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Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Entwurf Sprengmittellagerverordnung
http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_begutachtungen/
Hier der direkte Link zum Entwurf:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtu ... _SprLV.pdf
Für uns relevant ist meiner Meinung nach vor allem der Abschnitt 4 (Bewilligungsfreie Aufbewahrung/Aufbewahrung von Kleinmengen).
Mein erster Eindruck nach einmaliger, oberflächlicher Lektüre: Die Vorschriften für Kleinmengen scheinen mit Augenmaß verfaßt zu sein.
Unklar ist für mich: Was bedeutet "...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..."? Dient eine Wiederladewerkstatt beispielsweise dem "dauernden Aufenthalt von Personen"? Dieser Begriff findet sich meines Wissens auch in den Bauordnungen bei der Definition von Nebengebäuden. Oder heißt das: kein Wohnräume. Falls dem so ist, wäre dies problematisch, da viele Wiederlader sicher keinen eigenen, separaten Lagerraum haben werden.
Die anderen Kriterien scheinen erfüllbar: nicht allgemein zugänglich, kein brandgefährdeter Raum, trocken, frostsicher, Löschhilfe, rauchen verboten Schilder, usw.
EDIT: Noch eine Frage zur Lagermenge von 10kg: Gelten hier die tatsächlichen Nettogewichte oder jene inkl. Verpackungen, etc.?
Hier der direkte Link zum Entwurf:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtu ... _SprLV.pdf
Für uns relevant ist meiner Meinung nach vor allem der Abschnitt 4 (Bewilligungsfreie Aufbewahrung/Aufbewahrung von Kleinmengen).
Mein erster Eindruck nach einmaliger, oberflächlicher Lektüre: Die Vorschriften für Kleinmengen scheinen mit Augenmaß verfaßt zu sein.
Unklar ist für mich: Was bedeutet "...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..."? Dient eine Wiederladewerkstatt beispielsweise dem "dauernden Aufenthalt von Personen"? Dieser Begriff findet sich meines Wissens auch in den Bauordnungen bei der Definition von Nebengebäuden. Oder heißt das: kein Wohnräume. Falls dem so ist, wäre dies problematisch, da viele Wiederlader sicher keinen eigenen, separaten Lagerraum haben werden.
Die anderen Kriterien scheinen erfüllbar: nicht allgemein zugänglich, kein brandgefährdeter Raum, trocken, frostsicher, Löschhilfe, rauchen verboten Schilder, usw.
EDIT: Noch eine Frage zur Lagermenge von 10kg: Gelten hier die tatsächlichen Nettogewichte oder jene inkl. Verpackungen, etc.?
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
LoST hat geschrieben:EDIT: Noch eine Frage zur Lagermenge von 10kg: Gelten hier die tatsächlichen Nettogewichte oder jene inkl. Verpackungen, etc.?
hm, ich kann mir nur nettogewicht vorstellen. was soll das tara mit der lagermengezu tun haben!?
aber auch eine gute frage ist: 10kg - je haushalt? je gebäude? je raum? (wenn je gebäude - darfst du in einem mehrparteienhaus mal hoffen dass es keinen zweiten WL gibt )
und inkl dem was bereits in hülsen abgepackt wurde?
und wer kontrolliert das?
und bei welchen sanktionen?
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Hallo!
Ich sehe als ein grosses Problem, dass viele Händler die Bedingungen für Lager über 26kg nicht erfüllen werden können.
Wo soll dann unser Pulvernachschub herkommen?
Auch die Formulierung ""...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..." für das "Lager" bis 10 kg bereitet mir Kopfzerbrechen...
Ist eine Wiederladerwerkstadt damit augeschlossen? Wie siehts mit einem Raum aus, in dem noch ein Schreibtisch steht nebst Computer? Ich
finde diese Einschränkungen äusserst problematisch!
Eure Meinungen dazu?
Alles Gute,
Marc
Ich sehe als ein grosses Problem, dass viele Händler die Bedingungen für Lager über 26kg nicht erfüllen werden können.
Wo soll dann unser Pulvernachschub herkommen?
Auch die Formulierung ""...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..." für das "Lager" bis 10 kg bereitet mir Kopfzerbrechen...
Ist eine Wiederladerwerkstadt damit augeschlossen? Wie siehts mit einem Raum aus, in dem noch ein Schreibtisch steht nebst Computer? Ich
finde diese Einschränkungen äusserst problematisch!
Eure Meinungen dazu?
Alles Gute,
Marc
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IMI .44 Rem. Magnum Timberwolf Pump Action Rifle / VSR
Winchester 9422 .22 lr Lever Action Rifle / UHR
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Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Na ich hoffe doch, dass der Blödsinn von wegen "...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..." nicht kommt, sonst seh ich dezent alt aus in meiner 1-Zimmer Wohnung
"Wir kommen vom Himmel und bringen die Hölle... Glück Ab!"
"You don´t have to follow orders when your leader is acting like a daft c*nt!"
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- Charles
- Supporter Mr. Blackpowder
- Beiträge: 6786
- Registriert: So 9. Mai 2010, 13:24
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Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
-wolf- hat geschrieben:Na ich hoffe doch, dass der Blödsinn von wegen "...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..." nicht kommt, sonst seh ich dezent alt aus in meiner 1-Zimmer Wohnung
Im schlimmsten Fall montier/dübel draußen neben dem Fenster ein isoliertes Kastl, das ist dann der Lagerbehälter für das Pulver. Und schon bist aus dem Schneider.
Lösungen gibt es viele!
Nur nicht verzweifeln, ok?
Charles
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Ich find´s einfach nur erschreckend, wie sehr der deutsche Wahnsinn zu uns rüber schwappt...
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Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
-wolf- hat geschrieben:Na ich hoffe doch, dass der Blödsinn von wegen "...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..." nicht kommt, sonst seh ich dezent alt aus in meiner 1-Zimmer Wohnung
was ist schon dauernd?
lager es halt am klo. da bist du ja wohl hoffentlich nur max. stundenweise
lg
Martin
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Unklar ist für mich: Was bedeutet "...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..."?
Dieser Begriff findet sich meines Wissens auch in den Bauordnungen bei der Definition von Nebengebäuden.
Du hast recht, findet man in der NöBauO.
Damit sind wirklich nur Wohnräume gemeint.
§4 Begriffsbestimmungen
Pkt.1
Aufenthaltsräume: Räume welche zum ständigen oder längeren Aufenthalt von Personen
bestimmt sind, ausgenommen Wirtschaftsräume z.B. Küche.
Zombie Squad is an elite zombie suppression task force ready to defend your neighborhood from the shambling hordes of the walking dead.
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
evo86 hat geschrieben:§4 Begriffsbestimmungen
Pkt.1
Aufenthaltsräume: Räume welche zum ständigen oder längeren Aufenthalt von Personen
bestimmt sind, ausgenommen Wirtschaftsräume z.B. Küche.
wunderbar, d.h. lagerung in der küche ist ok? na meine frau wird sich freuen
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6752
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Ned neben dem Kaffeepulver, sonst bist schlagartig munter morgens...
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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- pointi2009
- .50 BMG
- Beiträge: 5545
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
- Wohnort: PL
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Wennst es aufm Klo lagerst nicht vergessen Schild an die Tür "Rauchen und hantieren mit offenem Licht verboten"
Draussen im Freien find ich halt bezüglich Feuchtigkeit + Temperatur problematisch. Darüber hätte ich auch schon nachgedacht - Gartenhütte.
Draussen im Freien find ich halt bezüglich Feuchtigkeit + Temperatur problematisch. Darüber hätte ich auch schon nachgedacht - Gartenhütte.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Könnte jemand bitte mal ~10 Stk. Small Pistol Zündis mit der Feinwaage abwiegen, OHNE Verpackung... Finde dazu nichts im Internet und habe derzeit keinen Zugriff auf meine Waage (die Kuchlwaage ist etwas zu ungenau )
DANKE!
DANKE!
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
pointi2009 hat geschrieben:Draussen im Freien find ich halt bezüglich Feuchtigkeit + Temperatur problematisch. Darüber hätte ich auch schon nachgedacht - Gartenhütte.
gartenhütte kommt sicher nicht in frage. das wäre bzgl der lagerungsbedingungen der reine wahnsinn! im sommer +50° im winter -10° (oder was auch immer der winter hergibt), viel spass damit auch noch nach ein paar jahren etwas brauchbares zu treffen. mit pech hast du sogar schon ein überdruckproblem. nö, pulver wird bei +20 bis +25° konstant gelagert, dann bleibt es auch noch jahre frisch.
feuchtigkeit sollte kein problem sein, die kanister sind völlig dicht.
lg
Martin
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
LoST hat geschrieben:Könnte jemand bitte mal ~10 Stk. Small Pistol Zündis mit der Feinwaage abwiegen, OHNE Verpackung... Finde dazu nichts im Internet und habe derzeit keinen Zugriff auf meine Waage (die Kuchlwaage ist etwas zu ungenau )
DANKE!
zündmittel werden sowieso ganz anderes behandelt!
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
mgritsch hat geschrieben:LoST hat geschrieben:Könnte jemand bitte mal ~10 Stk. Small Pistol Zündis mit der Feinwaage abwiegen, OHNE Verpackung... Finde dazu nichts im Internet und habe derzeit keinen Zugriff auf meine Waage (die Kuchlwaage ist etwas zu ungenau )
DANKE!
zündmittel werden sowieso ganz anderes behandelt!
Hm..
Zündhütchen fallen irgendwie durch den Rost:
Aus dem SprengmittelG:
§ 3. (1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist
[...]
3. Zündmittel: ein Gegenstand, der seinem Wesen nach zur Zündung eines Sprengstoffes bestimmt
ist und explosive Stoffe enthält;
4. Schießmittel: jedes Treibmittel, das dem Wesen nach für den Antrieb von Geschoßen bestimmt
ist, insbesondere Schwarzpulver oder ein-, zwei- und dreibasige Pulver wie Nitrozellulosepulver;
[...]
Ein Zündhütchen, so wie wir sie verwenden, ist demnach KEIN "Zündmittel" iSd SprengmittelG, weil seinem Wesen nach nicht zur Zündung eines Sprengstoffes bestimmt.
Ein "Schießmittel" ist es aber auch nicht, weil seinem Wesen nach (im Normalfall) nicht für den Antrieb von Geschossen bestimmt, hier nennt das Gesetz ja in einer demonstrativen Aufzählung Schwarz- und Nitropulver.
Könnte mir bitte jemand trotzdem ein paar Zündis abwiegen, danke.