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WBK mit körperlicher Behinderung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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WBK mit körperlicher Behinderung
Hi Leute.
Freund von mir, selbstständiger Raumausstatter möchte WBK machen, hat aber eine körperliche Behinderung.
Und zwar der linke Arm ist fehlgebildet , um die Hälfte kürzer als der rechte Arm.
Er hat KEINE Probleme mit Führerschein, auch A usw.
Da es aber heisst man muss körperlich und psychisch in der Lage sein eine Waffe bedienen zu können, wollt ich euch fragen wie ihr das seht?
Ein Ausstrecken beider Arme zum schiessen mit einer Pistole somit NICHT möglich.
LG
Freund von mir, selbstständiger Raumausstatter möchte WBK machen, hat aber eine körperliche Behinderung.
Und zwar der linke Arm ist fehlgebildet , um die Hälfte kürzer als der rechte Arm.
Er hat KEINE Probleme mit Führerschein, auch A usw.
Da es aber heisst man muss körperlich und psychisch in der Lage sein eine Waffe bedienen zu können, wollt ich euch fragen wie ihr das seht?
Ein Ausstrecken beider Arme zum schiessen mit einer Pistole somit NICHT möglich.
LG
Re: WBK mit körperlicher Behinderung
Es gibt genügend Leute die einhändig schiessen
Ist mit sicherheit kein problem, wer motorradfahren kann, kann auch eine Waffe bedienen.
Ist mit sicherheit kein problem, wer motorradfahren kann, kann auch eine Waffe bedienen.
Alle Ladedaten ohne Gewähr!
- Dauerfeuer
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung
savage3000 hat geschrieben:Und zwar der linke Arm ist fehlgebildet , um die Hälfte kürzer als der rechte Arm.
Er hat KEINE Probleme mit Führerschein, auch A usw.
Wie fährt er da Motorrad?
Don't eat the yellow snow...
Re: WBK mit körperlicher Behinderung
Lenkerverlängerung?
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung
Dextera hat geschrieben:Lenkerverlängerung?
korrekt.
Re: WBK mit körperlicher Behinderung
Einhändig schießen ist gar kein Problem.
Ob sicheres Laden und Entladen einer Waffe möglich ist, das wäre zu prüfen.
Sollte eigentlich gehen solange die linke Hand okay ist, aber sollte man vielleicht mal testen.
Ob sicheres Laden und Entladen einer Waffe möglich ist, das wäre zu prüfen.
Sollte eigentlich gehen solange die linke Hand okay ist, aber sollte man vielleicht mal testen.
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung
OK dank Euch! Seine Bedenken waren eben - obwohl er voll funktionstüchtig is - die BH sagen könnte er wäre nicht im Stande eine Waffe ordnungsgemäß zu bedienen.
Re: WBK mit körperlicher Behinderung
Das wird er nur rausfinden wenn er es probiert. Wird auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich ausfallen - solange er sich dann nicht durchstreiten will.
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung
Dextera hat leider vollkommen recht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: WBK mit körperlicher Behinderung
Er soll einfach den Waffenführerschein machen. Wenn er den hat, hat er auch schon den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen nachgewiesen.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: WBK mit körperlicher Behinderung
BigBen hat geschrieben:Dextera hat leider vollkommen recht.
Leider weils wohl stimmt oder weil es von mir kommt?
Ich persönlich würde vorher den Antrag machen bevor ich den WF mache. Bei der Lage wie das jeder sachbearbeiter selbst entscheidet was läuft und was micht wäre der WF für mich kein Garant.
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung
Dextera hat geschrieben:Das wird er nur rausfinden wenn er es probiert. Wird auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich ausfallen - solange er sich dann nicht durchstreiten will.
Er hat auf der BH mit Gutachten sämtliche Füherscheine erkämpft.
Re: WBK mit körperlicher Behinderung
Eigentlich wäre ich auf Zweiteres garnicht gekommen...aber jetzt wo du es sagst, natürlich Beides
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung
Hehe
Erkämpft? Klingt jetzt nicht so positiv ... Eher langwierig und schwierig.
Versuch macht kluch ...
Erkämpft? Klingt jetzt nicht so positiv ... Eher langwierig und schwierig.
Versuch macht kluch ...
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Re: WBK mit körperlicher Behinderung
Wieso den Antrag vor dem Waffenführerschein machen? Dann fragt der SB erst recht nach.. so kann er sagen: "Schauens, ich hab den Waffenführerschein gemacht. Das ist der Nachweis gemäß § 5 2. WaffV dafür, dass ich mit Waffen umgehen kann." Was soll da vom SB als antwort kommen?
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz