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Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Mi 8. Apr 2015, 00:00
von almerisch
Was mache ich mit 12 nicht registrierte C Waffen aus einer Verlassenschaft? Kann man die verkaufen obwohl sie nicht registriert sind, oder muss ich sie vorher registrieren?

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Mi 8. Apr 2015, 00:52
von gewo
almerisch hat geschrieben:Was mache ich mit 12 nicht registrierte C Waffen aus einer Verlassenschaft? Kann man die verkaufen obwohl sie nicht registriert sind, oder muss ich sie vorher registrieren?


hi

innerhalb von sechs wochen nach einantwortung ins zwr melden
dann verkaufen

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Mi 8. Apr 2015, 09:35
von spareribs
ab 1. Mai 2015 gibts sowieso a Amnestie...

heisst konkret: ab da kann/darf man Kat C und D die noch nie gemeldet, oder vergessen zu melden waren, melden ohne irgendeine Strafe zu erwarten..

wer's nachlesen möchte : iwoe.at

private Meinung: ist ja eh gescheit, weil hin und wieder taucht manche Langwaffe nach einer Verlassenschaft,kellerfund,dachbodenfund usw... auf... und wäre schade, wenn man dann das Gewehr entsorgt oder dem lieben Staat spendet, der's dann bei der Voest einschmelzt :headslap:

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Mi 8. Apr 2015, 19:47
von almerisch
Ohhhh einschelzen, nein das darf nicht sein ;) ;)

Hat sich aber alles erledigt, da die Witwe, was ich nicht wusste noch einen zweiten gefragt hat und er nicht lange gefackelt hat. zu einen Spottpreis alle mitgenommen hat uns sich jetzt bestimmt freut. Die ganze Muni 100erte Schuss alles weg.

Jedenfalls DANKE an alle.

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Mi 8. Apr 2015, 19:54
von Promo
Damit wir uns alle Leid sehen, was war denn noch so dabei?

Grundsätzlich gilt: ein Verstoß gegen das Waffengesetz wurde vom Verstorbenen begangen. Dieses Vergehen wird von der Staatsanwaltschaft dann wieder eingestellt, und die Waffen können entweder durch den Erbnehmer oder einer von ihm bestimmten Person übernommen und binnen der gesetzlichen Frist registriert werden.

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Mi 8. Apr 2015, 20:53
von doc steel
Promo hat geschrieben:Grundsätzlich gilt: ein Verstoß gegen das Waffengesetz wurde vom Verstorbenen begangen.

und was wär das für ein verstoß?
dass er gstorben is ohne vorher zu registrierern, oder wie?

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Mi 8. Apr 2015, 21:29
von rhodium
Ich hoffe der Sack schämt sich dafür, eine alte Witwe ausgenommen zu haben ....

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Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 14:49
von Promo
doc steel hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Grundsätzlich gilt: ein Verstoß gegen das Waffengesetz wurde vom Verstorbenen begangen.

und was wär das für ein verstoß?
dass er gstorben is ohne vorher zu registrierern, oder wie?

Falls die Frage ernst gemeint sein soll, dann empfehle ich die Ausgangsfrage des Threads zu lesen. Falls es nur ein Scherz sein soll, dann war der so schlecht dass ich nicht mal im Keller unten lachen konnte.

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 15:18
von BigBen
Promo hat geschrieben: Falls es nur ein Scherz sein soll, dann war der so schlecht dass ich nicht mal im Keller unten lachen konnte.


Ja das Problem scheint in letzter Zeit in Zusammenhang mit Aussagen vom Herrn Doc wieder öfter aufzutreten...niemand kann immer lustig sein, auch wenn er es noch so eifrig probiert ;-)

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Fr 10. Apr 2015, 20:34
von doc steel
i wüü weder lustig sein, noch wars a scherz und jetz kommts wieder a bissl runter....

ich hab die frage gestellt weil mir ned klar ist was das für ein verstoß sein soll, wenns ab 1.5. eh a amnestie gibt.
widerspricht sich dann doch a bissl oder?

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Fr 10. Apr 2015, 21:33
von gewo
doc steel hat geschrieben:ich hab die frage gestellt weil mir ned klar ist was das für ein verstoß sein soll, wenns ab 1.5. eh a amnestie gibt.
widerspricht sich dann doch a bissl oder?


bis 30.4. ist es ein verstoss

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Fr 10. Apr 2015, 22:34
von Promo
Ich habe die Frage des Threaderstellers beantwortet. Den Gesetzesverstoß hat der Verstorbene begangen, nicht er. Und selbst wenn es zu einer Anzeige - weswegen auch immer - kommen sollte, so wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Weil der Verstorbene - no na - eh nicht mehr belangt werden kann.

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Sa 11. Apr 2015, 08:43
von doc steel
und woher wissen wir, dass der verstorbene nicht vor dem 30.6.2014 gestorben ist?
und sich die verlassenschafts abhandlung aus verschiedenen gründen hingezogen hat?
:whistle:

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Sa 11. Apr 2015, 09:58
von Promo
Wissen tut man garnichts, ich habe lediglich eine spezielle Rechtssituation aus meiner Sicht dargelegt. Abgesehen davon ist es sowieso irrelevant ob sie vorher legal oder illegal waren, da der Verstorbene nicht mehr unter uns ist.

Vielleicht willst du aber den Threadersteller noch nach seinem Sternzeichen fragen, könnte ja auch einen Einfluss auf eine unmögliche Sichtweise der Situation haben die er gar nicht wissen wollte, aber möglich wäre. Oder war der Mann ja auch Ex-KGB Verbindungsmann und hat die Waffen bereit gehalten wenn Putin im Alleingang Österreich einnimmt und die Dinger waren eh mit dem Heeresnachrichtendienst vereinbart und registriert .. Aber nur weil du eine unlustige Aussage getätigt hast und jetzt versuchst das Ganze irgendwie so hinzubiegen damit man das auch anders interpretieren könnte führe ich keine sinnlosen Diskussionen mit dir. Dafür gibt es sogar eine Sandkiste für dich in diesem Forum, ich ersuche dich das dort auszuleben.

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Sa 11. Apr 2015, 12:49
von hasgunz
Wie schon jemand vorher gefragt hat:
was warn´ so alles dabei?

LG