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einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
Nur Kat.C Einträge im ZWR durch den Händler sind "sofort drin", alles andere muss die Behörde noch per Klick bestätigen/scharfschalten (dto. Zubehör).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
Promo hat geschrieben:Nur Kat.C Einträge im ZWR durch den Händler sind "sofort drin", alles andere muss die Behörde noch per Klick bestätigen/scharfschalten (dto. Zubehör).
ha ?
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Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
gewo hat geschrieben:Myon hat geschrieben:Hm nett, kann ich endlich schauen ob der Gewo schon alles gemeldet hat
der gewo hat ganz sicher alles brav gemeldet
die frage ist nur ob die behoerde es auch eingetragen hat ...
Ja das weiß ich ja eh Ist ja noch nicht solange her und Feiertage waren auch, dazu noch die Schneckenpost und schon dauerts 3-4 Wochen
Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
Jürgen_ hat geschrieben:Und ich habe in meiner Naivität angenommen, dass zumindest für den Handel alles digital und live läuft - man könnte es ja auch mal einfach machen, die Möglichkeit besteht und funktioniert nachweislich.
Zertifizierung klingt gut, da wird der Unternehmer wohl wieder anständig geschröpft
noe
zertifizierung an sich kosten nichts
aber wenn ich mal zertifiziert bin kostet es eine menge arbeit den kat B kram einzutippen
eine vernetzung mit der warenwirtschaft ueber eine API ist nicht moeglich
dass heisst ich darf den ganzen kram
1.) in meinem waffenbuch auf papier eintragen ( muss auf papier sein, elektronisch nicht moeglich)
2.) in meiner warenwirtschaft wegen wareneingangsbuch, lagerstand, nachbestellung, preisermittöung usw eintippen, und
3.) das ganze nochmal im ZWR eintippen
wennst nicht zertifiziert bist sparst du dir einen von drei punkten
somit 1/3 arbeitszeit
weil meine warenwirtschaft die meldung nach paragraph 28 fix fertig ausdruckt bzw mailt oder faxt
da brauch ich mich um fast nix mehr kuemmern
bei kat C und kat D darf ich was verlangen fuers melden ins ZWR
bei kat B ist das untersagt
und da ich mehr als 10x so viele kat B wie kat C/D verkaufe rechnet sich das halt nicht fuer uns
doubleaction OG, Wien
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Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
gewo hat geschrieben:...
bei kat C und kat D darf ich was verlangen fuers melden ins ZWR
bei kat B ist das untersagt
...
kannst mir sagen wo das steht?
-
- .223 Rem
- Beiträge: 151
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
Danke für die Info! Ist echt eine praktische Sache...
@gewo: wie lange dauert das denn ca bis mein Kat. C Repetierer, den ich bei dir vor ca 2 Wochen hab registrieren lassen, da aufscheint?
@gewo: wie lange dauert das denn ca bis mein Kat. C Repetierer, den ich bei dir vor ca 2 Wochen hab registrieren lassen, da aufscheint?
Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
IT Guy hat geschrieben:gewo hat geschrieben:...
bei kat C und kat D darf ich was verlangen fuers melden ins ZWR
bei kat B ist das untersagt
...
kannst mir sagen wo das steht?
es ergibt sich aus der gesetzeslage
der waffenfachhaendler ist gesetzlich beliehen hoheitliche aufgaben zu erfuellen
er darf nur dann dafuer gebuehren eingeben wenn ihm das gesetzlich zugestanden wurde
zb bei den kat C und kat D registrierungen
deshalb steht das auch ausdruecklich im gesetz
ansonsten waere es unzulaessig...
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Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
masterman04 hat geschrieben:Danke für die Info! Ist echt eine praktische Sache...
@gewo: wie lange dauert das denn ca bis mein Kat. C Repetierer, den ich bei dir vor ca 2 Wochen hab registrieren lassen, da aufscheint?
lt gesetz habe ich dafuer 6 wochen zeit
in aller regel melden wir innerhalb von zwei wochen ca .....
kat C oder D scheint dann sofort auf
bei kat B kommt es dann darauf an wie bald die behoerde das eintraegt
da kann es, je nachdem welche behoerde, durchaus auch zu laengeren verzoegerungen kommen
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Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
Wenn man etwas nicht versteht, sollte man seine Frage vielleicht präzisieren und nicht in die drei primitiven Buchstaben "ha?" fassen.
Vielleicht in Ergänzung zum Gerhard: Kat.C und D muss der Waffenhändler nicht melden, es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung. Der Ausgang aus dem Waffenbuch reicht hier rein theoretisch. Bei Kat.A und B ist gesetzlich verpflichtend dass der Händler die Meldung machen muss, und die Pflicht trifft hier laut Gesetz nicht den Erwerber (im Falle des Kaufes bei einem Händler).
So verkauft mW die Fa. Sprinter die Waffen in der Auktion bei Kat.C ohne ZWR-Meldung. Wenn jemand diese möchte, muss er regulär wie bei jeder anderen Kat.C Meldung bezahlen. Bei Kat.B geht das (siehe oben) natürlich nicht.
Edit: im Gegensatz zu Gerhard gibt es natürlich Händler, die ihren Warenbestand nicht von vornherein behördlich erfasst haben wollen. Theoretisch ist ein elektronisches Waffenbuch aber möglich, müsste nur die jeweilige zuständige Behörde abnicken.
Vielleicht in Ergänzung zum Gerhard: Kat.C und D muss der Waffenhändler nicht melden, es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung. Der Ausgang aus dem Waffenbuch reicht hier rein theoretisch. Bei Kat.A und B ist gesetzlich verpflichtend dass der Händler die Meldung machen muss, und die Pflicht trifft hier laut Gesetz nicht den Erwerber (im Falle des Kaufes bei einem Händler).
So verkauft mW die Fa. Sprinter die Waffen in der Auktion bei Kat.C ohne ZWR-Meldung. Wenn jemand diese möchte, muss er regulär wie bei jeder anderen Kat.C Meldung bezahlen. Bei Kat.B geht das (siehe oben) natürlich nicht.
Edit: im Gegensatz zu Gerhard gibt es natürlich Händler, die ihren Warenbestand nicht von vornherein behördlich erfasst haben wollen. Theoretisch ist ein elektronisches Waffenbuch aber möglich, müsste nur die jeweilige zuständige Behörde abnicken.
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Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
Promo hat geschrieben:Wenn man etwas nicht versteht, sollte man seine Frage vielleicht präzisieren und nicht in die drei primitiven Buchstaben "ha?" fassen.
na dann:
bitte lieber Promo erkläre mir was du damit meinst wenn du sagst
Nur Kat.C Einträge im ZWR durch den Händler sind "sofort drin", alles andere muss die Behörde noch per Klick bestätigen/scharfschalten (dto. Zubehör).
willst du damit sagen dass ZWR Einträge von Kat B durch einen Händler nicht sofort gültig sind ?
oder dass sie nicht im ZWR auftauchen bevor sie von der BH nicht bestätigt wurden ?
oder berufst du dich auf Privatmeldungen an die BH die erst abgearbeitet werden müssen ?
oder XYZ?
und "Zubehör" kannst auf dreierlei Arten im ZWR melden, nur so nebenbei
als unsichtbare Meldung an den Sachbearbeiter
direkt offen als Platzeintrag
als Zuordnung zu einem genehmigten und eingetragenen Zubehörantrag
member the old PD design ? oh I member
Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
gewo hat geschrieben:IT Guy hat geschrieben:gewo hat geschrieben:...
bei kat C und kat D darf ich was verlangen fuers melden ins ZWR
bei kat B ist das untersagt
...
kannst mir sagen wo das steht?
es ergibt sich aus der gesetzeslage
der waffenfachhaendler ist gesetzlich beliehen hoheitliche aufgaben zu erfuellen
er darf nur dann dafuer gebuehren eingeben wenn ihm das gesetzlich zugestanden wurde
zb bei den kat C und kat D registrierungen
deshalb steht das auch ausdruecklich im gesetz
ansonsten waere es unzulaessig...
Danke! Dann werd ich da mal mit einem Händler sprechen müssen...
- Lindenwirt
- .50 BMG
- Beiträge: 2612
- Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
- Wohnort: OÖ
Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
Ach verflucht, jetzt habe ich doch einen Fehler gefunden, die Winchester ist als Büchse (Kat. C) gemeldet. Als Kaliber steht 12/76.
Na dann, geht gleich einmal eine Mail an die BH.
Wo findest man eigentlich den Link außer in diesem Thread, hab jetzt 5min gegoogelt und es nicht geschafft das Portal zu finden?
Na dann, geht gleich einmal eine Mail an die BH.
Wo findest man eigentlich den Link außer in diesem Thread, hab jetzt 5min gegoogelt und es nicht geschafft das Portal zu finden?
Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
Lindenwirt hat geschrieben:Wo findest man eigentlich den Link außer in diesem Thread, hab jetzt 5min gegoogelt und es nicht geschafft das Portal zu finden?
Vielleicht wollen die das ja noch nicht
Im Ernst: ich hab auch nix gefunden, hab aber gleich mal einen Update-Vorschlag an help.gv.at geschickt, das in solchen Dingen eigentlich immer die erste Anlaufstelle ist.
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
Lustig der Promo schreibt das ein Händler Kat C und D nicht melden muss wenn er nicht will.....
Also ich habe mal versucht bei meiner BH eine KAT C zu registrieren so wie ich das immer mit Kat B mache.....
BH hat mich angewiesen das bei einem Händler zu machen, weil sie es nicht eintragen können,wollen K.A
Also ich habe mal versucht bei meiner BH eine KAT C zu registrieren so wie ich das immer mit Kat B mache.....
BH hat mich angewiesen das bei einem Händler zu machen, weil sie es nicht eintragen können,wollen K.A
Menschen ohne Signatur zeugen von Charakter!
Re: einsichtnahme auf den waffenbestand A B C D mit buergerkarte
da hat der Promo schon recht, der Händler bei dem du die C+D Waffe kaufst muss sie nicht verpflichtend im ZWR für dich melden
du kannst das bei einem anderen machen lassen
aber die BHs tragen sie nicht mehr für dich ein, ergo gehts nur mehr über den Händler
du kannst das bei einem anderen machen lassen
aber die BHs tragen sie nicht mehr für dich ein, ergo gehts nur mehr über den Händler
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