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WBK und mein Böses Erwachen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Teal'c
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Re: WBK und mein Böses Erwachen

Beitrag von Teal'c » Do 4. Jan 2018, 17:55

bandit31 hat geschrieben:
Brainiac1234 hat geschrieben:
Teal'c hat geschrieben:kann ich nicht bestätigen. Meine Info von meiner BH, kann der Händler das Wechselsystem (o.ä.) als Zubehör eintragen, braucht man selbst gar nix mehr machen. Kann er es nicht, oder kauft man von privat, müsste man es selbst bei der BH als Zubehör melden.
Also ich musste bei meiner BH jeweils einen Zubehörantrag stellen für zB den RRA Upper, einen Glock Wechsellauf und einen Revolver Wechsellauf.

Jedes mal das selbe (vorab Bestätigung vom Händler usw.)
Ansonsten hätte das Zubehör automatisch einen WBK Platz eingenommen (sofern man einen freien hat)

Laut meiner BH immer vorher den Antrag (trotz Zübehörvermerk auf der WBK), egal ob von Privat oder Händler.

Der SB war hoch erfreut als ich den gebraucht gekauften Chiappa Upper zum AR15 melden wollte, ohne das ich vorher bei Ihm gewesen bin.

anscheinend machts auch da nicht jede BH gleich. Wie gesagt, bei mir "sollte" ein Glock Wechselsystem auf meine 17er eingetragen soll. Ob es wirklich so ist kann ich nicht mal sagen, hab rein theoretisch noch zwei Plätze frei, könnte auch sein dass das Wechselsystem trotzdem auf nem eigenen Platz ist, obwohls mir der SB so gesagt hat.

Früher oder später wird sichs eh zeigen...
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Re: WBK und mein Böses Erwachen

Beitrag von hmg382 » Do 4. Jan 2018, 21:47

Teal'c hat geschrieben:Wie gesagt, bei mir "sollte" ein Glock Wechselsystem auf meine 17er eingetragen soll. Ob es wirklich so ist kann ich nicht mal sagen, hab rein theoretisch noch zwei Plätze frei, könnte auch sein dass das Wechselsystem trotzdem auf nem eigenen Platz ist, obwohls mir der SB so gesagt hat.

Früher oder später wird sichs eh zeigen...


Wieso schaust nicht im ZWR nach? Bürgerkarte/Handysignatur vorhanden?



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