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Aufbewahrung von Wechselsystemen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Aufbewahrung von Wechselsystemen
Ich hätte eine Frage an die Gemeinde.
Darf ich ein eingetragenes Wechselsystem auf einem anderen Lower bzw. Griffstück montieren wenn zeitgleich die Hauptwaffe ebenfalls zusammengebaut ist ?
Ich hätte spontan auf "nein" getippt wüsste jetzt aber nicht ob es überhaupt eine Regelung für diesen Fall gibt.
Darf ich ein eingetragenes Wechselsystem auf einem anderen Lower bzw. Griffstück montieren wenn zeitgleich die Hauptwaffe ebenfalls zusammengebaut ist ?
Ich hätte spontan auf "nein" getippt wüsste jetzt aber nicht ob es überhaupt eine Regelung für diesen Fall gibt.
Zombie Squad is an elite zombie suppression task force ready to defend your neighborhood from the shambling hordes of the walking dead.
Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
zamgebaute Wechselsysteme brauchen einen eigenen Platz
Grundwaffe zamgebaut + Wechselsystem leer = 1 Platz mit Zubehöreintrag
Grundwaffe zamgebaut + Wechselsystem zamgebaut = 2 Plätze tatsächlicher Realverbrauch bei 1 Platz + Zubehöreintrag am Papier
Grundwaffe zamgebaut + Wechselsystem leer = 1 Platz mit Zubehöreintrag
Grundwaffe zamgebaut + Wechselsystem zamgebaut = 2 Plätze tatsächlicher Realverbrauch bei 1 Platz + Zubehöreintrag am Papier
member the old PD design ? oh I member
Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
Naja es bleibt ja immer noch ein ws.
Ich kann mir ja für meine Hauptwaffe 10 Griffstücke kaufen und durchtauschen wie ich lustig bin.
Ich kann mir ja für meine Hauptwaffe 10 Griffstücke kaufen und durchtauschen wie ich lustig bin.
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
Darfst du schon, deine maximal erlaubte Anzahl an WBK Plätzen darfst du mit der Menge an vollständigen genehmigungspflichtigen Waffen aber nicht überschreiten.
Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
ja eh, aber zusammengebaut solltest nur eines liegen haben.
ich hab alle WS auch daneben liegen, aber nur die Hauptwaffe zusammengebaut
was mich grundsätzlich in dem Zusammenhang interessieren würde ist, ob die WS auch als Waffe gelten bezüglich der Gesamtanzahl. (speziell wegen der 20 Stk und der §41 Meldung)
ich hab alle WS auch daneben liegen, aber nur die Hauptwaffe zusammengebaut
was mich grundsätzlich in dem Zusammenhang interessieren würde ist, ob die WS auch als Waffe gelten bezüglich der Gesamtanzahl. (speziell wegen der 20 Stk und der §41 Meldung)
"der Gerät hat immer Schuld"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
Capulus hat geschrieben:ja eh, aber zusammengebaut solltest nur eines liegen haben.
ich hab alle WS auch daneben liegen, aber nur die Hauptwaffe zusammengebaut
was mich grundsätzlich in dem Zusammenhang interessieren würde ist, ob die WS auch als Waffe gelten bezüglich der Gesamtanzahl. (speziell wegen der 20 Stk und der §41 Meldung)
ist mir vor 2 Wochen von der LPD mit nein beantwortet worden
nur komplette Waffen zählen zur 20 Stück Grenze
member the old PD design ? oh I member
Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
danke, jetzt kann ich wieder einkaufen gehn
"der Gerät hat immer Schuld"
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
Das heißt wenn ich 2 wbk Plätze hätte und einen davon belägt eine glock plus ein 22iger ws als Zubehör dürfte ich mir ein zweites Griffstück kaufen und beide Waffen zusammen bauen. Das ws wäre auf dem Papier aber immer noch ein ws und es wäre auch immer noch ein Platz frei. Das ergibt doch irgendwie keinen Sinn oder ?
Ich kann ja auch zugriff auf die Waffen meiner Frau haben und brauche deswegen keinen zusätzlichen Wbk Platz.
Ich kann ja auch zugriff auf die Waffen meiner Frau haben und brauche deswegen keinen zusätzlichen Wbk Platz.
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
Jetzt bist du schon 5 Jahre im Pulverdampfforum registriert und suchst immer noch nach einem Sinn im Waffengesetz.
Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
evo86 hat geschrieben:Das heißt wenn ich 2 wbk Plätze hätte und einen davon belägt eine glock plus ein 22iger ws als Zubehör dürfte ich mir ein zweites Griffstück kaufen und beide Waffen zusammen bauen. Das ws wäre auf dem Papier aber immer noch ein ws und es wäre auch immer noch ein Platz frei. Das ergibt doch irgendwie keinen Sinn oder ?
Ich kann ja auch zugriff auf die Waffen meiner Frau haben und brauche deswegen keinen zusätzlichen Wbk Platz.
Ne in dem Fall würde es zwei Plätze brauchen, da es als eigenständige Waffe gilt. Du hättest damit eine nicht eingetrage genehmigungspflichte Waffe zu Hause. Es gilt nur als WS wenn eine der beiden Möglichkeiten nicht verwendet werden könnte.
Wie schon erwähnt kannst du dir soviele Griffstücke kaufen wie du willst, nur nicht alle zur gleichen Zeit zusammenbauen (außer auf behördlich genehmigten Schießständen)
Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
Ok das klingt jetzt logisch.
Ergänzende Frage;
Wäre es legal ein ar15 ws ohne verschlussträger auf einen anderen lower zu setzten. Dabei gehts mir jetzt rein um die Optik vom Aufbewahrungsort. Ein Ws alleine schaut scheiße aus auf der Wand.
Ergänzende Frage;
Wäre es legal ein ar15 ws ohne verschlussträger auf einen anderen lower zu setzten. Dabei gehts mir jetzt rein um die Optik vom Aufbewahrungsort. Ein Ws alleine schaut scheiße aus auf der Wand.
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
Also ich würde es nicht draufankommen lassen. Das gibt garantiert Ärger. Mal davon abgesehen, dass du das WS an der Wand genauso sichern müsstest wie eine ganze Waffe, da der Waffenrelevante Teil an der Wand hängt.
Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
Ja das mit dem Sichern ist mir schon klar um das geht es nicht.
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Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
Würde ich nicht machen, ein Lauf ist waffenrechtlich relevant, du hast dann quasi wieder eine ganze Waffe der Kat.B, ein Verschluss ist zwar nicht eingebaut aber man würde das höchstwahrscheinlich als Waffe werten die einen Platz verbraucht. Wenn du Dekoration für die Wand brauchst kauf dir eine Airsoft, da kann dir garnix passieren, oder du erweiterst, so dass du die Zahl der genehmigten WBK-Plätze nicht überschreitest.evo86 hat geschrieben:Ok das klingt jetzt logisch.
Ergänzende Frage;
Wäre es legal ein ar15 ws ohne verschlussträger auf einen anderen lower zu setzten. Dabei gehts mir jetzt rein um die Optik vom Aufbewahrungsort. Ein Ws alleine schaut scheiße aus auf der Wand.
Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen
Deppert !
Ich werd mal fragen was meine Behörde dazu sagt, weil die entscheiden es ja letztlich.
In Wirklichkeit kann ja nix sein wenn der Verschluss heraus ist.
Ich werd mal fragen was meine Behörde dazu sagt, weil die entscheiden es ja letztlich.
In Wirklichkeit kann ja nix sein wenn der Verschluss heraus ist.
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