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Waffenrechtsnovelle 2010

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von gewo » Mi 19. Mai 2010, 15:31

evo86 hat geschrieben:Ich hab mir die 20 Seiten Disk. im Verband Forum nicht gegeben, aber ich nehme an besser geworden ist garnix, oder :think:


nope
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von snakedocter » Do 20. Mai 2010, 01:25

naja so ruhig zurücklehnen würd ich mich nicht

wenn der waffenhandel kein geschäft mit meldungen macht kommt schnell eine neue geschäftsidee vom BMI

armatix
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von Leonardo » Do 20. Mai 2010, 06:24

snakedocter hat geschrieben:naja so ruhig zurücklehnen würd ich mich nicht

wenn der waffenhandel kein geschäft mit meldungen macht kommt schnell eine neue geschäftsidee vom BMI

armatix
:obscene-sexualdoggy:



Das war auch mein erster Gedanke. :shifty:


Aber wenn wir nicht darüber reden ,dann gibt es dieses Problem auch nicht. Psssssss :whistle:
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von martin » Do 20. Mai 2010, 09:55

Es sieht so aus als ob der Punkt mit den Dekos geändert worden ist.

http://www.parlinkom.at/PG/DE/XXIV/I/I_ ... 86392.html

(3) Schusswaffen und, sofern es sich um Kriegsmaterial handelt, die in § 1 Art. I Z 1 lit. a, b und c der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial in der Fassung BGBl. 624/1977 genannten Schusswaffen, die auf Dauer unbrauchbar gemacht worden sind, gelten nicht als Waffen im Sinne dieses Bundesgesetzes. Der Bundesminister für Inneres hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport durch Verordnung festzulegen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Schusswaffe als dauerhaft unbrauchbar anzusehen ist. Darin ist insbesondere vorzusehen, wie der Umbau vorgenommen werden muss, damit eine Reaktivierung als Schusswaffe nicht mehr möglich ist.

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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von gewo » Do 20. Mai 2010, 10:07

martin hat geschrieben:Es sieht so aus als ob der Punkt mit den Dekos geändert worden ist.

http://www.parlinkom.at/PG/DE/XXIV/I/I_ ... 86392.html

(3) Schusswaffen und, sofern es sich um Kriegsmaterial handelt, die in § 1 Art. I Z 1 lit. a, b und c der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial in der Fassung BGBl. 624/1977 genannten Schusswaffen, die auf Dauer unbrauchbar gemacht worden sind, gelten nicht als Waffen im Sinne dieses Bundesgesetzes. Der Bundesminister für Inneres hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport durch Verordnung festzulegen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Schusswaffe als dauerhaft unbrauchbar anzusehen ist. Darin ist insbesondere vorzusehen, wie der Umbau vorgenommen werden muss, damit eine Reaktivierung als Schusswaffe nicht mehr möglich ist.



hallo

verstehe
also nicht INS kmg kam die ausnahmebestimmung hinein sondern AUF DAS kmg wurde verwiesen

auch recht
hauptsache die sache ist gegessen

war aber - wenn meine infos richtig sind - nie beabsichtigt die dekos mit rein zu nehmen
war von anfang an eine art von "formfehler" ...

lg
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von Vintageologist » Do 20. Mai 2010, 11:06

evo86 hat geschrieben:Ich hab mir die 20 Seiten Disk. im Verband Forum nicht gegeben, aber ich nehme an besser geworden ist garnix, oder :think:


Doch... Oldskool Vorderlader Revolver sind dann zwar WBK pflichtig, aber "platzsparend", sprich du kannst so viele kaufen, wie du willst, ohne WBK Plätze zu verbrauchen!
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von Shotgun » Do 20. Mai 2010, 19:25

Und Vorderlader Perkussionspistolen (einschüssige) werden zu sonstigen Waffen wenn ichs richtig verstanden habe. Also frei ab 18 wie ihre Steinschlossbrüder.
___________Bild
ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ

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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von gewo » Do 20. Mai 2010, 19:52

Shotgun hat geschrieben:Und Vorderlader Perkussionspistolen (einschüssige) werden zu sonstigen Waffen wenn ichs richtig verstanden habe. Also frei ab 18 wie ihre Steinschlossbrüder.



????

dachte WBK, aber zaehlen nicht fuer die stueckzahl mit ...?

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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von kemira » Fr 21. Mai 2010, 09:42

gewo hat geschrieben:
Shotgun hat geschrieben:Und Vorderlader Perkussionspistolen (einschüssige) werden zu sonstigen Waffen wenn ichs richtig verstanden habe. Also frei ab 18 wie ihre Steinschlossbrüder.

dachte WBK, aber zaehlen nicht fuer die stueckzahl mit ...?

Nee das gilt für Perkussionspistolen (mehrschüssig), also Revolver, das Howdah-Teil und so.
Einschüssige Cap&Ball-Pistolen werden frei ab 18.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von Schnittbrot » Fr 21. Mai 2010, 10:47

ab wann ist das Gesetz nun gültig: 1. Juni oder 1. Juli 2010 ???

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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von gewo » Fr 21. Mai 2010, 11:06

Schnittbrot hat geschrieben:ab wann ist das Gesetz nun gültig: 1. Juni oder 1. Juli 2010 ???


hallo

gueltig ist ein gesetzt normalerweise immer erst dann wenn es im amtsblatt der wr zeitung veroeffentlicht wird ...

ein paar importe gehen sich noch aus bevor das grosse registrieren losgeht ;-)
und ich habe ernstlich - auch - unsere ganzen forenmitglieder in verdacht die preis auf egun in den letzten wochen massiv hochzutreiben mit ihren geboten

ordonanzler sind dzt so teuer wie schon lange nicht
bin froh dass ich mich - bis auf zwei teile die noch geplant sind - schon eingedekct habe

;-)

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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von gewo » Fr 21. Mai 2010, 11:06

kemira hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Shotgun hat geschrieben:Und Vorderlader Perkussionspistolen (einschüssige) werden zu sonstigen Waffen wenn ichs richtig verstanden habe. Also frei ab 18 wie ihre Steinschlossbrüder.

dachte WBK, aber zaehlen nicht fuer die stueckzahl mit ...?

Nee das gilt für Perkussionspistolen (mehrschüssig), also Revolver, das Howdah-Teil und so.
Einschüssige Cap&Ball-Pistolen werden frei ab 18.



ahhhh
danke

lg
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von Incite » Fr 21. Mai 2010, 11:20

gewo hat geschrieben:
Schnittbrot hat geschrieben:ab wann ist das Gesetz nun gültig: 1. Juni oder 1. Juli 2010 ???


hallo

gueltig ist ein gesetzt normalerweise immer erst dann wenn es im amtsblatt der wr zeitung veroeffentlicht wird ...

ein paar importe gehen sich noch aus bevor das grosse registrieren losgeht ;-)
und ich habe ernstlich - auch - unsere ganzen forenmitglieder in verdacht die preis auf egun in den letzten wochen massiv hochzutreiben mit ihren geboten

ordonanzler sind dzt so teuer wie schon lange nicht
bin froh dass ich mich - bis auf zwei teile die noch geplant sind - schon eingedekct habe

;-)

lg
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nicht nur das, ich finde es waren auch "früher" mehr ordonnanzler am "Markt" :think:

wie sieht es denn jetzt mit der Pistolenmunition für nicht WBK Inhaber aus? muss ich meinen Uhr dann zentral registrieren lassen bevor ich die Muni bekomme oder reicht es wenn ich mit der "alten" Meldung mal vorstellig werde?!

das mit den einschüssigen Perkussionspistolen ist mal interessant :dance:
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von gewo » Fr 21. Mai 2010, 11:23

Incite hat geschrieben:...
wie sieht es denn jetzt mit der Pistolenmunition für nicht WBK Inhaber aus? muss ich meinen Uhr dann zentral registrieren lassen bevor ich die Muni bekomme oder reicht es wenn ich mit der "alten" Meldung mal vorstellig werde?!


hallo

nach der schreibweise im gesetz: "...zentral registriert..."
am ende wirds auf die durchfuehrungsbestimmungen ankommen

die sind sicher nicht vor dem herbst heraussen

lg
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen

Beitrag von Warnschuss » Fr 21. Mai 2010, 16:05

Es schaut so aus, als wäre die Registrierungsbestätigung notwendig:

Aus dem Gesetzesentwurf:

§ 24. (1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.


(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.

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