Seite 1 von 6

Antrag WBK Wien

Verfasst: Mo 16. Mär 2015, 23:31
von Ithrael
Guten Abend,

wie ihr vielleicht wisst habe ich nun meinen Kampfrichterkurs absolviert siehe THREAD "Kampfrichterausbildung für WBK"

Jetzt habe ich alle Dokumente zusammen, leider steht auf der BM.I Seite, dass ein formloses schreiben benötigt wird.
Hat jemand von euch ein solches schon geschrieben ? Ich finde online vorgefertigte Antragsformulare von diversen anderen Bundesländern .... natürlich von Wien keine....

Da ich nicht der große Schreiber bin wollte ich euch mal fragen ob ihr vlt. eine Vorlage habt?




Diese Dokumente hätte ich jetzt:
Waffenführerschein
Psych. Gutachten
Kampfrichterkurs
Vereinsmitgliedschaft
+alle normalen Dokumente wie z.b. (Staatsbürgerschaft)

Bitte um Hilfe, Danke

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Di 17. Mär 2015, 20:04
von Ithrael
Niemand ??? :cry:
Ich würde das gerne bald einreichen damit ich nach langer zeit und viel unnötigen Aufwand auch endlich mein Zettl in der Hand habe.


ich habs jetzt ,mehrmals alleine probiert aber im Endeffekt kam nur.... bla bla bla gebt mir die WBK
:at2:

Bitte Bitte Hilfe

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Di 17. Mär 2015, 21:25
von FeuerTeufel
viewtopic.php?p=97419#p97419

Bitteschön

5 Minuten Google bemühen ;)

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Di 17. Mär 2015, 23:16
von Ithrael
Ok also habe es jetzt selbst probiert und das kam dabei raus...


An das Bundespolizeikommisarat Wien


Ansuchen / Antrag

Waffenbesitzkarte


Betreff: Aufhebung des Waffenverbots


Durch die ZDG-Novelle 2010 wurde im ZDG §5 Abs.5 ein neuer Satz angefügt. Demnach können in begründeten Fällen eine Ausnahme vom Verbot und Erwerbs (Waffenbesitzkarte) genehmigungspflichte Waffen und von Verbot des Führens erteilt werden.

Gemäß dem beigefügten Bescheid vom 02.09.2007 bin ich Zivildienstpflichter im Sinne des ZDG §5 Abs. 5. Um die Ernsthaftigkeit meines Unterfangens dazubieten finden Sie angehängt auch die Anmeldungen bei einem Schützenverein sowie den abgeleisteten Kampfrichterkurs.

Durch erbringung des Waffenführerscheins und des psych. Gutachtens, sowie die Unbescholtenheit als gesetzestreuer Bürger,

stelle ich hiermit gemäß ZDG § 5 Abs.5
sowie
Selbstverteidigung WaffG §22 den

ANTRAG,

eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes genehmigungspflichter Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen zu erteilen.

Anhang:
2 Passfotos
Waffenführerschein
Kampfrichterkurs Urkunde
Psych. Gutachten
Bestätigung d. Schützenvereins
Meldezettel
Staatsbürgerschaft
Lichtbildausweis


Ja wie ich sagte... habs ned so mit der Amtssprache

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 00:46
von Plinkster
Passfotos brauchst du keine. Du stellst ja zunächst den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung, erst wenn dir diese erteilt wurde kannst du im zweiten Schritt eine WBK beantragen, das geht nicht in einem Aufwasch. Deswegen auch den 2. Satz überprüfen - die Ausnahme vom Erwerbs- und Führverbot ist NICHT das selbe wie eine WBK sondern ein Bescheid, mit dem du dann eine WBK beantragen kannst.
Und bezüglich der Formulierung aufpassen - §5 ZDG zählt als mögliche Begründung für eine Ausnahmebewilligung nur Sportschießen, Jagen und Angehörigkeit in einem traditionellen Schützenverein auf. §22 WaffG hilft dir bei diesem Antrag nix, weil nicht als Rechtfertigungsgrund genannt.
Zum Schluss würde ich das ganze nochmal auf Rechtschreibung durchlesen, zB. im 2. Satz wäre korrekt "(…)vom Verbot DES Erwerbs genehmigungspflichtigeR(…)"

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 01:36
von Ithrael
ääähm... man soll doch Selbstverteidigung angeben???
Jetzt kenn ich mich garnicht mehr aus ich dachte dadurch das ich jetzt diesen ganzen Blödsinn wie z.b. Kampfrichterkurs den nur so nebenbei kein Anfänger braucht wäre schon mein Ansuchen für die WBK gerechtfertigt .

Gibt es Jemanden der mir helfen kann ?

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 08:36
von Kehnra
Das ganze sieht so ähnlich aus wie das Formular in Niederösterreich, bei mir wars damit absolut kein Problem - hab das damals aber auch von der zuständigen Dame bei der LPD geschickt bekommen..

Wie mein Ansuchen dann bewilligt wurde stand auf der Bestätigung nichtsmehr von Sportschießen, sondern nurmehr das die Sperre aufgehoben wurde. Beim Beantragen der WBK hab ich damit dann SV und Sportschiessen angegeben.

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 08:43
von bino71
Falls die § korrekt sind, ist der Antrag OK.

Rechtschreibung etwas mehr beachten:
von/vom
"E"rbringung
...Ernsthaftigkeit meines Unterfangens dazubieten finden Sie angehängt auch die Anmeldungen bei einem Schützenverein"," sowie den abgeleisteten...
"dazubieten" ist auch ein schwieriges Wort.

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 09:53
von DrCooper
Lieber Ithrael!

Habe mir deinen Text kurz durchgelesen und würden folgende Änderungen durchführen (fett gedruckt):


Betreff: Aufhebung des Waffenverbots


Durch die ZDG-Novelle 2010 wurde im ZDG §5 Abs.5 ein neuer Satz angefügt. Demnach kann in begründeten Fällen eine Ausnahme vom Verbot DES ERWERBS (Waffenbesitzkarte) genehmigungspflichteR Waffen und voM Verbot des Führens erteilt werden.

Gemäß dem beigefügten Bescheid vom 02.09.2007 bin ich Zivildienstpflichter im Sinne des ZDG §5 Abs. 5. Um die Ernsthaftigkeit meines Unterfangens DARZULEGEN, finden Sie angehängt auch die Anmeldungen bei einem Schützenverein sowie den abgeleisteten Kampfrichterkurs.

Durch Erbringung des Waffenführerscheins und des psych. Gutachtens sowie AUFGRUND DER Unbescholtenheit als gesetzestreuer Bürger,

stelle ich hiermit gemäß ZDG § 5 Abs.5
sowie
Selbstverteidigung WaffG §22 den

ANTRAG,

eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes genehmigungspflichter Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen zu erteilen.

Anhang:
2 Passfotos
Waffenführerschein
Kampfrichterkurs-Urkunde
Psych. Gutachten
Bestätigung d. Schützenvereins
Meldezettel
Staatsbürgerschaft
Lichtbildausweis


Ist nicht böse/klugscheißerisch gemeint - will nur helfen (alte Berufskrankheit^^)

Beste Grüße

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 10:52
von BigBen
Und noch ein Verbesserungsvorschlag von mir - hab das ganze etwas umgebaut und meiner Meinung nach logischer/schlüssiger strukturiert. Ich würde bei diesem Antrag SV definitiv NICHT erwähnen, da SV kein anerkannter Grund für die Aufhebung des Waffenverbots für Zivildiener ist und SV da meiner MEinung sogar negativ ausgelegt werden kann. Beim Antrag auf die eigentliche WBK kannst und sollst du SV dann natürlich schon auch erwähnen! Waffenführerschein und psych. Gutachten sind für die Aufhebung meiner Meinung nach auch irrelevant und haben in dem Schreiben nichts verloren.


Code: Alles auswählen

Betreff: Aufhebung des Waffenverbots


Gemäß dem beigefügten Bescheid vom 02.09.2007 bin ich Zivildienstpflichtiger im Sinne des ZDG §5 Abs. 5.

Durch die ZDG-Novelle 2010 kann aufgrund des erweiterten ZDG §5 Abs.5 in begründeten Fällen eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs (Waffenbesitzkarte) genehmigungspflichter Waffen und vom Verbot des Führens erteilt werden.

Für die Ausübung des Schiesssports mit genehmigungspflichtigen Waffen als Mitglied eines traditionellen Schützenvereins stelle ich hiermit, gemäß ZDG § 5 Abs.5, den Antrag, eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes genehmigungspflichter Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen zu erteilen.


Um die Ernsthaftigkeit meines Anliegens darzulegen, finden Sie die Anmeldung bei einem Schützenverein sowie einen Bestätigung für die Absolvierung eines anerkannten Kampfrichterkurs im Anhang.


Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.


Anhang:
2 Passfotos
Waffenführerschein
Kampfrichterkurs-Urkunde
Psych. Gutachten
Bestätigung d. Schützenvereins
Meldezettel
Staatsbürgerschaft
Lichtbildausweis

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 12:04
von rupi
Kampfrichterkurs + SV macht auch absolut keinen Sinn

du machst ja den Kurs für den Sport, nicht für die SV dass du dem Einbrecher Startkommandos geben kannst
und genau so sieht das die BH

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 12:47
von BigBen
rupi hat geschrieben:Kampfrichterkurs + SV macht auch absolut keinen Sinn

du machst ja den Kurs für den Sport, nicht für die SV dass du dem Einbrecher Startkommandos geben kannst
und genau so sieht das die BH



Ich sag ja auch nichts anderes und mein Vorschlag berücksichtigt genau das:

Mein Textentwurf zur Aufhebung des Waffenverbots für Zivis erwähnt SV mit keinem Wort, da das auch kein im Gesetz erwähnter Grund für die Aufhebung ist und SV einem ehemaligen Zivi wohl auch eher negativ ausgelegt wird.

Wenn das Waffenverbot aufgrund der sportlichen Ambitionen dann aufgehoben ist, kann er beim Antrag für die WBK dann natürlich schon Sportschiessen UND SV reinschreiben.

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 12:57
von rupi
war ja auch nicht auf deine Antwort bezogen Ben, sonst hätt ich dich ja gequotet ;)
und ja du hast eh vollkommen recht, sobald der Bescheid mit der Aufhebung da ist kann man SV ja zusätzlich zum WBK Antrag dranhängen

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 13:59
von Ithrael
Danke euch vielmals klingt so viel besser.

Heißt das ich muss 1x nur "bewaffnet" mit dem Schreiben zu der BH .. die sagen dann ja ok oder nein und dann mit allen anderen Dokumenten?

danke nochmals an euch

PS: Habe jetzt im Internet recherchiert ich finde auf diese Frage einfach keine Antwort für mich total untransparentes Verhalten von der Behörde.


Bin mir nicht sicher ob ich das jetzt richtig verstanden habe also nochmal zusammengefasst:

Ich gehe mit dem Schreiben "welches Ihr so wundervoll korrigiert habt" auf die LPD Wien im 1010 Bezirk das gebe ich ab... Dann warte ich auf ein Anruf wo ich eingeladen werde die WBK ausstellen zu lassen und auf diesen Termin nehme ich dann das Ansuchen für eine WBK + alle Dokumente mit?

O.o?

Kann ich nicht einfach eine Mappe machen alles ausdrucken in ein Kuvert und pfirti?

Was ich so gelesen habe dürfen Sie den Antrag ja sowieso nicht ablehnen wenn man alle Voraussetzungen erfüllt, oder?

Also ich schreibe jedenfalls gerade an einem 2. Brief mit dem Titel Ansuchen der Waffenbesitzkarte wo ich auch deklariere dass ich 2 Plätze haben möchte..


??? Ithrael

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 17:10
von BigBen
1. Du reichst den Antrag wie von uns überarbeitet ein und legst deinen Zivi-Bescheid, deine Kampfrichterurkunde und die Bestätigung deines Schützenvereins bei. Im Idealfall ist dein Vereins-Obmann auch so nett und schreibt ein paar Zeilen. Damit gehst auf die LPD Wien im 1. Bezirk und gibst den Antrag samt Anhang dort bei deiner Sachbearbeiterin bzw. deinem Sachbearbeiter ab.

2. Dann wartest du bis du einen Bescheid o.Ä. bekommen hast in dem erklärt wird dass dein Waffenverbot aufgehoben wurde

3. Danach beantragst du deine WBK wie jeder andere normale Bürger bei einem Bezirkskommissariat in Wien mit den entsprechenden Dokumenten wie Waffenführerschein, Psychogutachten, Lichtbildausweis etc. Den Bescheid zur Aufhebung des Waffenverbots musst vermutlich dann statt dem Nachweis für den geleisteten Wehrdienst mit abgeben.

4. Du wartest bis sich die LPD bei dir meldet und holst dann deine WBK im 1. Bezirk ab sobald sie gedruckt ist und zahlst die entsprechenden Gebühren für die WBK.