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Waffenrechtsnovelle 2010

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von Magazin » Sa 25. Sep 2010, 17:15

...und um das zu gewährleisten, richten wir noch Ausschüsse ein mit jeweils genau zugeordneten Sachgebieten und in jedem Ausschuß setzen wir Unterausschüsse ein, um diese Sachgebiete detailliert in einzelne exakt umrissene Problemkreise aufzuteilen... und um das durchzuziehen schicken wir eine Verttrauensperson nach Westen um Geld dafür zu generieren...

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von Magazin » Sa 25. Sep 2010, 17:16

:lol:

Schnittbrot
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von Schnittbrot » Sa 25. Sep 2010, 21:39

@wevs: durchdacht analysiert. Sehe ich in den Grundzügen ebenso. Wunderheiler gibts in der Medizin keine, in der Politik erst recht nicht.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von Stickhead » So 26. Sep 2010, 22:13

Sehr guter Beitrag wevs.

Trotzdem möchte ich euch jetzt daran erinnern, dass es hier um die Waffenrechtsnovelle 2010 geht und nicht um die Verband.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von kemira » Mo 27. Sep 2010, 08:28

@wevs: So klar und deutlich hat das glaub ich noch nie wer gesagt.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

buckshot

Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von buckshot » Mo 27. Sep 2010, 09:25

hab nicht den ganzen thread gelesen .... - also sorry, falls es schon wo steht - auf der seidler hp ist jedenfalls ein ausführlicher Kommentar zur Novelle:

http://www.seidler-waffen.at/waffenrecht.html

lg

buckshot

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von A_R PD » Mo 27. Sep 2010, 15:00

buckshot hat geschrieben:hab nicht den ganzen thread gelesen .... - also sorry, falls es schon wo steht - auf der seidler hp ist jedenfalls ein ausführlicher Kommentar zur Novelle:

http://www.seidler-waffen.at/waffenrecht.html

lg

buckshot


und wer es genauer haben will:

http://iwoe.org/img/Beilage_Endversion.pdf

buckshot

Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von buckshot » Mo 27. Sep 2010, 15:05

A_R PD hat geschrieben:
buckshot hat geschrieben:hab nicht den ganzen thread gelesen .... - also sorry, falls es schon wo steht - auf der seidler hp ist jedenfalls ein ausführlicher Kommentar zur Novelle:

http://www.seidler-waffen.at/waffenrecht.html

lg

buckshot


und wer es genauer haben will:

http://iwoe.org/img/Beilage_Endversion.pdf


ja, soll ja eh in der nächsten ausgabe alles in papierform drinnenstehen... wollte halt nicht so lange warten ;-)

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von 454casull » Sa 6. Nov 2010, 04:47

ist es schon durch...schon lange nichts mehr gehört

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von Floody » Sa 6. Nov 2010, 08:25

...wir man dann bei behördlichen schießständen nach wie vor ohne WBK fremde Kat. B Waffen benutzen dürfen...? :think:

Ticket
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von Ticket » Sa 6. Nov 2010, 09:28

Floodplainer hat geschrieben:...wird man dann bei behördlichen schießständen nach wie vor ohne WBK fremde Kat. B Waffen benutzen dürfen...? :think:

Ja,
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von Floody » Sa 6. Nov 2010, 09:33

Ticket hat geschrieben:
Floodplainer hat geschrieben:...wird man dann bei behördlichen schießständen nach wie vor ohne WBK fremde Kat. B Waffen benutzen dürfen...? :think:

Ja,
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
Ticket

Danke ;)

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von pointi2009 » Sa 6. Nov 2010, 10:05

Aber meist hat man auf diesen behördlich genehmigten Schießstätten weniger Spass :lol:
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von Stickhead » Sa 6. Nov 2010, 15:45

A_R PD hat geschrieben:
buckshot hat geschrieben:hab nicht den ganzen thread gelesen .... - also sorry, falls es schon wo steht - auf der seidler hp ist jedenfalls ein ausführlicher Kommentar zur Novelle:

http://www.seidler-waffen.at/waffenrecht.html

lg

buckshot


und wer es genauer haben will:

http://iwoe.org/img/Beilage_Endversion.pdf



und wer es genauer haben will:
http://shop.prolibris.at/de/Innere-Verwaltung-und-Wehrrecht/Waffengesetz-Praxiskommentar1.html
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010

Beitrag von wevs » Do 11. Nov 2010, 17:07

Kommt jetzt zwar ein bisschen spät, aber trotzdem: Ben, Leonardo, Schnittbrot, Stickhead, kemira - vielen lieben Dank für das Lob. War nicht unbedingt die Rezeption, mit der ich gerechnet hätte. 8-)

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