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Lichtmodule
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Lichtmodule
Kann dir das Inforce APL empfehlen. Ist(war zumindest) etwas schwierig zum auftreiben, verrichtet bei mir aber gute Dienste. Ist sehr hell, hat einen beidseitigen Taster, sieht(meiner Meinung nach) gut aus und hält bis dato ohne Probleme.
Sollte im Preissegment des GTL10 liegen, und strahlt lustig mit LEDs.
Sollte im Preissegment des GTL10 liegen, und strahlt lustig mit LEDs.
Re: Lichtmodule
Streamlight TLR-1: nicht teuer, kriegt man leicht und Ersatzteile und Holster sind wenn nötig auch verfügbar.
- Whit3Tig3r
- .50 BMG
- Beiträge: 987
- Registriert: Di 26. Okt 2010, 22:34
- Wohnort: Iuvavum
Re: Lichtmodule
Danke euch!
"Erzähl mir nur nicht du seist unschuldig..... Denn das beleidigt meine Intelligenz und macht mich sehr zornig... " -Michael Corleone
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- .50 BMG
- Beiträge: 952
- Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41
Re: Lichtmodule
Ist sowas an der langwaffe verboten? Nur das zweibein, keine lampe: http://www.issprotectiontrade.com/de/pi ... ipod-1inch
Re: Lichtmodule
ich habe den entsprechenden erlass grad ned greifbar
aber ich glaube die montagevorrichtung alleine ist auch schon kat A
ansererseits koenntest du da ja einen laser montieren
der waere wieder erlaubt
ist jedenfalls grenzwertig
wuerde ich mir eher ueberlegen vorher ...
hab grad gesehen
die bezeichnen das auch noch als montagevorrichtung fuer gewehrscheinwerfer
das ist dann noch schlechter
ich wuerde es nicht kaufen
aber ich glaube die montagevorrichtung alleine ist auch schon kat A
ansererseits koenntest du da ja einen laser montieren
der waere wieder erlaubt
ist jedenfalls grenzwertig
wuerde ich mir eher ueberlegen vorher ...
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die bezeichnen das auch noch als montagevorrichtung fuer gewehrscheinwerfer
das ist dann noch schlechter
ich wuerde es nicht kaufen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- .50 BMG
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Re: Lichtmodule
gewo hat geschrieben:ich wuerde es nicht kaufen
dito
Si vis pacem, para bellum
Kimme und Korn, immer nach vorn !
.22lfb .9mm .40S&W 8x50R und 223rem
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Re: Lichtmodule
austria_fighter7 hat geschrieben:Nur weiß ich jetzt nicht, in wie weit die legsl sind. Im Gesetzestext steht klipp und klar "..von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein"
Ist es nun erlaubt oder verboten auf Faustfeuerwaffen Licht- und/oder Lasermodule zu montieren? Hat da jemand evtl. einen Gesetzestext oder so auch dazu?
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1544
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
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Re: Lichtmodule
Maax hat geschrieben:..
Ist es nun erlaubt oder verboten auf Faustfeuerwaffen Licht- und/oder Lasermodule zu montieren? Hat da jemand evtl. einen Gesetzestext oder so auch dazu?
Wie oft fragst du noch, es wird sich an der Antwort nichts ändern.
viewtopic.php?f=20&t=29565&p=468468#p468468
- Magpul1979
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- Registriert: So 1. Mär 2015, 10:30
- Wohnort: Graz
Re: Lichtmodule
Wie schauts denn eigentlich mit Rotlicht oder ir Lampen aus? Wären die auf ner Langwaffe erlaubt?
S'git nüt wo's nit git.
Re: Lichtmodule
Kapselpracker hat geschrieben:Maax hat geschrieben:..
Ist es nun erlaubt oder verboten auf Faustfeuerwaffen Licht- und/oder Lasermodule zu montieren? Hat da jemand evtl. einen Gesetzestext oder so auch dazu?
Wie oft fragst du noch, es wird sich an der Antwort nichts ändern.
viewtopic.php?f=20&t=29565&p=468468#p468468
Bei meinem vorrigen Beitrag hatte ich diesen noch nicht entdeckt, der für mich wieder eine andere Sichtweise gibt. Sorry das ich mehrmals nachfrage, aber ich will einfach sicher gehen. Hab kein Interesse an illegalen Dingen/Sachen.
Re: Lichtmodule
Magpul1979 hat geschrieben:Wie schauts denn eigentlich mit Rotlicht oder ir Lampen aus? Wären die auf ner Langwaffe erlaubt?
das ausleuchten bzw beleuchten eines zieles mittels langwaffenlicht ist verboten
egal ob mit infarot licht, mit rotlicht oder mit laser licht beleuchtet wird
ein (laser)punkt ist jedoch nicht in der lage ein ziel auszuleuchten
daher zulaessig
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Re: Lichtmodule
Hab mir erlaubt, eine Skizze anzufertigen:
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Lichtmodule
also wenn die von dir ist .. die ist irrefuehrend finde ich
denn das TLR-1S HP wird seitens streamlight beworben als
Taktische Gewehrmontage TLR-1s HP™
SCHIENENMONTIERTER TAKTISCHER STRAHLER MIT HOHER REICHWEITE – STROBOSKOPMODELL
selbst wenn das ding nur glimmen wuerde wie ein gluehwuermchen waere das ding ein verbotener gegenstand weil er ja als gewehrscheinwerfer angeboten wird ....
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selbst wenn das ding nur glimmen wuerde wie ein gluehwuermchen waere das ding ein verbotener gegenstand weil er ja als gewehrscheinwerfer angeboten wird ....
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Re: Lichtmodule
Genaue Details weiß ich nicht. Nur dass es keinen Hinweis für den Käufer gab, dass es wirklich ein Gewehrscheinwerfer ist. Habs entfernt.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Lichtmodule
Stickhead hat geschrieben:Genaue Details weiß ich nicht. Nur dass es keinen Hinweis für den Käufer gab, dass es wirklich ein Gewehrscheinwerfer ist. Habs entfernt.
weiss ned ,.,.,,
google das ding
der "gewehrscheinwerfer" springt dir richtig ins gesicht....
wird in oesterreich (als verbotener gegenstand) vom grosshaendler auch nicht vertrieben ....
der wird sich das im internet in DE bestellt haben, dort sind sie ja erlaubt
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