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2 Plätze sind zu wenig
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Dauerfeuer
- .50 BMG
- Beiträge: 902
- Registriert: Do 18. Jun 2015, 13:21
Re: 2 Plätze sind zu wenig
ich glaub man hat die Antwort absichtlich so dusslig formuliert, dass sich keiner Auskennt, damit du das Handtuch wirfst und die sich nicht mit einer Erweiterung befassen müssen. Wäre ja nicht zumersten mal, dass eine Behörde Beamtendeutsch einsetzt, um die Menschen zu verwirren und in die Irre zu leiten.
Don't eat the yellow snow...
- Whit3Tig3r
- .50 BMG
- Beiträge: 987
- Registriert: Di 26. Okt 2010, 22:34
- Wohnort: Iuvavum
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Hauptsache am telefon ist mir noch gesagt worden eine vereinsmitgliedschaft würde reichen zum erweitern... die eigentlich zuständige dort ist seit längerem auf urlaub oder sonstwas... das erschwert das ganze.
"Erzähl mir nur nicht du seist unschuldig..... Denn das beleidigt meine Intelligenz und macht mich sehr zornig... " -Michael Corleone
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Seriously... Haufenweise Leute scahffen es in Wien zu erweitern und das ist bekannterweise nicht gerade das WaffG Paradies. Muss ich echt ein Tutorial schrieben wie man erweitert? Sammelt Listen, viele, sinnvoll und geht damit erweitern und aus. Wenn das nicht reicht, wird gegen das Gesetz gehandelt und dann muss man sowieso andere Wege gehen.
- Whit3Tig3r
- .50 BMG
- Beiträge: 987
- Registriert: Di 26. Okt 2010, 22:34
- Wohnort: Iuvavum
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Ähmm.. danke, eine anleitung brauch ich ned unbedingt, aber trotzdem bin ich froh, wenn sich doch ein paar leute äußern zur genannten Nachricht, nicht das ich was von rechtlichen Standpunkt übersehe. Und für eine solchen Erfahrungs- und Meinungsaustausch gibts doch eben diese internetplattform, oder?
"Erzähl mir nur nicht du seist unschuldig..... Denn das beleidigt meine Intelligenz und macht mich sehr zornig... " -Michael Corleone
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1547
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Whit3Tig3r hat geschrieben:Ähmm.. danke, eine anleitung brauch ich ned unbedingt, aber trotzdem bin ich froh, wenn sich doch ein paar leute äußern zur genannten Nachricht, nicht das ich was von rechtlichen Standpunkt übersehe. Und für eine solchen Erfahrungs- und Meinungsaustausch gibts doch eben diese internetplattform, oder?
Absoluter Unfug was der SB da schreibt.
- GreaseMonkey
- Supporter AR15
- Beiträge: 1316
- Registriert: Fr 26. Nov 2010, 14:29
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Der liest auch was er will oder?
§2 ist insbesondere für Leute mit begründetem Interesse, wie etwa Jagd oder Schießsport. Und um den aktiven Schießsport zu "beweisen" brauchst du im Regelfall einfach Bewerbslisten und evtl. ein Schreiben deines Vereins. Mögliche Platzanzahl theoretisch offen.
§2b ist für Leute, die erweitern wollen, aber außer einer bestätigten Mitgliedschaft in einem Verein nichts vorzuweisen haben. Die bekommen dann eben max. 5 Plätze.
§2 ist insbesondere für Leute mit begründetem Interesse, wie etwa Jagd oder Schießsport. Und um den aktiven Schießsport zu "beweisen" brauchst du im Regelfall einfach Bewerbslisten und evtl. ein Schreiben deines Vereins. Mögliche Platzanzahl theoretisch offen.
§2b ist für Leute, die erweitern wollen, aber außer einer bestätigten Mitgliedschaft in einem Verein nichts vorzuweisen haben. Die bekommen dann eben max. 5 Plätze.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
Re: 2 Plätze sind zu wenig
so wars gedacht
und das ist mittlerweile in die Hose gegangen, sie OÖ zb
und das ist mittlerweile in die Hose gegangen, sie OÖ zb
member the old PD design ? oh I member
- GreaseMonkey
- Supporter AR15
- Beiträge: 1316
- Registriert: Fr 26. Nov 2010, 14:29
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Daran sieht man eigentlich, dass man alles so deutlich schreiben kann wie man will, und doch findet sich einer, der es falsch verstehen kann
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
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Re: 2 Plätze sind zu wenig
Whit3Tig3r hat geschrieben:Ähmm.. danke, eine anleitung brauch ich ned unbedingt, aber trotzdem bin ich froh, wenn sich doch ein paar leute äußern zur genannten Nachricht, nicht das ich was von rechtlichen Standpunkt übersehe. Und für eine solchen Erfahrungs- und Meinungsaustausch gibts doch eben diese internetplattform, oder?
Okay. SB hat einfach keine Ahnung was er da verzapft.
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Nein, Du wirst aufgrund NUR einer Anmeldung bei einem Schützenverein keine Erweiterung bekommen...wäre absolut neu.
Wenn Du 2 weitere Einträge willst, gehe zu den Veranstaltungen und "gewinne" einige Ergebnislisten
und dann erweitern.
Der Input von der BH klingt schon fast so, dass das OÖ Desaster nach Salzburg schwappt ... weit hergeholt, klingt aber danach.
Wenn es so sein sollte, dann heißt es 5 Jahre warten oder es ändert sich bei der Berufung.
Edit: Hier der Auszug aus dem Urteil (http://www.lvwg-ooe.gv.at/8231_DEU_HTML.htm):
4.4. In den Überlegungen des Gesetzgebers kommt klar zum Ausdruck, dass mit § 23 Abs. 2b WaffG eine exklusive Regelung geschaffen werden sollte, um die Frage der Erweiterung von Waffenbesitzkarten aus Gründen des Schießsports abzudecken. Abs. 2b soll demnach eine Klarstellung bringen, die Abs. 2 für den Fall der Ausübung des Schießsports im Erweiterungsfall ablöst. Nach den allgemeinen Interpretationsgrundsätzen „lex specialis derogat legi generali“ sowie „lex posterior derogat legi priori“ ist im vorliegenden Fall der Bestimmung des § 23 Abs. 2b WaffG der Vorrang zu geben und nicht auf den Tatbestand des Abs. 2 leg.cit. Bezug zu nehmen. Der Verweis in § 23 Abs. 2b WaffG auf § 23 Abs. 2 WaffG ist demnach – wie bereits oben ausgeführt und aus den Materialien deutlich ersichtlich – alleine als Verweis auf die sonstigen Anwendungsfälle (z.B. Jagd oder auch Erstausstellungen von Waffenbesitzkarten von Sportschützen) des § 23 Abs. 2 WaffG zu sehen. § 23 Abs. 2b WaffG – Erweiterung der Waffenbesitzkarte für Sportschützen – wird hiervon nicht berührt bzw. hierdurch nicht ergänzt.
Dazu 2 Erklärungen:
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=27235&start=20#p437322
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=27235&start=30#p437443
Wenn Du 2 weitere Einträge willst, gehe zu den Veranstaltungen und "gewinne" einige Ergebnislisten
und dann erweitern.
Der Input von der BH klingt schon fast so, dass das OÖ Desaster nach Salzburg schwappt ... weit hergeholt, klingt aber danach.
Wenn es so sein sollte, dann heißt es 5 Jahre warten oder es ändert sich bei der Berufung.
Edit: Hier der Auszug aus dem Urteil (http://www.lvwg-ooe.gv.at/8231_DEU_HTML.htm):
4.4. In den Überlegungen des Gesetzgebers kommt klar zum Ausdruck, dass mit § 23 Abs. 2b WaffG eine exklusive Regelung geschaffen werden sollte, um die Frage der Erweiterung von Waffenbesitzkarten aus Gründen des Schießsports abzudecken. Abs. 2b soll demnach eine Klarstellung bringen, die Abs. 2 für den Fall der Ausübung des Schießsports im Erweiterungsfall ablöst. Nach den allgemeinen Interpretationsgrundsätzen „lex specialis derogat legi generali“ sowie „lex posterior derogat legi priori“ ist im vorliegenden Fall der Bestimmung des § 23 Abs. 2b WaffG der Vorrang zu geben und nicht auf den Tatbestand des Abs. 2 leg.cit. Bezug zu nehmen. Der Verweis in § 23 Abs. 2b WaffG auf § 23 Abs. 2 WaffG ist demnach – wie bereits oben ausgeführt und aus den Materialien deutlich ersichtlich – alleine als Verweis auf die sonstigen Anwendungsfälle (z.B. Jagd oder auch Erstausstellungen von Waffenbesitzkarten von Sportschützen) des § 23 Abs. 2 WaffG zu sehen. § 23 Abs. 2b WaffG – Erweiterung der Waffenbesitzkarte für Sportschützen – wird hiervon nicht berührt bzw. hierdurch nicht ergänzt.
Dazu 2 Erklärungen:
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=27235&start=20#p437322
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=27235&start=30#p437443
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Re: 2 Plätze sind zu wenig
Mir erklärte die SB (Bezirk OW) am Telefon dass eine Erweiterung sowieso erst nach 5 Jahre geht weil "da gibt's a neues Gesetz"
Nehme an sie berief sich sich da auf den par 23 abs 2b WG
Nehme an sie berief sich sich da auf den par 23 abs 2b WG
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Aus einem einfach und grundlos nach 5 Jahren erweitern hat sich binnen kürzester Zeit ein allgemeines Erweiterungsverbot für 5 Jahre entwickelt. .... und dann auch nur mit listen und all dem quatsch.
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Re: 2 Plätze sind zu wenig
strikeanywhere87 hat geschrieben:Mir erklärte die SB (Bezirk OW) am Telefon dass eine Erweiterung sowieso erst nach 5 Jahre geht weil "da gibt's a neues Gesetz"
Nehme an sie berief sich sich da auf den par 23 abs 2b WG
Die SB kann anscheinend auch nicht sinnerfassend lesen...
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
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Re: 2 Plätze sind zu wenig
rhodium hat geschrieben:Aus einem einfach und grundlos nach 5 Jahren erweitern hat sich binnen kürzester Zeit ein allgemeines Erweiterungsverbot für 5 Jahre entwickelt. .... und dann auch nur mit listen und all dem quatsch.
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Ich nehme an dass sich das jetzt Bundesweit als Präzedenzfall etabliert hat?! Schade...
Re: 2 Plätze sind zu wenig
strikeanywhere87 hat geschrieben:rhodium hat geschrieben:Aus einem einfach und grundlos nach 5 Jahren erweitern hat sich binnen kürzester Zeit ein allgemeines Erweiterungsverbot für 5 Jahre entwickelt. .... und dann auch nur mit listen und all dem quatsch.
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Ich nehme an dass sich das jetzt Bundesweit als Präzedenzfall etabliert hat?! Schade...
Nein! Wenn meine Erweiterung abgelehnt worden wäre (was sie nicht wurde) hätte ich es dem Fachanwalt der Verband übergeben.
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)