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2 Plätze sind zu wenig

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Dauerfeuer
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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von Dauerfeuer » Do 17. Sep 2015, 11:04

Incite hat geschrieben:Nein! Wenn meine Erweiterung abgelehnt worden wäre (was sie nicht wurde) hätte ich es dem Fachanwalt der Verband übergeben.

Somit wären wir wieder mal genau beim Thema. Man wird sich so lange deppert spielen, bis es den Behörden am Hintern geht sich immer mit Beschwerden rumschlagen zu müssen, bis man das Gesetz ändert.
Du hast deine Erweiterung dann zwar bekommen, aber für alle anderen isses vorbei.
Und immer gleich mit dem Anwalt kommen, das is eine gute Idee....besonders Behörden gegenüber, weil die sind ja dann besonders einsichtig, wenn man ihnen ein Fehlverhalten nachweist :-(
Was der Fachanwalt der Verband zustande gebracht hat, sehen wir ja eh. Tolles Ergebnis !!!! :confusion-shrug:
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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von Whit3Tig3r » Do 17. Sep 2015, 12:29

Hab die tage eine weitere mail bekommen:
Sehr geehrter Hr. X !!

Nach Rücksprache mit dem Leiter der Sicherheitsverwaltung, HR Dr. Xxx, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihrem Ansuchen derzeit nicht nähertreten können.

Wie bereits in einem Vor-Mail erwähnt, regelt § 23 WaffG die Anzahl der erlaubten Schusswaffen.

Seit 1.8.2013 präzisiert der Abs. 2b des § 23 WaffG die Anzahl der erlaubten Schusswaffen für das Sportschießen.

Der Abs. 2 des § 23 WaffG regelt also nur mehr Erweiterungen im Bereich der Jagdausübung !!



In Ihrem Fall darf die Erweiterung für die Ausübung des Schießsportes erst ab dem 12.6.2019 bewilligt werden !!


Mit freundlichen Grüßen


Für mich stellt sich die frage ob ich eben einen antrag mit erklärung, vereinsschreiben und ergebnislisten einfach einreichen soll, oder das vorher abklären besser wäre?
"Erzähl mir nur nicht du seist unschuldig..... Denn das beleidigt meine Intelligenz und macht mich sehr zornig... " -Michael Corleone

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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von GreaseMonkey » Do 17. Sep 2015, 12:33

Sind die betrunken?

(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von Stickhead » Do 17. Sep 2015, 12:40

§ 23 Abs 2 WaffG Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.

§ 23 Abs 2b WaffG Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.


Auch im neuen Keplinger steht drinnen, dass Abs 2b nur subsidiär zu Abs 2 steht und der Autor ist von der LPD OÖ.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von rupi » Do 17. Sep 2015, 12:47

Whit3Tig3r hat geschrieben:In Ihrem Fall darf die Erweiterung für die Ausübung des Schießsportes erst ab dem 12.6.2019 bewilligt werden !!

negativen Bescheid geben lassen und in die nächste Instanz gehen

der OÖ Fall mit dem XXX Anwalt hats für alle verhaut

irgendwer muss das zurecht klagen
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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von bino71 » Do 17. Sep 2015, 14:09

Incite hat geschrieben:Nein! Wenn meine Erweiterung abgelehnt worden wäre (was sie nicht wurde) hätte ich es dem Fachanwalt der Verband übergeben.
lg


Sei froh, daß das Deine BH noch nicht die Info bekommen hat.

Und Fachanwalt und so sieht man das Ergebnis.

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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von Stickhead » Do 17. Sep 2015, 14:21

Man muss erst einmal die Lage selbst richtig einschätzen, bevor man einen Antrag stellt. Ein aufrichtiger Anwalt hätte bei einem derartig minimalen, fast schon dreisten Antrag, von einer Beschwerde abgeraten.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von Incite » Do 17. Sep 2015, 14:25

bino71 hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:Nein! Wenn meine Erweiterung abgelehnt worden wäre (was sie nicht wurde) hätte ich es dem Fachanwalt der Verband übergeben.
lg


Sei froh, daß das Deine BH noch nicht die Info bekommen hat.

Und Fachanwalt und so sieht man das Ergebnis.


BH? Mein Sachbearbeiter hat mir einen Sachverständigen vom LKA heim geschickt :mrgreen:

Wie gesagt, wenn ihr einen negativen Bescheid gekriegt hättet würdet ihr auch Rechtsmittel ergreifen sofern ihr einen Versicherungsschutz habt. Da braucht keiner so scheinheilig daherreden.

Aber ihr habt alle recht. Es ist besser zu Duckmäusern und zu allem ja sagen :whistle:

lg
Zuletzt geändert von Incite am Do 17. Sep 2015, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von Dauerfeuer » Do 17. Sep 2015, 14:25

Stickhead hat geschrieben: Ein aufrichtiger Anwalt hätte bei einem derartig minimalen, fast schon dreisten Antrag, von einer Beschwerde abgeraten.

Warum hat ers dann nicht? Das würde ja durch die Blume bedeuten, dass die Verband ihre Clienten schlecht vertritt?
Sowas sollte man sich eben vorher überlegen, bevor man Schaden für Andere anrichtet.
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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von Stickhead » Do 17. Sep 2015, 14:34

nicht pauschal, aber im konkreten Fall: ja.

Bevor man Rechtsprechung auslösen kann, die für alle negative bindende Auswirkungen beinhaltet, sollte man bei seinen Anträgen zumindest bestmöglich vorbereitet sein. Und das ist bei 3 Ergebnislisten definitiv nicht der Fall. Da ist es besser, wenn man die Entscheidung akzeptiert und es später, besser vorbereitet, nochmals probiert. Im Interesse aller anderen Waffenbesitzer.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von 30-06 » Do 17. Sep 2015, 14:46

darf zwischendurch was erfreuliches berichten: Erweiterung von 2 ->5 mit "Zubehör Eintrag" (Erstausstellung mit 2Stk Anfang März 2015), abgegeben Ende August mit 22 Ergebnislisten,selbst formuliertem Begründungsschreiben,Mitgliedsbestätigung von 2 Vereinen und einem Erweiterungsschreiben von einem der Vereine - positiv erledigt innerhalb guten 3 Wochen....neue Karte ist in Produktion.

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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von Kapselpracker » Do 17. Sep 2015, 16:16

30-06 hat geschrieben:darf zwischendurch was erfreuliches berichten: Erweiterung von 2 ->5 mit "Zubehör Eintrag" (Erstausstellung mit 2Stk Anfang März 2015), abgegeben Ende August mit 22 Ergebnislisten,selbst formuliertem Begründungsschreiben,Mitgliedsbestätigung von 2 Vereinen und einem Erweiterungsschreiben von einem der Vereine - positiv erledigt innerhalb guten 3 Wochen....neue Karte ist in Produktion.

Genau so geht es, wenn jemand aber glaubt er müsse erweitern mit einer 3 Monate alten WBK und 2 Ergebnislisten dem ist nicht zu Helfen.
Bild

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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von PrepperVienna » Do 17. Sep 2015, 19:03

rhodium hat geschrieben:Der erste und entscheidende Fehler den du aus Prepper-Sicht machst: du wohnst offenbar in einer Großstadt

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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von piefke » Do 17. Sep 2015, 20:52

Ich kann es auch nur noch mal sagen: schickt eure Frauen auch eine WBK lösen.
Kenne in Deutschland einige Frauen die mussten für ihren BMW cabrio nen Jagdschein machen, damit der Mann sich 2 neue Pistolen kaufen kann und das ist vom Aufwand her nicht vergleichbar mit at!

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Shadow02
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Re: 2 Plätze sind zu wenig

Beitrag von Shadow02 » Di 10. Okt 2017, 06:04

Hallo liebe Leidende mit nur zwei Plätzen,
ich bin wahrscheinlich einer von tausenden hier der erweitern möchte, und möchte wahrscheinlich auch schon hunderte male gefragt, nochmals eine Frage stellen:
Das persöhnliche Begründungsschreiben, was sollte das für Eckpunkte beinhalten?
Eine Kurz- oder eine Lange-Version; Sachlich oder eher Läscher verfasst; sowas meine ich.
(in Wien werde ich in den nächsten Tagen ansuchen)
:at1: Viele nette Grüße, Pjotr. :D

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