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Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von ifoundnoname » Di 3. Nov 2015, 10:06

helmsp hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Wie bereits gesagt - Antrag stellen - wenn dem Antrag stattgegeben wird (was eigentlich der Fall sein müsste) ist alles gut. Falls der Antrag abgelehnt wird, Rechtsweg - das geht aber erst mit einem negativen Bescheid.
Bingo. Nike, just do it. Nicht irritieren resp. entmutigen lassen. Hingehen, abgeben, fertig.
Das Gleiche war bei mir. Seit 2013 WBK und heuer erhöht auf 5. Auch von allen Seiten das "geht nicht" gehört aber trotzdem beantragt und bekommen. Das Ausschlaggebende war, dass ich gut vorbereitet war (Papiere, Wissen, Listen, etc).

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von rhodium » Di 3. Nov 2015, 21:20

Eigentlich steht da weder etwas von einer Vereinsmitgliedschaft, noch von Ergebnislisten. .... aber recht haben und recht bekommen, eh schon wissen.

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von helmsp » Di 3. Nov 2015, 21:22

rhodium hat geschrieben:Eigentlich steht da weder etwas von einer Vereinsmitgliedschaft, noch von Ergebnislisten. .... aber recht haben und recht bekommen, eh schon wissen.

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Es ist mir sehr wohl bewusst, dass es zwei unterschiedliche paar Schuhe sind, sprich Erweiterung nach 5 Jahren ohne Liste oder irgendwann mit...
...der erste Schritt ist jedoch derselbe, nämlich das "nik, just do it" und vorbereitet sein. :roll:
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von Flolito » Mi 4. Nov 2015, 18:16

...naja mal abwarten bis April .....

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von Whit3Tig3r » Mi 4. Nov 2015, 18:36

kurze zwischenfrage: wie lange dauert die bearbeitung des antrags bzw. wie viel zeit vergeht so zwischen abgeben und antwort?--> ich weiß, das kann variieren, aber eure persönlichen erfahrungen wären interessant.
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von GreaseMonkey » Mi 4. Nov 2015, 19:58

Ich habe im Sommer erweitert.
Nach ungefähr 5 Minuten Gespräch was ich mir denn für eine Erweiterung vorstelle, und nach Sichtung meiner Ergebnislisten und des Schreibens des Veriensobmannes, hat die nette Dame alles in den PC eingegeben und mich zum Bezahlen geschickt.
2 Wochen später war meine neue WBK da.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von helmsp » Mi 4. Nov 2015, 20:01

Whit3Tig3r hat geschrieben:kurze zwischenfrage: wie lange dauert die bearbeitung des antrags bzw. wie viel zeit vergeht so zwischen abgeben und antwort?--> ich weiß, das kann variieren, aber eure persönlichen erfahrungen wären interessant.

Eine Woche später Anruf bekommen zwecks mehr Listen.
Zwei Wochen später Brief bekommen zwecks einzahlen.
Erneut zwei Wochen später neue WBK erhalten.
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von rhodium » Fr 6. Nov 2015, 14:31

Fakt ist, dass eine Erweiterung ohne Listen und/oder Mitgliedschaft normalerweise nicht klappt.

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von gewo » Fr 6. Nov 2015, 14:35

rhodium hat geschrieben:Fakt ist, dass eine Erweiterung ohne Listen und/oder Mitgliedschaft normalerweise nicht klappt.
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2 auf 4 und dann 2 auf 5 klappt laut laut waffengesetz ohne listen
es gibt da auch keinen ermessensspielraum fuer die beamten

voraussetzungen sind nur
"sportschuetze" (glaubhaft gemacht zb durch den mitgliedsausweis eines vereins)
fuenf jahre besitz des waffendokumentes ohne vorfaelle
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von 924sas » Fr 6. Nov 2015, 20:29

gewo hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben:Fakt ist, dass eine Erweiterung ohne Listen und/oder Mitgliedschaft normalerweise nicht klappt.
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2 auf 4 und dann 2 auf 5 klappt laut laut waffengesetz ohne listen
es gibt da auch keinen ermessensspielraum fuer die beamten

voraussetzungen sind nur
"sportschuetze" (glaubhaft gemacht zb durch den mitgliedsausweis eines vereins)
fuenf jahre besitz des waffendokumentes ohne vorfaelle


und einem Schreiben, dass die derzeitigen Waffen im Gebrauch sind und die Neuen für Bewerbe sind.

(war heute im Referat nachfragen)
...und zum Abschied ein leises: war schön euch zu treffen!

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von rhodium » Sa 7. Nov 2015, 17:45

Eben ... aber Fakt ist, dass der Gesetzestext nichts davon fordert und trotzdem was verlangt wird.

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von alpawolf » Di 10. Nov 2015, 00:43

Mit dieser einstellung wirst bei dieser Bh sicher weit kommen :mrgreen: . momentane Bearbeitung eines Wbk antrages rat mal wie lange ....... :clap: :clap:
Mit der erweiterung im April :think: kannst vielleicht ansuchen mehr wird nicht werden, dann stehst du in der Warteschleife und falls Du vor Antrittsbesuch im Altersheim "am Sonnenhügel" sie bekommst hast noch glück gehabt. :whistle:
@ dauerfeuer: solltest froh sein dass es die Verband gibt !
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von Flolito » Do 19. Nov 2015, 13:09

Du bist der geborene Schwarzmaler ..... Hoffentlich fällt mir am Tage der Beantragung nicht auch noch der Himmel auf den Kopf :D

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von holzi30 » Fr 20. Nov 2015, 17:33

Sind denn Ergebnislisten notwendig bei der Überprüfung bzw vorzuzeigen ?
Es gibt ja soviel schöne Waffen xD

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von BigBen » Fr 20. Nov 2015, 17:45

Wenn du keine Jagdkarte hast, musst du einen regelmäßigen Gebrauch der Waffen anderweitig nachweisen. Das machst du am Besten mit aktuellen Ergebnisslisten von Bewerben oder einem aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Waffenführerschein. Ein Schiessbuch mit Unterschrift vom Oberschützenmeister deines Vereins wäre evtl. auch eine Option die die meisten Behörden akzeptieren würden.
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