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Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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holzi30
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von holzi30 » Fr 20. Nov 2015, 18:19

BigBen hat geschrieben:Wenn du keine Jagdkarte hast, musst du einen regelmäßigen Gebrauch der Waffen anderweitig nachweisen. Das machst du am Besten mit aktuellen Ergebnisslisten von Bewerben oder einem aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Waffenführerschein. Ein Schiessbuch mit Unterschrift vom Oberschützenmeister deines Vereins wäre evtl. auch eine Option die die meisten Behörden akzeptieren würden.


Ich geh weder jagen noch sonst sowas , reiner Hobbyschütze , ich schreib mir nur in einem buch jedesmal wenn ich schießen geh alles auf .
D h wieviel Patronen usw und welcher Schießplatz usw

Eigentlich könnt ich dass unterschreiben bzw stempel drauf machen lassen oder
Es gibt ja soviel schöne Waffen xD

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bandit31
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von bandit31 » Sa 9. Jan 2016, 20:33

Hätte eine Frage zur Erweiterung.

Wie schreib ich am besten den Antrag??

Guten Tag
Ich möchte hiermit von 2 auf 4 Plätze erweitern.
mfg
XXX


sieht ein wenig blöd aus.

Wie sollte der Antrag verfasst sein bzw. was sollte er enthalten. Vielleicht hätte wer einen Text den ich als Vorlage nehmen könnte. Danke.

PS: Wbk seit 6 Jahren, Ergebnisslisten und Vereinsmitgliedschaft (seit gestern) sind vorhanden.
Zuletzt geändert von bandit31 am Sa 9. Jan 2016, 20:50, insgesamt 1-mal geändert.
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rupi
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von rupi » Sa 9. Jan 2016, 20:35

bandit31 hat geschrieben:Hätte eine Frage zur Erweiterung.

Wie schreib ich am besten den Antrag??

Guten Tag
Ich möchte hiermit von 2 auf 4 Plätze erweitern.
mfg
XXX


sieht ein wenig blöd aus.

Wie sollte der Antrag verfasst sein bzw. was sollte er enthalten. Vielleicht hätte wer einen Text den ich als Vorlage nehmen könnte. Danke.

PS: Ergebnisslisten und Vereinsmitgliedschaft (seit gestern) sind vorhanden.


Dreizeiler mit Berufung auf § 23 2b

fertig
member the old PD design ? oh I member

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von Heinzelmaennchen » Sa 9. Jan 2016, 23:20

Hallo,
warum gehst nicht persönlich hin. Aus meiner Beruflichen Erfahrung mit Behörden oft die beste Lösung, da man flexibel reagieren kann und der Bearbeiter nicht "aus" kann. Ist natürlich immer Sache des Bearbeiters; auch wenn man sich auf den Paragraphen berufen kann würde ich mich nicht mit der BH anlegen. Bei der Beantwortung Deines (schriftlichen) Ansuchens ist das unpersönlich und auch schnell mal abgelehnt. Ins Gesicht sagen schon schwieriger.
Ich hab vor Weihnachten erweitert, und war selbst auf der BH. Schreiben vom Verein dürfte wichtig gewesen sein; Ergebnislisten hatte ich, aber wurden nicht verlangt. (Erweitert von 2 auf 4)
Viel Glück beim Erweitern

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von bandit31 » Sa 9. Jan 2016, 23:37

Auf die BH muß ich sowieso, zum abgeben.

Ich dachte die brauchen was schriftliches, wo ich begründe, wofür ich die bestehenden verwende und wofür ich die zukünftigen brauche?
Zuletzt geändert von bandit31 am Sa 9. Jan 2016, 23:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von Heinzelmaennchen » Sa 9. Jan 2016, 23:39

Schriftliches war zumindest bei mir nicht gefragt...
LG

karl255
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von karl255 » So 10. Jan 2016, 10:07

War bei mir auch net,
mitn schreiben vom Verein hingegangen 15 Ergebnislisten (auch mit Waffen die mir nicht gehören und jede Liste schön markiert und
draufgeschrieben mit welcher Waffe geschossen wurde) und die WBK.

Der Damen gesagt dass ich da bin wegen Erweiterung WBK, ihr alles übergeben und sie hat losgelegt im Computer
alles einzutragen.

Bezahlt und nach 10 Tagen neue WBK noch schnell am 23.12 abgeholt.

Erweiterung nach 8 Monaten auf 5 Plätze bekommen.

Wichtig ist schreiben vom Verein!!!

Blaine
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von Blaine » Mo 11. Jan 2016, 00:56

ein schreiben vom verein sollte bei § 23 2b eigentlich nicht notwendig sein, sofern man nur von 2 auf 4 will
hab jetzt aber gehört, dass das zumindest in liesing verlangt wurde, sonst gibts nix...

davon steht doch aber nix im gesetz, oder?!

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von IT Guy » Mo 11. Jan 2016, 07:15

23/2B ist ja für sportschützen. Und irgendwie musst halt nachweisen dass du sportschütze bist. Entweder durch mitgliedsausweis, Bestätigung des Vereins, etc

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von ianos » Mo 11. Jan 2016, 09:25

Kurze Frage an die Community:

ein User hat vor ein paar Posts geschrieben, dass er nach 8 Monaten auf 5 erweitert hat.

Ist das möglich? Heißt's nicht, dass min. 5 Jahre Besitz ohne Vorkommnisse benötigt wird?

Kurz zu mir:

Ich stehe zwar noch am Anfang und hab die WBK noch immer nicht im Postkasten. Jedoch möchte ich mich sportlich ernsthaft engagieren und sehe mich nach Vereinen (krasse/horrende Mitgliedsbeiträge sowie Unterschiede zumeist) um und die zwei Plätze sind einfach zu wenig, um ernsthaft bei der Sache zu bleiben.

Nach einigen Trainings mit einem guten Coach weiß ich, dass ich sowohl nicht untalentiert bin, als auch mich sehr schnell und flott weiterentwickeln kann.
Es gibt sicherlich viele Kollegen, die mit ihren CZs/STIs etc. schießen und sonst nix haben, trotzdem super Ergebnisse schießen!
Ich möchte niemanden von denen auf den Schlips treten, aber ich habe auch ein starkes Sammlergen und mag die Vielfalt (an Qualität). [emoji851]

Viel Sinn hat's nicht mein Denken (für einige), aber ich bevorzuge Optionen und verpöne Einseitigkeit.

Daher meine Frage an Euch, sorry für den Exkurs in meine Gedankenwelt und der damit verbundenen Verwirrung.

Danke für Eure Antworten schon mal!

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von Stickhead » Mo 11. Jan 2016, 09:53

ianos hat geschrieben:Kurze Frage an die Community:

ein User hat vor ein paar Posts geschrieben, dass er nach 8 Monaten auf 5 erweitert hat.

Ist das möglich? Heißt's nicht, dass min. 5 Jahre Besitz ohne Vorkommnisse benötigt wird?

Kurz zu mir:

Ich stehe zwar noch am Anfang und hab die WBK noch immer nicht im Postkasten. Jedoch möchte ich mich sportlich ernsthaft engagieren und sehe mich nach Vereinen (krasse/horrende Mitgliedsbeiträge sowie Unterschiede zumeist) um und die zwei Plätze sind einfach zu wenig, um ernsthaft bei der Sache zu bleiben.

Nach einigen Trainings mit einem guten Coach weiß ich, dass ich sowohl nicht untalentiert bin, als auch mich sehr schnell und flott weiterentwickeln kann.
Es gibt sicherlich viele Kollegen, die mit ihren CZs/STIs etc. schießen und sonst nix haben, trotzdem super Ergebnisse schießen!
Ich möchte niemanden von denen auf den Schlips treten, aber ich habe auch ein starkes Sammlergen und mag die Vielfalt (an Qualität). [emoji851]

Viel Sinn hat's nicht mein Denken (für einige), aber ich bevorzuge Optionen und verpöne Einseitigkeit.

Daher meine Frage an Euch, sorry für den Exkurs in meine Gedankenwelt und der damit verbundenen Verwirrung.

Danke für Eure Antworten schon mal!

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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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ianos
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Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von ianos » Mo 11. Jan 2016, 10:48

Danke für den Link, habe aber bereits selber schon gesucht.

Trotzdem ist eine Erweiterung nach 8 Monaten (!!!) für mich etwas überraschend schockierend für unsere unbürokratische Behörde. [emoji851]

karl255
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von karl255 » Mo 11. Jan 2016, 11:02

hi
du meinst wohl mich
ja ist unbürokratisch die behörde (zumindest meine Erfahrung), aber du musst das ganze halt schon auch begründen können, und freundlich fragen.

also ich hab im april die WBK mit zwei plätzen bekommen, um auch vernünftig üben zu können bin ich dann auch im verein in meiner nähe eingetreten.
in summe konnte ich bei dem Besuch zur Erweiterung (14.12.2015) 16 Ergenibslisten vorweisen, einige davon auch mit Waffen die nicht mein eigen sind.
Entsprechendes Schreiben vom Verein hab ich auch dabei gehabt.
Am 23.12 hab ich mir dann meine neue WBK mit 5 Plätzen abholen dürfen.

Nett die SB gefragt wie es aussieht und ob das ginge, und ja das ging.
(Ob der ewig lange Titel auf der ersten WBK - weil der Titelkatalog im Bundessystem echt lustig ist - geholfen hat? hm glaub ich nicht!)

Im Gesetz steht ja auch nichts drinnen davon dass du 1 Jahr warten musst bevor du die Sportschützenerweiterung beantragen willst, aber du
musst halt schon a bissl was nachweisen, mit 2-3 Ergenislisten wirst net weit kommen.

Gleiches haben übrigens auch Vereinskollegen erlebt, haben alle nach ca. 8 Monaten positiv erweitert (gleiche BH).

Und wichtig, i bin zum Glück nicht in Wien daheim!!!
Zuletzt geändert von karl255 am Mo 11. Jan 2016, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von gewo » Mo 11. Jan 2016, 11:03

ianos hat geschrieben:Kurze Frage an die Community:
ein User hat vor ein paar Posts geschrieben, dass er nach 8 Monaten auf 5 erweitert hat.
Ist das möglich? Heißt's nicht, dass min. 5 Jahre Besitz ohne Vorkommnisse benötigt wird?


hi

es kommt auf deine behoerde an

in wien habe ich keine signale erhalten dass sich was geaendert hat

dh:
erweiterungen unter einem jahr werden ungern genehmigt

ab ca einem jahr
- vereinsmitgliedschaft
- bestaetigumng des vereinsleiters ueber regelmaessiges training
- mind 3 ergebnissberichte von bewerben fuer jede der waffen die du besitzt
- mind 1 bericht fuer jede waffe die du beantragen willst
- ordentliches auftreten beim ansuchen

es gibt dazu auch einen eigenen frageboden wo das alles draufsteht
der ist aber nicht oeffentlich

normalerweise geht nicht mehr als verdoppeln und insgesgesamt nicht mehr als max. 10 stk

von 2 stk weg geht wenn die unterlagen alle passen:
wennst von zwei auf sechs beantragst kriegst meistens vier oder fuenf
wennst von zwei auf fuenf beantragst kriegst meistens vier oder fuenf
wennst von zwei auf vier beantragst kriegst meistens drei oder vier

eigentlich ist das der ablauf wie es geplant waere
in wien immer schon so
in anderen behoerden frueher laxer
dzt tw in den bundeslaendern wesentlich strenger
alles eine frage der behoerde die fuer dich zustaendig ist
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von ianos » Mo 11. Jan 2016, 11:06

Tausend Dank, Gewo. [emoji106][emoji106][emoji106]

Wie es grundsätzlich sein soll, hab ich schnell und leicht (Dank des Forums) gefunden.

Aber die 8 Monate haben mich sehr stutzig gemacht.

Deine Tipps werden sehr helfen, Danke nochmal!
Ich werde Dich beehren, wenn endlich mein Deckel da ist. [emoji36]

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