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Aufbewahrung von Wechselsystemen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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evo86
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Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von evo86 » Mi 27. Mai 2015, 15:44

Ich hätte eine Frage an die Gemeinde.
Darf ich ein eingetragenes Wechselsystem auf einem anderen Lower bzw. Griffstück montieren wenn zeitgleich die Hauptwaffe ebenfalls zusammengebaut ist ?
Ich hätte spontan auf "nein" getippt wüsste jetzt aber nicht ob es überhaupt eine Regelung für diesen Fall gibt.
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von rupi » Mi 27. Mai 2015, 15:45

zamgebaute Wechselsysteme brauchen einen eigenen Platz
Grundwaffe zamgebaut + Wechselsystem leer = 1 Platz mit Zubehöreintrag
Grundwaffe zamgebaut + Wechselsystem zamgebaut = 2 Plätze tatsächlicher Realverbrauch bei 1 Platz + Zubehöreintrag am Papier
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von evo86 » Mi 27. Mai 2015, 16:15

Naja es bleibt ja immer noch ein ws.
Ich kann mir ja für meine Hauptwaffe 10 Griffstücke kaufen und durchtauschen wie ich lustig bin.
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von yoda » Mi 27. Mai 2015, 16:19

Darfst du schon, deine maximal erlaubte Anzahl an WBK Plätzen darfst du mit der Menge an vollständigen genehmigungspflichtigen Waffen aber nicht überschreiten.

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Capulus
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von Capulus » Mi 27. Mai 2015, 16:20

ja eh, aber zusammengebaut solltest nur eines liegen haben.

ich hab alle WS auch daneben liegen, aber nur die Hauptwaffe zusammengebaut

was mich grundsätzlich in dem Zusammenhang interessieren würde ist, ob die WS auch als Waffe gelten bezüglich der Gesamtanzahl. (speziell wegen der 20 Stk und der §41 Meldung)
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von rupi » Mi 27. Mai 2015, 16:22

Capulus hat geschrieben:ja eh, aber zusammengebaut solltest nur eines liegen haben.

ich hab alle WS auch daneben liegen, aber nur die Hauptwaffe zusammengebaut

was mich grundsätzlich in dem Zusammenhang interessieren würde ist, ob die WS auch als Waffe gelten bezüglich der Gesamtanzahl. (speziell wegen der 20 Stk und der §41 Meldung)

ist mir vor 2 Wochen von der LPD mit nein beantwortet worden
nur komplette Waffen zählen zur 20 Stück Grenze
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von Capulus » Mi 27. Mai 2015, 16:23

danke, jetzt kann ich wieder einkaufen gehn :mrgreen:
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von evo86 » Mi 27. Mai 2015, 16:28

Das heißt wenn ich 2 wbk Plätze hätte und einen davon belägt eine glock plus ein 22iger ws als Zubehör dürfte ich mir ein zweites Griffstück kaufen und beide Waffen zusammen bauen. Das ws wäre auf dem Papier aber immer noch ein ws und es wäre auch immer noch ein Platz frei. Das ergibt doch irgendwie keinen Sinn oder ?
Ich kann ja auch zugriff auf die Waffen meiner Frau haben und brauche deswegen keinen zusätzlichen Wbk Platz.
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von yoda » Mi 27. Mai 2015, 16:37

Jetzt bist du schon 5 Jahre im Pulverdampfforum registriert und suchst immer noch nach einem Sinn im Waffengesetz.

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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von BlackAce » Mi 27. Mai 2015, 17:12

evo86 hat geschrieben:Das heißt wenn ich 2 wbk Plätze hätte und einen davon belägt eine glock plus ein 22iger ws als Zubehör dürfte ich mir ein zweites Griffstück kaufen und beide Waffen zusammen bauen. Das ws wäre auf dem Papier aber immer noch ein ws und es wäre auch immer noch ein Platz frei. Das ergibt doch irgendwie keinen Sinn oder ?
Ich kann ja auch zugriff auf die Waffen meiner Frau haben und brauche deswegen keinen zusätzlichen Wbk Platz.


Ne in dem Fall würde es zwei Plätze brauchen, da es als eigenständige Waffe gilt. Du hättest damit eine nicht eingetrage genehmigungspflichte Waffe zu Hause. Es gilt nur als WS wenn eine der beiden Möglichkeiten nicht verwendet werden könnte.
Wie schon erwähnt kannst du dir soviele Griffstücke kaufen wie du willst, nur nicht alle zur gleichen Zeit zusammenbauen (außer auf behördlich genehmigten Schießständen)

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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von evo86 » Mi 27. Mai 2015, 17:18

Ok das klingt jetzt logisch.
Ergänzende Frage;
Wäre es legal ein ar15 ws ohne verschlussträger auf einen anderen lower zu setzten. Dabei gehts mir jetzt rein um die Optik vom Aufbewahrungsort. Ein Ws alleine schaut scheiße aus auf der Wand.
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von BlackAce » Mi 27. Mai 2015, 17:33

Also ich würde es nicht draufankommen lassen. Das gibt garantiert Ärger. Mal davon abgesehen, dass du das WS an der Wand genauso sichern müsstest wie eine ganze Waffe, da der Waffenrelevante Teil an der Wand hängt.

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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von evo86 » Mi 27. Mai 2015, 17:49

Ja das mit dem Sichern ist mir schon klar um das geht es nicht.
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von yoda » Mi 27. Mai 2015, 18:05

evo86 hat geschrieben:Ok das klingt jetzt logisch.
Ergänzende Frage;
Wäre es legal ein ar15 ws ohne verschlussträger auf einen anderen lower zu setzten. Dabei gehts mir jetzt rein um die Optik vom Aufbewahrungsort. Ein Ws alleine schaut scheiße aus auf der Wand.
Würde ich nicht machen, ein Lauf ist waffenrechtlich relevant, du hast dann quasi wieder eine ganze Waffe der Kat.B, ein Verschluss ist zwar nicht eingebaut aber man würde das höchstwahrscheinlich als Waffe werten die einen Platz verbraucht. Wenn du Dekoration für die Wand brauchst kauf dir eine Airsoft, da kann dir garnix passieren, oder du erweiterst, so dass du die Zahl der genehmigten WBK-Plätze nicht überschreitest.

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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Beitrag von evo86 » Mi 27. Mai 2015, 18:11

Deppert !
Ich werd mal fragen was meine Behörde dazu sagt, weil die entscheiden es ja letztlich.
In Wirklichkeit kann ja nix sein wenn der Verschluss heraus ist.
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