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BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

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BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von Promo » Mi 4. Nov 2015, 16:34

Seit kurzem findet sich im RIS eine interessante Entscheidung des BVwG zu der Einstufung des SIG Sauer M400, SIG Sauer 516 Patrol und SIG Sauer 716 Patrol. Das komplette Urteil findet man hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 00386_1_00

Interessant sind unter anderem die Anweisungen, wie die Behörde die Einstufung vorzunehmen hat, wie in diesem Auszug hier etwa deutlich wird:
Im Beschwerdefall ist entscheidend, ob die verfahrensgegenständlichen Waffen als Sportgewehre einzustufen sind und damit der Ausnahmebestimmung des § 1 Z 1 lit. a) der Kriegsmaterialverordnung unterfallen.

Bei den verfahrensgegenständlichen Waffen handelt es sich offensichtlich um halbautomatische Gewehre, welche von ihrer Konstruktion her vom vollautomatischen Sturmgewehr, nämlich dem U.S. amerikanischen AR-15 bzw. M-16, abgeleitet sind. Für die Einstufung als Sportwaffe ist ua. wesentlich, dass die Austauschbarkeit wesentlicher Teile der in Rede stehenden Schusswaffen, wie insbesondere Verschluss und Lauf, im Sinne einer Inkompatibilität nicht möglich ist.

Im Weitergang wird auch auf den BKA-Bescheid referenziert, der dies so bestätigt - und wo sich die österr. Behörde "nicht darum geschert hat", hingegen sich es nicht mal eine Waffe in Original ansehen wollte.
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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von Floody » Mi 4. Nov 2015, 17:17

Dass der "Sachverständige" in weiterer Folge schließlich "die Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung als Sportwaffe [...] daher nicht erachtet" wurde, weil "diese Waffen f...] auf Grund konstruktiver Ableitung vom US-Sturmgewehr M-16 als Militärwaffen konzipiert, ein national systemisierter Sport für die Waffen als halbautomatische Büchse [...] in den Schießsparten nicht abgebildet" sei, sei selbst bei wohlwollender Betrachtung lediglich auf die mögliche Unkenntnis und daher mangelnde Qualifikation des Verfassers dieser Ausführungen zurückzuführen, andernfalls schlicht auf unsachliche Willkür zwecks Versagung einer sachlich korrekten Einstufung als zivile Selbstladebüchsen und damit Kategorie B Schusswaffen.


:lol:

In Kurz: Die Gutachter der Behörde machen sich nicht mal die Mühe zu prüfen, ob zivile Varianten von HAs mit Vollautomaten austauschbar sind und geben das sogar noch zu, obwohl das lt. diverser Erkenntnisse ein wesentliches Merkmal ist, ob es sich um KM handelt oder nicht. Zufall? Ich glaube nicht.

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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von BigBen » Mi 4. Nov 2015, 17:22

Äußerst interessant und auch amüsant...und gleichzeitig ein Beweis dafür wie mit willkürlichen Behörden-Bescheiden kombiniert mit überaus dubiosen Gutachten (von "Sachverständigen") Politik gemacht werden soll. Gut, dass wenigstens das BVwG seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Wird interessant wie das weitergeht.
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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von Floody » Mi 4. Nov 2015, 17:29

Die Frage ist, vielleicht könnte sich dadurch "was ändern". Vielleicht bekommt jetzt wer aufs Happl und Einstufungen erfolgen, wie sie erfolgen sollten. Und ja, ich habe alles gelesen.

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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von BigBen » Mi 4. Nov 2015, 17:32

Vielleicht vielleicht...man weiss nichts genaueres nicht. Abwarten und Tee trinken. Auf jeden Fall wären "Sachverständige" bei denen keine Anführungszeichen notwendig sind und die nicht einfach nur willige Erfüllungsgehilfen von Ministerialbeamten mit fragwürdigen Agenden sind ein guter Anfang - und parallel sollten wir alle bei so vielen HAG und Rifle/Multigun Bewerben mitmachen wie möglich und helfen das Ganze in tragfähige Sportordnungen zu verwandeln. Wenn dann der ÖSB in der Angelegenheit auch endlich etwas mitziehen würde...
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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von hasgunz » Mi 4. Nov 2015, 19:31

Ben, die Hoffnung stirbt zuletzt.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von GreaseMonkey » Mi 4. Nov 2015, 20:03

Sportwaffe

Diese Waffen sind auf Grund konstruktiver Ableitung vom US-Sturmgewehr M-16 als Militärwaffen konzipiert, ein national systemisierter Sport für die Waffen als halbautomatische Büchse ist in den Schießsparten nicht abgebildet.

Die Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung als Sportwaffe wird daher nicht erachtet.


:headslap: So viel Unsinn in zwei so kurzen Sätzen.

Bitte lassts den "Sachverständigen" mal aus seinem Kammerl, damit er sieht wie viele Bewerbe für halbautomatische Büchsen mit AR15 Systemen geschossen werden. :confusion-helpsos:
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von BigBen » Mi 4. Nov 2015, 20:04

Es geht nicht darum dass es keine Bewerbe dafür gibt...es geht darum dass es keine bundesweite Sportordnung für Bewerbe mit halbautomatischen Bewerben gab oder gibt.
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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von GreaseMonkey » Mi 4. Nov 2015, 20:05

Ja, ich meine nur, weil er so schreibt, als wäre das AR15 System fürs sportliche Schießen konstruktiv ungeeignet. Und es ist nunmal alles andere als ungeeignet.
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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von eierkopf » Mi 4. Nov 2015, 20:18

BigBen hat geschrieben:Es geht nicht darum dass es keine Bewerbe dafür gibt...es geht darum dass es keine bundesweite Sportordnung für Bewerbe mit halbautomatischen Bewerben gab oder gibt.


Was wird als Sportordnung gewertet?

Für sSLG 1-3 (HAG 1-3) gibt es das Regelwerk, IPSC Rifle/Multigun ebenso.

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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von rupi » Mi 4. Nov 2015, 20:39

sslg steht aber nicht in der österreichischen Schiessordnung
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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von gewo » Mi 4. Nov 2015, 21:07

rupi hat geschrieben:sslg steht aber nicht in der österreichischen Schiessordnung


die IPSC ist aber im öSB assoziert seit jahren
theoetetisch sollte das reichen

probleme bereiten meiner meinung nach die aktuellsten entscheidungen der IPSC austria

wie willst dass dem verwaltungsgerichtshof erklaeren dass du "quasi mitglied" des ÖSB bist, aber zb die IPSC kampfrichterausbildung des ÖSB nicht akzeptierst bei deinen bewerben?

ein sehr riskanter kurs der da eingeschlagen wird ...
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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von Magnum828 » Do 5. Nov 2015, 04:08

BigBen hat geschrieben:Es geht nicht darum dass es keine Bewerbe dafür gibt...es geht darum dass es keine bundesweite Sportordnung für Bewerbe mit halbautomatischen Bewerben gab oder gibt.

Was genau braucht es, um den ÖSB dazu zu kriegen, HAG in die Sportordnung aufzunehmen, bzw mit wem muss man reden?

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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von Thule » Do 5. Nov 2015, 08:17

Euch ist aber schon klar, dass den Agierenden der "Holzkisten sind Kriegsmaterial" Abteilung des BMLVS vollkommen egal ist ob es da eine Sportordnung gibt oder nicht? Ist im Moment halt ein bequemes "Argument" das man reinschreiben kann.

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Re: BVwG zu SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol

Beitrag von BigBen » Do 5. Nov 2015, 08:58

Ist uns vollkommen klar, aber es wäre doch schön wenn es gelingen würde deren "Argumente" mit objektiven Sachverhalten zu entkräften und vom BVwG dazu Rückendeckung zu bekommen. Warum soll gerad beim Waffenrecht keine Rechststaatlichkeit herrschen...
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