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Verwahrung von FFW
Verfasst: Di 11. Aug 2015, 15:35
von ordonanzler
Hallo liebe PD'ler,
muss mich wiedermal mit einer Frage an Euch wenden .. kurz nur angemerkt, die rechtliche Seite ist mir bekannt ... hab ja brav aufgepasst beim Gewo seinem WF
Ich wünsche mir hier eher "Erfahrungsberichte bzw. Tipps" von Euch.
Es geht darum, dass ich mit meiner besseren hälfte für 2-3 Tage Urlaub in Österreich (nähe dem Zangtal) machen werden und da ist natürlich die Idee, dass man einen Tagesausflug dorthin unternimmt

So weit so gut... nur wo verstau ma die Krochn ? Wir schlafen in einer Pension (ohne Zimmersafe).
Ist es OK, wenn ich eine "Schließkasette" verwende und mit einer "Notebooksicherung" gegen entwenden sichere ?
Wie handhabt ihr das ?
Danke LG
Re: Verwahrung von FFW
Verfasst: Di 11. Aug 2015, 16:01
von andishp
Laß die "Krochn" zuhause und leih dir im Zangtal eine aus.
Alles andere wäre mir zu unsicher/blöd/aufwendig
Re: Verwahrung von FFW
Verfasst: Di 11. Aug 2015, 16:07
von Hane
Die Kasette am Heizkörper o.Ä. festmachen sollte reichen. zB. mit Fahrradschloss.
Re: Verwahrung von FFW
Verfasst: Di 11. Aug 2015, 16:10
von ordonanzler
andishp hat geschrieben:Laß die "Krochn" zuhause und leih dir im Zangtal eine aus.
Alles andere wäre mir zu unsicher/blöd/aufwendig
Hane hat geschrieben:Die Kasette am Heizkörper o.Ä. festmachen sollte reichen. zB. mit Fahrradschloss.
danke mal für die tipps ... die Pistolen zu hause lassen wäre natürlich eine Möglichkeit aber wäre halt schon fein mit dem eigenen Eisen zu schießen
meine auch, dass dies ausreichend wäre
A) ist es vor fremden zugriff gesichert
B) ist es gegen entwenden gesichert
sonst noch jemand tipps und tricks?

Re: Verwahrung von FFW
Verfasst: Di 11. Aug 2015, 22:02
von Fruh_Lee
Zimmersafe ist immer so ne Sache- den Notfallschlüssel hat so gut wie immer jemand anders...

Wie weniger Wind darum gemacht wird, umso besser- aber wissen kann man nie!
Re: Verwahrung von FFW
Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 08:01
von ordonanzler
Fruh_Lee hat geschrieben:Zimmersafe ist immer so ne Sache- den Notfallschlüssel hat so gut wie immer jemand anders...

Wie weniger Wind darum gemacht wird, umso besser- aber wissen kann man nie!
ja eben, das dachte ich mir auch .. das wäre meiner Meinung nach ganz pfui..
Re: Verwahrung von FFW
Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 08:29
von Bonfire
Waffenrecht_Runderlass_2014 hat geschrieben:Wie muss eine Schusswaffe der Kat. B im Hotel oder in einer Privatpension verwahrt werden?
In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu § 3 verwiesen, wonach es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt, die verhindert, dass sich Unbefugte – bei entsprechendem Aufwand – dieser Gegenstände bemächtigen können. Es wird daher sinnvoller weise nur auf einen zumutbaren Aufwand abzustellen sein, wenngleich dieser an objektiven Kriterien zu messen sein wird. Insb. eine Verwahrung in einem Hotelsafe oder in einem vom Hotel zur Verfügung gestellten Raum, der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich ist, erfüllt nach ho. Ansicht die Kriterien einer zumutbaren Vorsorge gegen Aneignung und unbefugte Verwendung.