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WBK mit 18

Verfasst: So 9. Aug 2015, 17:42
von Otschi
Ist es irgendwie möglich eine WBK zu bekommen obwohl ich erst 18 Jahre alt bin

Ich würde mir gerne eine Pistole zwecks Sportschießen anschaffen

Re: WBK mit 18

Verfasst: So 9. Aug 2015, 17:48
von rupi
es können immer Ausnahmen von Regeln gemacht werden bei passenden Umständen

aber nicht wennst einfach nur Sportschießen willst

was geht ist dass du dir einen behördlich genehmigten Schießstand suchst bei dem es Leihwaffen zum Ausborgen gibt

Re: WBK mit 18

Verfasst: So 9. Aug 2015, 19:01
von Otschi
Es geht eben darum keine Leihwaffe zu benötigen

Punkto Schießstand ist kein Problem da binn ich beim HSV Stammersdorf aber was währe nötig für solch eine ausnahmeregelung

Re: WBK mit 18

Verfasst: So 9. Aug 2015, 19:04
von RR1000
Otschi hat geschrieben:Es geht eben darum keine Leihwaffe zu benötigen

Punkto Schießstand ist kein Problem da binn ich beim HSV Stammersdorf aber was währe nötig für solch eine ausnahmeregelung
Das kann dir hier niemand beantworten, werd einfach bei deiner zuständigen BH/LPD vorstellig, und frag mal freundlich nach...

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 08:04
von Floody
Wenn berechtigtes Interesse an einer WBK mit 18 besteht wird dir eine ausgestellt. Also wenn du jetzt bereits ein FFWGK-Wunder bist oder ähnliches. Ansonsten sehr wahrscheinlich eher nicht. Frag bei deiner zuständigen Behörde nach (und teile uns das Ergebnis und deren Aussagen mit).

Verschoben.

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 10:05
von bino71
Ich sehe keine Möglichkeit, trotzdem bei der Bezirkshauptmannschaft anfragen.
Warst schon beim Bundesheer?

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 10:35
von Promo
§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 11:04
von gewo
Promo hat geschrieben:
§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
hi

beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)

da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 13:19
von andishp
Als Jäger gibt es meines Wissens die WBK auch ab 18.
Also Jagdschein machen und los gehts.
So sparst Du Dir nebenbei auch das Psychologische Gutachten

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 13:27
von Dauerfeuer
andishp hat geschrieben:..So sparst Du Dir nebenbei auch das Psychologische Gutachten
das Gutachten kostet ~200€, was kostet der Jagdschein? (abgesehen vom zeitlichen Aufwand?)

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 13:34
von WüstenAdler
Der zeitliche Aufwand ist sicher zu vernachlässigen, wenn man eine Wbk will. Und die Kosten? Keine Ahnung, aber wenn er eine WBk mit 18 will, wird er sicher mehr tun müssen, als einfach nur bitte zu sagen.....

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 14:59
von Kehnra
Wär mir da aber nichtmehr so sicher ob man als Jäger mit 18 Jahren überhaupt noch eine WBK - nachdem es keinen WP mehr gibt - bekommt, da er diese sowieso nicht auf die Jagd mitnehmen dürfte..

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 15:33
von BigBen
Richtig...Jagd hat mit WBK ungefähr soviel zu tun wie Taxifahren mit Jagdkarte...

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 15:38
von Heisenberg
Ich weiß nicht ob du das warst, aber mich hat am Samstag beim HSV auch jemand darauf angesprochen und kann dir nur das selbe sagen:

Warte die 3 Jahre, ich hab sie warten müssen, meine Freundin hat sie warten müssen, jeden den ich kenne hat sie warten müssen.
Leg dir ein schönen Repetierer oder sonst was in der Zwischenzeit an und wenn du 21 bist, geh den nächsten Schritt und beantrage die WBK.

Ich war auch ungeduldig mit 18 und wollte sofort eine WBK, aber manchmal geht das nicht wie man will - wie es aktuell mit den WP ist....

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 17:16
von Promo
andishp hat geschrieben:Als Jäger gibt es meines Wissens die WBK auch ab 18.
Also Jagdschein machen und los gehts.
So sparst Du Dir nebenbei auch das Psychologische Gutachten
Was macht ein Jäger mit einer WBK? Dort wo er die Kat.B führen darf, darf er nicht jagen. Dort wo er jagen darf, darf er die Kat.B nicht führen. Macht keinen Sinn.

Das Gesetz spricht ausdrücklich von Erforderlichkeit bei der Ausübung des Berufes. Kann sein, dass es auch andere Genehmigungen gegeben hat, aber geht dann über das Gesetz hinaus (oder wurde zurechtgebogen).