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Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Mr. Smith
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Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte

Beitrag von Mr. Smith » Fr 9. Okt 2015, 13:25

Hallo,

mit dem Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 – SVAG 2015 wurde das Waffengesetz geändert:

§ 33 wurde folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann die Waffenregisterbescheinigung auch im Datenfernverkehr aus dem ZWR unter Verwendung der Funktion der Bürgerkarte (§§ 4 ff E-GovG) kostenfrei beantragt und ausgestellt werden.“

Nun meine Frage:

ist das schon umgesetzt, gibt's dazu einen link

LG
Ist die Kugel aus dem Lauf, hält kein Teufel sie mehr auf !!

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BigBen
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Re: Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte

Beitrag von BigBen » Fr 9. Okt 2015, 13:31

Ist noch nicht umgesetzt und es gibt meines Wissens auch kein konkretes Datum ab wann das funktionieren soll.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Mr. Smith
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Re: Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte

Beitrag von Mr. Smith » Fr 9. Okt 2015, 18:26

Danke ...

In der Hinsicht arbeiten die Gebetsmühlen einfach langsam
Ist die Kugel aus dem Lauf, hält kein Teufel sie mehr auf !!

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macgeibes
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Re: Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte

Beitrag von macgeibes » So 11. Okt 2015, 06:55

...ich hab vor kurzem noch 24,50 gelöhnt- hat sich aber ausgezahlt weil mein 357er 3x bei den Vorbesitzern gemeldet war... ;-)
ps.: hab' ihn jedoch vom Händler gekauft... :tipphead:
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