt´s die Kohle retour und der Dank vieler Zivis ist dir sicher ...... :headslap:
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Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von gewo » Do 5. Mär 2015, 10:56

ifoundnoname hat geschrieben: ....... wenn man den Prozess gewinnt - gibt´s die Kohle retour ......


wer sollte dir die prozesskosten retour geben?

kostenerstattung gibt es erst beim VWGH
da kriegst pauschal 2000,- oder so
das ist rund ein drittel der tatsaechlich auflaufenden kosten
im wesentlichen die gerichtsgebuehren und a bisserl was dazu ...
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