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ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Mi 27. Mai 2015, 20:28
von pirat
Grüß Euch!

Ich hab da mal eine Frage: wenn ich eine Kat. C Waffe an privat verkaufe, muss ich als Verkäufer ja nichts melden.
Sondern nur der Käufer.
Wie läuft es dann aber mit dem ZWR, ist dort die Waffe dann doppelt gemeldet? Oder wird der Eintrag des Verkäufers durch die Meldung des Käufers gelöscht?

Danke
pirat

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Mi 27. Mai 2015, 20:36
von sepp
Wenn die neue Meldung ident mit deiner ehemaligen erstellt wird sollte sie bei dir im ZWR weg sein.
Ansonsten kleiner Unterschied steht sie fast sicher bei beiden drinnen - kann dir aber eigentlich
egal sein du musst dich nur überzeugt haben dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist :idea:

lg sepp :at1:

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 09:12
von Maggo
Mich hat schon mal einer angeschrieben ob ich ja die Waffe gemeldet hätte die ich mal gekauft habe weil seine Waffe immer noch in seiner ZWR Liste aufscheint.
Natürlich war die Waffe von mir gemeldet, Stand aber immer noch im ZWR des Verkäufers.

Mein Problem ist es nicht, das ist das Problem des ZWR selbst. Im Prinzip ist das ZWR auch nur eine Momentaufnahme das du diese Waffe mal besessen hast, mehr nicht.
Es ist auch keine Löschung seitens der Behörden vorgesehen wenn die Waffe mal doppelt drin steht.
Ich habe für die Dienstleistung "ordnungsgemäßer Eintrag ins ZWR beim Büchsenmacher bezahlt", da ich keinen Direkten eingriff habe oder die Waffe selbst ins ZWR melden kann kann ich auch recht wenig zu dieser Situation machen.

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 09:48
von yoda
Diese Doppelmeldungen sind in Wirklichkeit auch zu begrüßen weil a) keiner mehr weiß wo die Waffen wirklich sind, was das ZWR unnötig macht und 2) der offizielle Bestand an Schusswaffen ständig gewaltig steigt.

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 10:00
von Qwasti
yoda hat geschrieben:Diese Doppelmeldungen sind in Wirklichkeit auch zu begrüßen weil a) keiner mehr weiß wo die Waffen wirklich sind, was das ZWR unnötig macht und 2) der offizielle Bestand an Schusswaffen ständig gewaltig steigt.


Ok, wenn das so ist wäre ich dafür das wir uns eine Forum´s Flinte anschaffen. Und jeder darf sie mal Besitzen! :at2:

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 11:17
von crowcall66
pirat hat geschrieben:Ich hab da mal eine Frage: wenn ich eine Kat. C Waffe an privat verkaufe, muss ich als Verkäufer ja nichts melden.
Sondern nur der Käufer.
Wie läuft es dann aber mit dem ZWR, ist dort die Waffe dann doppelt gemeldet? Oder wird der Eintrag des Verkäufers durch die Meldung des Käufers gelöscht?


Prinzipiell, auch wenns nirgendwo geschrieben steht, schriftlichen Kaufvertrag aufssetzen. Das ist deine Absicherung.

Du hast dem Käufer (-> unterliegt der Registirerungspflicht) der Waffe ebenfalls "die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben." siehe §34 Abs. 4 WaffG.
Das wird im Allgemeinen eine Kopie deiner Registrierungsbestätigung sein.

Mit dieser kann er dann zum Waffenhändler fahren und die Waffe auf sich ummelden lassen. Der Händler sucht im ZWR mit der deiner Reg.Nummer der Bestätigung diese Waffe und verschiebt sie dann in den Akt des Käufers.
Bei dir verschwindet damit die Waffe im Akt.
Somit sollte es "eigentlich" keine Doppelmeldungen im ZWR geben.

So lief das Prozedere bei meinem letzten Privatkauf ab.

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 11:35
von Promo
Ich habe dann immer einen Scan/Fotografie der neuen Meldung mit Verweis auf die Meldungsnummer von mir an meine Behörde gesendet, und gebeten das zu berichtigen. Wurde auch erledigt. Wenn man nicht den exakt gleichen Wortlaut verwendet, findet man nämlich als Händler die Waffe nicht (zB ein K98k, der mit dem richtigen Hersteller "Steyr" (bei BNZ Codierung) erfasst wurde, aber vom Händler als "Mauser" bei Hersteller erfasst wird) und wird im Zweifelsfalle somit ein Duplikat anlegen.

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 11:43
von gewo
crowcall66 hat geschrieben:Das wird im Allgemeinen eine Kopie deiner Registrierungsbestätigung sein.
Mit dieser kann er dann zum Waffenhändler fahren und die Waffe auf sich ummelden lassen. Der Händler sucht im ZWR mit der deiner Reg.Nummer der Bestätigung diese Waffe und verschiebt sie dann in den Akt des Käufers.
Bei dir verschwindet damit die Waffe im Akt.
Somit sollte es "eigentlich" keine Doppelmeldungen im ZWR geben.
So lief das Prozedere bei meinem letzten Privatkauf ab.


hi

90% der leut kommen leider ohne die registrierungsnummer des vorbesitzers ...

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 11:48
von gewo
Promo hat geschrieben:Ich habe dann immer einen Scan/Fotografie der neuen Meldung mit Verweis auf die Meldungsnummer von mir an meine Behörde gesendet, und gebeten das zu berichtigen. Wurde auch erledigt. ...


hi

bei einigen mir bekannten waffenbehoerden fuehrt das zu einer vorladung des kunden zur waffenbehoerde um die waffe vorzulegen und die unklarheiten aufzuklaeren ...

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 13:57
von yoda
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Ich habe dann immer einen Scan/Fotografie der neuen Meldung mit Verweis auf die Meldungsnummer von mir an meine Behörde gesendet, und gebeten das zu berichtigen. Wurde auch erledigt. ...


hi

bei einigen mir bekannten waffenbehoerden fuehrt das zu einer vorladung des kunden zur waffenbehoerde um die waffe vorzulegen und die unklarheiten aufzuklaeren ...
Selber schuld wenn die sich das gefallen lassen, der Aufforderung würde ich nicht nachkommen, maximal zurückschreiben dass die Waffen verkauft wurden.

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 16:19
von JoeK
Qwasti hat geschrieben:Ok, wenn das so ist wäre ich dafür das wir uns eine Forum´s Flinte anschaffen. Und jeder darf sie mal Besitzen! :at2:


Wäre dabei :clap:

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 16:46
von gewo
yoda hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Ich habe dann immer einen Scan/Fotografie der neuen Meldung mit Verweis auf die Meldungsnummer von mir an meine Behörde gesendet, und gebeten das zu berichtigen. Wurde auch erledigt. ...


hi

bei einigen mir bekannten waffenbehoerden fuehrt das zu einer vorladung des kunden zur waffenbehoerde um die waffe vorzulegen und die unklarheiten aufzuklaeren ...
Selber schuld wenn die sich das gefallen lassen, der Aufforderung würde ich nicht nachkommen, maximal zurückschreiben dass die Waffen verkauft wurden.



deine waffenbehoerde darf dich vorladen wann sie es will und weshalb sie es will ....

lies einfach im waffengesetz nach
du hast in waffenrechtlichen dingen eine mitwirkungspflicht
wenn du dieser nicht nachkommst dann bist waffenrechtlich nicht mehr zuverlaessig

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 16:59
von yoda
gewo hat geschrieben:deine waffenbehoerde darf dich vorladen wann sie es will und weshalb sie es will ....

lies einfach im waffengesetz nach
du hast in waffenrechtlichen dingen eine mitwirkungspflicht
wenn du dieser nicht nachkommst dann bist waffenrechtlich nicht mehr zuverlaessig
Wo steht das genau, ich finde nichts ?

Einladen können Sie mich natürlich, aber begründen müssen sie es auch ausreichend, sonst komme ich nicht :D

Ich muss nachweisen können bei meinen Waffen der Kat. C innerhalb der Registrierungsfrist zu sein, aber wem ich sie verkauft habe muss ich nicht nachweisen können. Es ist auch nicht vorgesehen. dass der Verkäufer die Waffen wieder löschen lässt.

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 17:32
von crowcall66
yoda hat geschrieben:Ich muss nachweisen können bei meinen Waffen der Kat. C innerhalb der Registrierungsfrist zu sein, aber wem ich sie verkauft habe muss ich nicht nachweisen können.


Nachweis hin oder her, auch wenns nirgendwo geschrieben steht, ein schriftlicher und gegenseitig unterzeichneter Kaufvertrag ist hier deine Absicherung.
Wenns zu einer Vorladung bei der Behörde kommt, dann leg ich diesen Vertrag mit einem fetten :D auf den Tisch und das wars.

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 17:40
von Promo
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Ich habe dann immer einen Scan/Fotografie der neuen Meldung mit Verweis auf die Meldungsnummer von mir an meine Behörde gesendet, und gebeten das zu berichtigen. Wurde auch erledigt. ...


hi

bei einigen mir bekannten waffenbehoerden fuehrt das zu einer vorladung des kunden zur waffenbehoerde um die waffe vorzulegen und die unklarheiten aufzuklaeren ...

Meine Behörde sieht nur nach, ob die "neue" Waffe tatsächlich vorhanden ist, und löscht dann bei mir den Doppelgänger..