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WBK mit körperlicher Behinderung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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savage3000
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WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von savage3000 » Sa 3. Okt 2015, 14:03

Hi Leute.
Freund von mir, selbstständiger Raumausstatter möchte WBK machen, hat aber eine körperliche Behinderung.
Und zwar der linke Arm ist fehlgebildet , um die Hälfte kürzer als der rechte Arm.
Er hat KEINE Probleme mit Führerschein, auch A usw.
Da es aber heisst man muss körperlich und psychisch in der Lage sein eine Waffe bedienen zu können, wollt ich euch fragen wie ihr das seht?
Ein Ausstrecken beider Arme zum schiessen mit einer Pistole somit NICHT möglich.

LG

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Magnum828
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von Magnum828 » Sa 3. Okt 2015, 14:05

Es gibt genügend Leute die einhändig schiessen ;)

Ist mit sicherheit kein problem, wer motorradfahren kann, kann auch eine Waffe bedienen.
Alle Ladedaten ohne Gewähr!

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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von Dauerfeuer » Sa 3. Okt 2015, 14:17

savage3000 hat geschrieben:Und zwar der linke Arm ist fehlgebildet , um die Hälfte kürzer als der rechte Arm.
Er hat KEINE Probleme mit Führerschein, auch A usw.

Wie fährt er da Motorrad?
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von Dextera » Sa 3. Okt 2015, 15:13

Lenkerverlängerung?
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von savage3000 » Sa 3. Okt 2015, 15:22

Dextera hat geschrieben:Lenkerverlängerung?


korrekt.

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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von Halvar » Sa 3. Okt 2015, 16:13

Einhändig schießen ist gar kein Problem.

Ob sicheres Laden und Entladen einer Waffe möglich ist, das wäre zu prüfen.
Sollte eigentlich gehen solange die linke Hand okay ist, aber sollte man vielleicht mal testen.

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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von savage3000 » Sa 3. Okt 2015, 16:22

OK dank Euch! Seine Bedenken waren eben - obwohl er voll funktionstüchtig is - die BH sagen könnte er wäre nicht im Stande eine Waffe ordnungsgemäß zu bedienen.

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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von Dextera » Sa 3. Okt 2015, 16:23

Das wird er nur rausfinden wenn er es probiert. Wird auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich ausfallen - solange er sich dann nicht durchstreiten will.
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von BigBen » Sa 3. Okt 2015, 16:29

Dextera hat leider vollkommen recht.
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von Stickhead » Sa 3. Okt 2015, 16:50

Er soll einfach den Waffenführerschein machen. Wenn er den hat, hat er auch schon den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen nachgewiesen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von Dextera » Sa 3. Okt 2015, 17:03

BigBen hat geschrieben:Dextera hat leider vollkommen recht.


Leider weils wohl stimmt oder weil es von mir kommt? :D ;)

Ich persönlich würde vorher den Antrag machen bevor ich den WF mache. Bei der Lage wie das jeder sachbearbeiter selbst entscheidet was läuft und was micht wäre der WF für mich kein Garant.
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von savage3000 » Sa 3. Okt 2015, 17:05

Dextera hat geschrieben:Das wird er nur rausfinden wenn er es probiert. Wird auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich ausfallen - solange er sich dann nicht durchstreiten will.


Er hat auf der BH mit Gutachten sämtliche Füherscheine erkämpft.

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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von BigBen » Sa 3. Okt 2015, 17:05

Eigentlich wäre ich auf Zweiteres garnicht gekommen...aber jetzt wo du es sagst, natürlich Beides :mrgreen:
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von Dextera » Sa 3. Okt 2015, 17:10

Hehe :D

Erkämpft? Klingt jetzt nicht so positiv ... Eher langwierig und schwierig.

Versuch macht kluch ...
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Beitrag von Stickhead » Sa 3. Okt 2015, 17:22

Wieso den Antrag vor dem Waffenführerschein machen? Dann fragt der SB erst recht nach.. so kann er sagen: "Schauens, ich hab den Waffenführerschein gemacht. Das ist der Nachweis gemäß § 5 2. WaffV dafür, dass ich mit Waffen umgehen kann." Was soll da vom SB als antwort kommen?
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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