ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2530
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von Promo » Mo 2. Jan 2017, 22:11

Nur Kat.C Einträge im ZWR durch den Händler sind "sofort drin", alles andere muss die Behörde noch per Klick bestätigen/scharfschalten (dto. Zubehör).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von rupi » Mo 2. Jan 2017, 22:13

Promo hat geschrieben:Nur Kat.C Einträge im ZWR durch den Händler sind "sofort drin", alles andere muss die Behörde noch per Klick bestätigen/scharfschalten (dto. Zubehör).

ha ?
member the old PD design ? oh I member

Benutzeravatar
Myon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2927
Registriert: Fr 11. Okt 2013, 17:47
Wohnort:

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von Myon » Mo 2. Jan 2017, 22:20

gewo hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Hm nett, kann ich endlich schauen ob der Gewo schon alles gemeldet hat :)


der gewo hat ganz sicher alles brav gemeldet
die frage ist nur ob die behoerde es auch eingetragen hat ...


Ja das weiß ich ja eh :) Ist ja noch nicht solange her und Feiertage waren auch, dazu noch die Schneckenpost und schon dauerts 3-4 Wochen ;)

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von gewo » Mo 2. Jan 2017, 22:39

Jürgen_ hat geschrieben:Und ich habe in meiner Naivität angenommen, dass zumindest für den Handel alles digital und live läuft - man könnte es ja auch mal einfach machen, die Möglichkeit besteht und funktioniert nachweislich.

Zertifizierung klingt gut, da wird der Unternehmer wohl wieder anständig geschröpft :shifty:


noe
zertifizierung an sich kosten nichts

aber wenn ich mal zertifiziert bin kostet es eine menge arbeit den kat B kram einzutippen

eine vernetzung mit der warenwirtschaft ueber eine API ist nicht moeglich
dass heisst ich darf den ganzen kram
1.) in meinem waffenbuch auf papier eintragen ( muss auf papier sein, elektronisch nicht moeglich)
2.) in meiner warenwirtschaft wegen wareneingangsbuch, lagerstand, nachbestellung, preisermittöung usw eintippen, und
3.) das ganze nochmal im ZWR eintippen

wennst nicht zertifiziert bist sparst du dir einen von drei punkten
somit 1/3 arbeitszeit
weil meine warenwirtschaft die meldung nach paragraph 28 fix fertig ausdruckt bzw mailt oder faxt
da brauch ich mich um fast nix mehr kuemmern

bei kat C und kat D darf ich was verlangen fuers melden ins ZWR
bei kat B ist das untersagt

und da ich mehr als 10x so viele kat B wie kat C/D verkaufe rechnet sich das halt nicht fuer uns
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
IT Guy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1580
Registriert: Di 14. Aug 2012, 16:02
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von IT Guy » Mo 2. Jan 2017, 23:08

gewo hat geschrieben:...
bei kat C und kat D darf ich was verlangen fuers melden ins ZWR
bei kat B ist das untersagt
...

kannst mir sagen wo das steht?

masterman04
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 151
Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von masterman04 » Di 3. Jan 2017, 00:02

Danke für die Info! Ist echt eine praktische Sache...

@gewo: wie lange dauert das denn ca bis mein Kat. C Repetierer, den ich bei dir vor ca 2 Wochen hab registrieren lassen, da aufscheint?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von gewo » Di 3. Jan 2017, 00:02

IT Guy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...
bei kat C und kat D darf ich was verlangen fuers melden ins ZWR
bei kat B ist das untersagt
...

kannst mir sagen wo das steht?


es ergibt sich aus der gesetzeslage

der waffenfachhaendler ist gesetzlich beliehen hoheitliche aufgaben zu erfuellen
er darf nur dann dafuer gebuehren eingeben wenn ihm das gesetzlich zugestanden wurde
zb bei den kat C und kat D registrierungen
deshalb steht das auch ausdruecklich im gesetz
ansonsten waere es unzulaessig...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von gewo » Di 3. Jan 2017, 00:04

masterman04 hat geschrieben:Danke für die Info! Ist echt eine praktische Sache...

@gewo: wie lange dauert das denn ca bis mein Kat. C Repetierer, den ich bei dir vor ca 2 Wochen hab registrieren lassen, da aufscheint?


lt gesetz habe ich dafuer 6 wochen zeit
in aller regel melden wir innerhalb von zwei wochen ca .....

kat C oder D scheint dann sofort auf

bei kat B kommt es dann darauf an wie bald die behoerde das eintraegt
da kann es, je nachdem welche behoerde, durchaus auch zu laengeren verzoegerungen kommen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2530
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von Promo » Di 3. Jan 2017, 00:08

Wenn man etwas nicht versteht, sollte man seine Frage vielleicht präzisieren und nicht in die drei primitiven Buchstaben "ha?" fassen.

Vielleicht in Ergänzung zum Gerhard: Kat.C und D muss der Waffenhändler nicht melden, es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung. Der Ausgang aus dem Waffenbuch reicht hier rein theoretisch. Bei Kat.A und B ist gesetzlich verpflichtend dass der Händler die Meldung machen muss, und die Pflicht trifft hier laut Gesetz nicht den Erwerber (im Falle des Kaufes bei einem Händler).

So verkauft mW die Fa. Sprinter die Waffen in der Auktion bei Kat.C ohne ZWR-Meldung. Wenn jemand diese möchte, muss er regulär wie bei jeder anderen Kat.C Meldung bezahlen. Bei Kat.B geht das (siehe oben) natürlich nicht.

Edit: im Gegensatz zu Gerhard gibt es natürlich Händler, die ihren Warenbestand nicht von vornherein behördlich erfasst haben wollen. Theoretisch ist ein elektronisches Waffenbuch aber möglich, müsste nur die jeweilige zuständige Behörde abnicken.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von rupi » Di 3. Jan 2017, 00:36

Promo hat geschrieben:Wenn man etwas nicht versteht, sollte man seine Frage vielleicht präzisieren und nicht in die drei primitiven Buchstaben "ha?" fassen.


na dann:
bitte lieber Promo erkläre mir was du damit meinst wenn du sagst
Nur Kat.C Einträge im ZWR durch den Händler sind "sofort drin", alles andere muss die Behörde noch per Klick bestätigen/scharfschalten (dto. Zubehör).

willst du damit sagen dass ZWR Einträge von Kat B durch einen Händler nicht sofort gültig sind ?
oder dass sie nicht im ZWR auftauchen bevor sie von der BH nicht bestätigt wurden ?


oder berufst du dich auf Privatmeldungen an die BH die erst abgearbeitet werden müssen ?

oder XYZ?


und "Zubehör" kannst auf dreierlei Arten im ZWR melden, nur so nebenbei
als unsichtbare Meldung an den Sachbearbeiter
direkt offen als Platzeintrag
als Zuordnung zu einem genehmigten und eingetragenen Zubehörantrag
member the old PD design ? oh I member

Benutzeravatar
IT Guy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1580
Registriert: Di 14. Aug 2012, 16:02
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von IT Guy » Di 3. Jan 2017, 05:49

gewo hat geschrieben:
IT Guy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...
bei kat C und kat D darf ich was verlangen fuers melden ins ZWR
bei kat B ist das untersagt
...

kannst mir sagen wo das steht?


es ergibt sich aus der gesetzeslage

der waffenfachhaendler ist gesetzlich beliehen hoheitliche aufgaben zu erfuellen
er darf nur dann dafuer gebuehren eingeben wenn ihm das gesetzlich zugestanden wurde
zb bei den kat C und kat D registrierungen
deshalb steht das auch ausdruecklich im gesetz
ansonsten waere es unzulaessig...

Danke! Dann werd ich da mal mit einem Händler sprechen müssen...

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von Lindenwirt » Di 3. Jan 2017, 07:47

Ach verflucht, jetzt habe ich doch einen Fehler gefunden, die Winchester ist als Büchse (Kat. C) gemeldet. Als Kaliber steht 12/76.
Na dann, geht gleich einmal eine Mail an die BH.

Wo findest man eigentlich den Link außer in diesem Thread, hab jetzt 5min gegoogelt und es nicht geschafft das Portal zu finden?

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von hmg382 » Di 3. Jan 2017, 07:53

Lindenwirt hat geschrieben:Wo findest man eigentlich den Link außer in diesem Thread, hab jetzt 5min gegoogelt und es nicht geschafft das Portal zu finden?


Vielleicht wollen die das ja noch nicht ;-)

Im Ernst: ich hab auch nix gefunden, hab aber gleich mal einen Update-Vorschlag an help.gv.at geschickt, das in solchen Dingen eigentlich immer die erste Anlaufstelle ist.
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

Benutzeravatar
Perock
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 901
Registriert: Mo 25. Jan 2016, 09:30

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von Perock » Di 3. Jan 2017, 07:56

Lustig :) der Promo schreibt das ein Händler Kat C und D nicht melden muss wenn er nicht will.....
Also ich habe mal versucht bei meiner BH eine KAT C zu registrieren so wie ich das immer mit Kat B mache.....
BH hat mich angewiesen das bei einem Händler zu machen, weil sie es nicht eintragen können,wollen K.A
:clap:
Menschen ohne Signatur zeugen von Charakter!

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte

Beitrag von rupi » Di 3. Jan 2017, 08:05

da hat der Promo schon recht, der Händler bei dem du die C+D Waffe kaufst muss sie nicht verpflichtend im ZWR für dich melden

du kannst das bei einem anderen machen lassen

aber die BHs tragen sie nicht mehr für dich ein, ergo gehts nur mehr über den Händler
member the old PD design ? oh I member

Antworten