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Verwahrungsfrage

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WolfgangM
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Re: Verwahrungsfrage

Beitrag von WolfgangM » So 15. Mär 2015, 17:30

SecondAmendment hat geschrieben:Das mit Dieb kann ich mir in einem Land wie Österreich noch vorstellen. Aber ich kann mir es nicht vorstellen, dass ich mich nicht mal mit meinem Bein vor 4 Angreifer wehren darf ohne Notwehr zu überschreiten. Und das als 17-Jähriger. Ich hätte sehr gerne die Urteile dazu gelesen, da es kaum zu glauben ist, dass die Republik die Verbrecher so sehr schützt.
Es konnte nicht geklärt werden, wie der 17 J. zu Boden kam. Er sagte, er wurde gestossen, die 4 sagten: nein, nein, er ist 'gestolpert'. Argumentation der Richterin: na eigentlich haben die 4 Jungs ja nicht wirklich etwas getan, sie sagten doch nur 'Wir wollen Dein Handy". Aber der am Boden liegende hat ja mit dem Fusstritt einen der 4 schwer verletzt und der musste mit der Rettung 'abgeführt' werden..

Ja, so sieht das halt eine Richterin...

WolfgangM

Bud Spencer

Re: Verwahrungsfrage

Beitrag von Bud Spencer » So 15. Mär 2015, 17:33

-
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mo 9. Mai 2016, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verwahrungsfrage

Beitrag von WolfgangM » So 15. Mär 2015, 17:57

Bud Spencer hat geschrieben:...etwas das von irgendwen dahergesagt wird...
das ist so ziemlich alles im Forum.

Aber das Forum ist ja dazu da, Meinungen, Erfahrung und Ideen, die "Bud Spencer" als "Äußerungen" bezeichnet, auszutauschen.
Jeder kann 'das von irgendwen dahergesagte' ohne Zwang und wenn und aber, selbst bewerten. Ich sehe da kein Problem.

WolfgangM

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Re: Verwahrungsfrage

Beitrag von Kapselpracker » So 15. Mär 2015, 19:20

WolfgangM hat geschrieben:... das ist so ziemlich alles im Forum.

Aber das Forum ist ja dazu da, Meinungen, Erfahrung und Ideen, die "Bud Spencer" als "Äußerungen" bezeichnet, auszutauschen.
Jeder kann 'das von irgendwen dahergesagte' ohne Zwang und wenn und aber, selbst bewerten. Ich sehe da kein Problem.

WolfgangM

Naja das wird hier etwas anders gehandhabt:
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ACHTUNG! Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.

und weil es mich pers. auch interessiert..

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WolfgangM
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Re: Verwahrungsfrage

Beitrag von WolfgangM » So 15. Mär 2015, 20:01

Kapselpracker hat geschrieben: ACHTUNG! Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.
und weil es mich pers. auch interessiert.. mfg Andi
Die genannten Erstinstanz Urteile findet man nicht im RIS.
Kopien der Akte ? schwer möglich :naughty: Dann belassen wir es dabei, laut "Bud Spencer" war 'das von irgendwen dahergesagt'...

Manchmal ist die Kultur im Forum bemerkenswert: 'A' stellt eine Frage, 'B' antwortet.
'C' antwortet nicht auf die Frage von 'A', respektiert auch nicht die Antwort von 'B'.
Nein, 'C' hackt auf der Antwort von 'B' herum. Und dann geht das lustig noch weiter.
Man braucht nur diesen thread vom Beginn weg durchlesen, um ein Beispiel zu bekommen.

Wir sollte das Thema hier beenden - bringt uns nicht weiter.

WolfgangM

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Re: Verwahrungsfrage

Beitrag von Incite » So 15. Mär 2015, 20:08

WolfgangM hat geschrieben:
Kapselpracker hat geschrieben: ACHTUNG! Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.
und weil es mich pers. auch interessiert.. mfg Andi
Die genannten Erstinstanz Urteile findet man nicht im RIS.
Kopien der Akte ? schwer möglich :naughty: Dann belassen wir es dabei, laut "Bud Spencer" war 'das von irgendwen dahergesagt'...

Manchmal ist die Kultur im Forum bemerkenswert: 'A' stellt eine Frage, 'B' antwortet.
'C' antwortet nicht auf die Frage von 'A', respektiert auch nicht die Antwort von 'B'.
Nein, 'C' hackt auf der Antwort von 'B' herum. Und dann geht das lustig noch weiter.
Man braucht nur diesen thread vom Beginn weg durchlesen, um ein Beispiel zu bekommen.

Wir sollte das Thema hier beenden - bringt uns nicht weiter.

WolfgangM


Aber du kannst dir das "Wissen" genauso in diversen Foren lediglich an gelesen haben ohne überhaupt die konkreten Sachverhalte zu kennen (siehe die Sache mit dem Wachmann des Juweliers wo alles fallen gelassen wurde und du auch nicht ganz up to date warst...)

Ich kann daher die Zweifel der Kollegen verstehen.

lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Bud Spencer

Re: Verwahrungsfrage

Beitrag von Bud Spencer » So 15. Mär 2015, 20:16

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mo 9. Mai 2016, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verwahrungsfrage

Beitrag von WolfgangM » So 15. Mär 2015, 20:39

Es gibt hier keine 'Zweifel' - meine Ausführungen waren weder rechtsverbindlich noch sonst etwas,
sondern einfach Informationen die ich in meiner Berufspraxis erfahren haben. Waren doch auch nicht
so 'einfach unglaublich', oder? Wenn einer Zweifel hat, dann soll es nicht glauben. Und beim Wachmann
schrieb ich: Verfahren offen. Ich hab nur das wiederholt, was an anderer Stelle im Forum steht.

Problem scheint ein anderes zu sein: Es gibt im Forum immer wieder Leute, die das Ausgangsthema gar nicht
so wichtig finden, sondern viel lieber andere maßregeln und denen gleich auch noch 'Halbweißheiten' (!) vorwerfen.

WolfgangM

Bud Spencer

Re: Verwahrungsfrage

Beitrag von Bud Spencer » So 15. Mär 2015, 20:57

-
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mo 9. Mai 2016, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verwahrungsfrage

Beitrag von WolfgangM » Mo 16. Mär 2015, 08:55

Bud Spencer hat geschrieben:...Daher mein zweifel.
Na gut, fassen wir mal (etwas ironisch) zusammen: :think: mangels an "Beweisen" sind daher
meine 3 Beispiele nicht glaubwürdig und sind für alle in 'affirmanti incumbit probatio'
gegenstandslos.

Andererseits haben wir - und das unwidersprochen - gehört, dass der Herr Professor gesagt
hat, es passiert seitens der Justiz nichts, wenn man einen Einbrecher erschiesst, es sei
denn, es ist ein Polizist.

Stell ich mir ziemlich einfach vor: 'Du Polizist ?' - keine Antwort - zur Sicherheit gleich
3 mal abgedrückt. :violin:

Die derzeit gängige Rechtssprechung zu §3 Abs 1 u. 2 StGB, nicht ganz im Einklang mit den
Aussagen des Herrn Professor, lassen wir mal so lange ausser Acht, so lange wir derartig
'zweifelhafte' Berichte nur 'vom hören sagen' aus der Boulevardpresse oder aus einem
WaffenForum, aber ohne schriftliche Beweise durch das RIS kennen.

Viel Glück bei der 'Einbrecher Jagd'.

WolfgangM

Incite
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Re: Verwahrungsfrage

Beitrag von Incite » Mo 16. Mär 2015, 09:47

"viel Glück bei der Einbrecher Jagd"

Tut mir leider aber nicht mal Ironie deckt so einen Blödsinn :doh:
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Schmidl
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Re: Verwahrungsfrage

Beitrag von Schmidl » Mo 16. Mär 2015, 09:59

@ Wolfgang: Das Thema mit der Justiz ist ein leidliches... zumal sich, sowohl die Richter und StA nicht immer an das Gesetz halten. Stichwort Schwere Körperverletzungen bei Beamten....

Dass dann so abenteuerliche Urteile heraus kommen können, ist erschreckend, aber ist leider manchmal so. Und sind wir uns ehrlich, in der zweiten Instanz wird das Urteil nie und nimmer so bestätigt... egal ob vom 17 jährigen oder vom Bauern.

Dieser kann übrigens gar keine Notwehrüberschreitung begangen haben... er hat ja schließlich nix gemacht. Dass er wegen gefährlicher Drohung angeklagt wird ist normal, entscheiden darf ja nur die StA bzw der Richter und nicht die Polizei vor Ort. Aber die irrtümliche Annahme des rechtfertigenden Sachverhalts hast vergessen zu erwähnen... der hebelt die Drohung wieder aus, weil wie du weißt, eine fahrlässige Drohung gibts nicht ;)

Zum Thema vorläufiges Waffenverbot... da wird von der Polizei oft die KANN Bestimmung mit einer MUSS verwechselt.... und der Jurist ist dann leider oft sehr schnell mit einer Bestätigung... bis die Sache beim Büro für Waffen landet vergeht eine Ewigkeit.

zum Thema RIS: selbst bei einem OGH Urteil dauert der Übertrag ins RIS leider oft Monate...

back to topic: Für die Verwahrung der Waffe würde auch dein versperrtes Blechkasterl reichen, sogar ohne Plastikkoffer drin. Aber doppelt gemoppelt mit Handkassa oder Waffenkoffer ist natürlich besser. Weil bei der Kontrolle ist es egal, ob du nur mit deiner Frau/Freundin oder mit 10 anderen Leuten in einer WG zusammen wohnst. Da geht's nur drum, dass keiner Zugriff hat.

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