ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Pimpmydreirad
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Mi 1. Apr 2015, 22:18

gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von Pimpmydreirad » Mo 6. Apr 2015, 20:45

Grüße

Da vorherige Beiträge bzgl dieses Themas von der Qualität eher gelinde gesagt beschissen sind. Möchte ich die Fragestellung aufrufen um diese ausreichen zu klären jedoch im rahmen einer adäquaten Unterhaltung = These + Argumente

Ich interessiere mich für die gesetzlichen Bestimmungen um auf einen Grundstück mit Waffen welche (legal erworben sind WBK oder Waffenpass) abgefeuert werden dürfen.

Diese sind nach Recherche folgende:

eingefriedetes Grundstück ( kenntlich umzäunt um Menschen den Zugang zu verhindern)

Lärmdämmung - etwaige Jägerschaft ( wenn Gebiet im Wald) oder Anrainer oder sonstige Menschen zu belästigen

Schutz - keine Kugel darf das Grundstück verlassen (Querschläger etc )



Zu meiner Person ist nicht viel zu sagen ich habe dem entsprechend Geld und möchte mir diesen Traum erfüllen.

In diesem Forum ließt man öfters auch von einem Thread eines Freundes von mir dass man das vergessen kann weil selbst wenn man ein Grundstück besitzt aufgrund der Lärmbelästigung keine Chance besteht.

DIESER Aussage widerspreche ich vehement!!

Anhand von Praxisbeispielen:

Jeder kennt den Shooting Park in Leobersdorf (schießen am Stand um FREIEN)

Hier :

Bild


350 Meter Entfernung zu den nächsten Wohnhäuser


Sowie hier in Süßenbrunn:

Bild


~ 400 Meter zu den nächsten bewohnten Häusern


Interessant wären also die genauen gesetzlichen Bestimmungen auf den Punkt gebracht und etwaige Erklärungen warum die schießstätten das genehmigt bekommen haben sogar am Wochenende und lt Aussagen mancher es unmöglich ist.


Vlt gibt es mittel zu Lärmdämmung ? Wenn Ja.. Welche?


Bin gespannt Danke
Victoria amat curam

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5763
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von yoda » Mo 6. Apr 2015, 21:02

Pimpmydreirad hat geschrieben:Da vorherige Beiträge bzgl dieses Themas von der Qualität eher gelinde gesagt beschissen sind. Möchte ich die Fragestellung aufrufen um diese ausreichen zu klären jedoch im rahmen einer adäquaten Unterhaltung = These + Argumente
Die Beiträge in den österreichischen Foren sind garnicht schlecht und auch zum allergrößten Teil richtig, zum Glück kannst du das als offensichtlich völlig Ahnungsloser so gut beurteilen.

Pimpmydreirad hat geschrieben:Ich interessiere mich für die gesetzlichen Bestimmungen um auf einen Grundstück mit Waffen welche (legal erworben sind WBK oder Waffenpass) abgefeuert werden dürfen.
Diese sind nach Recherche folgende:...
Das ist auch richtig, wenn du aber ein Grundstück dauernd und privat hauptsächlich als Schießstätte nutzen willst brauchst du zumindest eine Baugenehmigung.

Pimpmydreirad hat geschrieben:Zu meiner Person ist nicht viel zu sagen ich habe dem entsprechend Geld und möchte mir diesen Traum erfüllen.
Welchen Traum ? Einer Schießstätte ? privat ? vereinsmäßig ? gewerblich ? für Kurzwaffen oder doch Langwaffen ? auf welche Entfernungen ? offen oder gedeckt ? Anhand deiner Beschreibung kann man rein garnichts sagen.

Pimpmydreirad hat geschrieben:In diesem Forum ließt man öfters auch von einem Thread eines Freundes von mir dass man das vergessen kann weil selbst wenn man ein Grundstück besitzt aufgrund der Lärmbelästigung keine Chance besteht.

DIESER Aussage widerspreche ich vehement!!
Es gibt auch Leute die Kat. A Ausnahmegenehmigungen für Maschinengewehre haben, heute wirst du so etwas aber nicht mehr bekommen wenn du nicht gerade ein guter Freund von einem hohen Politiker bist.

Deinem Freund konnte man auch nicht mehr sagen, weil er auch keine genauen Angaben gemacht hat, außerdem war er recht unhöflich. Wenn man einer Aussage vehement widerspricht sollte man sich doch relativ gut auskennen oder ?! Wieso fragst du dann ? Weisst du überhaupt mit welchem Background diese Schießstätten entstanden sind und zu welcher Zeit ?

Wenn du eh dementsprechend Geld hast und die Informationen in den Foren so beschissen sind, würde ich vorschlagen einen geeigneten Sachverständigen aufzusuchen. Der berät dich gerne für ein paar Euros und sagt dir dann was du machen kannst und womit du wahrscheinlich keinen Erfolg haben wirst. Pass halt auf, dass du ihn nicht verärgerst, so viele gibt es davon nämlich nicht in Österreich ;)

Benutzeravatar
Pimpmydreirad
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Mi 1. Apr 2015, 22:18

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von Pimpmydreirad » Mo 6. Apr 2015, 22:09

yoda hat geschrieben:
Pimpmydreirad hat geschrieben:Da vorherige Beiträge bzgl dieses Themas von der Qualität eher gelinde gesagt beschissen sind. Möchte ich die Fragestellung aufrufen um diese ausreichen zu klären jedoch im rahmen einer adäquaten Unterhaltung = These + Argumente
Die Beiträge in den österreichischen Foren sind garnicht schlecht und auch zum allergrößten Teil richtig, zum Glück kannst du das als offensichtlich völlig Ahnungsloser so gut beurteilen. [/qoute]


Deine Meinung.. Qualität hat nichts mit richtig oder falsch zu tun! Des weiteren sprach ich von Beiträgen hier in diesem Forum um genauer zu sein Beiträge von Neulingen.

Pimpmydreirad hat geschrieben:Ich interessiere mich für die gesetzlichen Bestimmungen um auf einen Grundstück mit Waffen welche (legal erworben sind WBK oder Waffenpass) abgefeuert werden dürfen.
Diese sind nach Recherche folgende:...

yoda hat geschrieben:Das ist auch richtig, wenn du aber ein Grundstück dauernd und privat hauptsächlich als Schießstätte nutzen willst brauchst du zumindest eine Baugenehmigung.

Wenn ich ein Grundstück erwerbe werde ich logischerweise auch eine Baugenehmigung beantragen. Deine Antwort hat nichts mit meiner Frage zu tun trotzdem danke

Pimpmydreirad hat geschrieben:Zu meiner Person ist nicht viel zu sagen ich habe dem entsprechend Geld und möchte mir diesen Traum erfüllen.
yoda hat geschrieben:Welchen Traum ? Einer Schießstätte ? privat ? vereinsmäßig ? gewerblich ? für Kurzwaffen oder doch Langwaffen ? auf welche Entfernungen ? offen oder gedeckt ? Anhand deiner Beschreibung kann man rein garnichts sagen.


Da du mit dem Thread meines Freundes vertraut bist hätte ich diese Aussage gerade von dir nicht erwartet da es sich aus den Kontext ergibt und eigentlich logisch ist. Bitte die Fragestellung unten nochmal lesen

Pimpmydreirad hat geschrieben:In diesem Forum ließt man öfters auch von einem Thread eines Freundes von mir dass man das vergessen kann weil selbst wenn man ein Grundstück besitzt aufgrund der Lärmbelästigung keine Chance besteht.

DIESER Aussage widerspreche ich vehement!!
yoda hat geschrieben: Es gibt auch Leute die Kat. A Ausnahmegenehmigungen für Maschinengewehre haben, heute wirst du so etwas aber nicht mehr bekommen wenn du nicht gerade ein guter Freund von einem hohen Politiker bist.
Aha also? Willst du darauf hinaus dass die Schießstätten früher die Genehmigung hatten direkt neben Wohnort zu ballern? Da wären wir bei der Qualität diese nichts sagenden Sätze.

yoda hat geschrieben:Deinem Freund konnte man auch nicht mehr sagen, weil er auch keine genauen Angaben gemacht hat, außerdem war er recht unhöflich.

Ach er war unhöflich? Ich lese in diesem Forum seit paar Monaten mit und ich leg meine Hand dafür ins Feuer dass des nicht ganz der Wahrheit entspricht. Alleine wenn ich mir deine Antwort hier anschaue, sollte Antwort unter ".." setzen denn bis jetzt lese ich nur unhöflich Dinge auf ein Thread der relativ gut recherchiert ist eine eindeutige Fragestellung hat und die Rahmenbedingungen einhält.

yoda hat geschrieben:Wenn man einer Aussage vehement widerspricht sollte man sich doch relativ gut auskennen oder ?!

Nicht unbedingt denn ich widerspreche der Aussage von dem Thread des Freundes als die Antwort kam : Nein unmöglich wenn dann nur Keller wegen Lärm.. Kann ja wohl ned stimmen wenn man sich meine Recherche anschaut.
yoda hat geschrieben: Wieso fragst du dann ? Weisst du überhaupt mit welchem Background diese Schießstätten entstanden sind und zu welcher Zeit ?
Nein deshalb frage ich ja ^^ ändert trotzdem nichts daran da ich Beweise aufbringe und somit vehement widersprechen kann denn bei den meisten schießstätten sind es weniger als 400 Meter zur nächsten Siedlung.
yoda hat geschrieben:Wenn du eh dementsprechend Geld hast und die Informationen in den Foren so beschissen sind, würde ich vorschlagen einen geeigneten Sachverständigen aufzusuchen. Der berät dich gerne für ein paar Euros und sagt dir dann was du machen kannst und womit du wahrscheinlich keinen Erfolg haben wirst. Pass halt auf, dass du ihn nicht verärgerst, so viele gibt es davon nämlich nicht in Österreich ;)
[/quote][/quote] der Trick daran Geld zu haben bedeutet es nicht auszugeben und wenn mit bedacht. Warum sollte ich also für etwas zahlen dass ich Gratis bekommen kann?


Also nochmal für die Nachzügler sie Fragestellung lautet ob es für die gesetzliche Vorgabe des Lärmschutzes irgendwelche Möglichkeiten gibt? ( nicht Keller oder so)

Mauern? ?

Danke
Zuletzt geändert von Pimpmydreirad am Mo 6. Apr 2015, 22:14, insgesamt 1-mal geändert.
Victoria amat curam

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von rupi » Mo 6. Apr 2015, 22:13

wenns dir ernst ist besorg dir die aktuelle Ö-Norm für Schießstände
auch wennst dir einen privaten hinstellst, wärs ein behördlich zu genehmigender würde der Sachverständige genau nach der Ö-Norm arbeiten
member the old PD design ? oh I member

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5763
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von yoda » Mo 6. Apr 2015, 22:16

gelöscht
Zuletzt geändert von yoda am Mo 6. Apr 2015, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Pimpmydreirad
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Mi 1. Apr 2015, 22:18

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von Pimpmydreirad » Mo 6. Apr 2015, 22:22

Ok und haben die heutigen schießstätten sowas auch oder sind die wie deiner Anspielung mit der Kat A noch davon ausgenommen?
Victoria amat curam

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5763
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von yoda » Mo 6. Apr 2015, 22:35

gelöscht
Zuletzt geändert von yoda am Mo 6. Apr 2015, 22:42, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Pimpmydreirad
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Mi 1. Apr 2015, 22:18

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von Pimpmydreirad » Mo 6. Apr 2015, 22:40

Na dann warum nicht gleich so? Ist das nicht viel besser als jemand zu beleidigen? Danke Freund schick dir ein Bussi aufs bauchi.

Ich weiß es ist noch recht früh aber ich hab dich echt gern werde dich adden. Ich finde jedes Forum braucht einen Yoda
Victoria amat curam

Benutzeravatar
IT Guy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1580
Registriert: Di 14. Aug 2012, 16:02
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von IT Guy » Mo 6. Apr 2015, 22:41

@yoda: erkläre ihm bitte was ein NGO ist, mit Google hat er es nicht so. ;-)
Und wenn er schon mal auf einem Schießstand gewesen wäre, bräuchte er einige seiner Fragen gar nicht stellen.

Pimpmydreirad hat geschrieben:... Ist das nicht viel besser als jemand zu beleidigen?...
Und das von Dir ... :headslap:

Benutzeravatar
Pimpmydreirad
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Mi 1. Apr 2015, 22:18

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von Pimpmydreirad » Mo 6. Apr 2015, 22:45

Oh nein lieb von euch das weiß ich zum Glück
Victoria amat curam

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5763
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von yoda » Mo 6. Apr 2015, 22:51

Pimpmydreirad hat geschrieben:Na dann warum nicht gleich so? Ist das nicht viel besser als jemand zu beleidigen? Danke Freund schick dir ein Bussi aufs bauchi.

Ich weiß es ist noch recht früh aber ich hab dich echt gern werde dich adden. Ich finde jedes Forum braucht einen Yoda
Rückblickend muss ich sagen, hätte ich dir garnicht antworten sollen , such dir in Zukunft einfach alles selber zusammen.

razorback
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 250
Registriert: Di 5. Mär 2013, 20:50

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von razorback » Di 7. Apr 2015, 06:01

Was die beiden angeführten Schießstände (Shooting Park und Süßenbrunn) angeht, so ist dazu nur zu sagen, daß es die schon lange gegeben hat, BEVOR die besagten Anwesen in der Nähe gebaut wuirden.
Müßten die heute beantragt werden, so gäbs sicher keine Chance die genehmigt zu bekommen.
quid quid agis, prudenter agas et respice finem.

Benutzeravatar
trenck
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5301
Registriert: Di 11. Mai 2010, 22:49

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von trenck » Di 7. Apr 2015, 07:55

razorback hat geschrieben:Was die beiden angeführten Schießstände (Shooting Park und Süßenbrunn) angeht, so ist dazu nur zu sagen, daß es die schon lange gegeben hat, BEVOR die besagten Anwesen in der Nähe gebaut wuirden.


Richtig. Und beide haben dennoch laufend Probleme mit lärmempfindlichen Nachbarn.

Trenck
"Der einzige Ausweg aus der Krise führt über Kapitalismus, Ersparnisse und harte Arbeit."
Javier Milei

Plinkster
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 229
Registriert: Di 23. Dez 2014, 01:32

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von Plinkster » Di 7. Apr 2015, 10:25

Genau das wird das große Problem mit der Lärmbelästigung sein. Wie du aus dem Thread deines Freundes weißt, sind Waldgrundstücke irgendwo im Nirgendwo schonmal ausgeschlossen weil nicht einfriedbar. Nachdem du mit Sicherheit auf dem Grundstück auch etwas gebäudemäßiges aufstellen wollen wirst bist du also bei zumindest einem Teil Bauland-irgendwas angelangt. Jetzt stehst du vor dem ersten Problem - Bauland ist in der Regel in der Nähe von anderem Bauland. Agrargebiet, Industriegebiet und Betriebsgebiet scheiden für private Nutzung womöglich noch mit Wohnen darauf aus, Wohngebiet und vor allem Kerngebiet dagegen verbieten dir "das örtlich zumutbare Maß an Lärm" zu überschreiten. Nachdem es eine ziemliche Aufgabe werden wird, Bauland zumindest 1,5-2km vom nächsten Bauland entfernt aufzutreiben, wirst du immer das Problem haben, dass sich eventuelle Nachbarn über den Lärm beschweren können (Alle Beispiele und Bezeichnungen stammen aus dem Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz, in anderen Bundesländern kann es leicht abweichende Bezeichnungen geben).

Etwas anderes ist das in den beiden Beispielen die du gebracht hast, bei denen erstens die Schießstätte vor der Wohnnutzung in der Umgebung da war und zweitens die Schießstätte auf Bauland-Sondergebiet (o.Ä.) steht, eine entsprechende Bewilligung hat und die Anrainer demzufolge die Lärmbelastung akzeptieren müssen. Und vor allem der Shooting Park hat Unsummen in zusätzlichen Lärmschutz investiert und hat immer noch endlose Streitereien mit den Nachbarn. Du kannst dir also ausmalen, was bei einer privaten, nicht bewilligten Schießstätte für Beschwerden auf dich zukommen, wenn die Nachbarn deine Schüsse hören.

Benutzeravatar
Al3x
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3013
Registriert: So 1. Jun 2014, 21:17
Wohnort: ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ

Re: gesetzliche Bedingungen der oder eigene Schießstätte

Beitrag von Al3x » Di 7. Apr 2015, 13:51

Abgesehen davon dass es hier im Thread mit dir sicher eh alles BS ist:

Wenn du eh soviel Kohle hast wie du meinst stell dir deinen Rechtsanwalt dafür an, dafür sind die auch da und dann kümmere ich mich doch nicht selbst um diesen Behördenspiessrutenlauf.

Oder noch besser - fahr raus in die Industriemeile und kauf eine 10.000m Halle und lass dir ein Glasschiebedach einbauen damit du a bisserl Sonne abbekommst, tut einem Kellerkind sicher gut.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

Gesperrt