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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 1

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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meshuggah
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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von meshuggah » Fr 27. Nov 2015, 18:12

Blöde Frage, aber gibts eig sowas wie eine europaweite NRA?
Und wenn nein, warum nicht?! Die wäre genau in solchen Fällen am nützlichsten

raptor
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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von raptor » Fr 27. Nov 2015, 18:14

meshuggah hat geschrieben:Blöde Frage, aber gibts eig sowas wie eine europaweite NRA?
Und wenn nein, warum nicht?! Die wäre genau in solchen Fällen am nützlichsten


http://www.firearmsunited.com/

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Hausmasta
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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von Hausmasta » Fr 27. Nov 2015, 18:21

Auch dort: kein Hinweis oder Link zur Petition! :handgestures-thumbdown:

meshuggah
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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von meshuggah » Fr 27. Nov 2015, 18:28

Die Frage ist ja auch wie stark diese Organisation in die Politik verbandelt ist
Gute Argumentation und Öffentlichkeitsarbeit hat nämlich im Waffenrecht eh noch nie was gebracht...

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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von vulgogurktaler » Fr 27. Nov 2015, 18:39

Hausmasta hat geschrieben:Auch dort: kein Hinweis oder Link zur Petition! :handgestures-thumbdown:

Gibt es schon, aber leider bissal ungünstig verlinkt, weil es einfach net klar ist das man unten auf den Link gehen soll!
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Musashi
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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von Musashi » Fr 27. Nov 2015, 18:46

wer solche verbündete hat...
und das deutsche fwr bricht schon ein, will die in D legalen Ak clone opfern und alles unter 16" lauflänge:

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs "Kalaschnikow".

Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen
(AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter.

Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.

Quelle: Newsletter FWR, 26.11.2015
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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von vulgogurktaler » Fr 27. Nov 2015, 18:49

Musashi hat geschrieben:wer solche verbündete hat...
und das deutsche fwr bricht schon ein, will die in D legalen Ak clone opfern und alles unter 16" lauflänge:

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs "Kalaschnikow".

Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen
(AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter.

Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.

Quelle: Newsletter FWR, 26.11.2015

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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von piefke » Fr 27. Nov 2015, 18:55

vulgogurktaler hat geschrieben:
Musashi hat geschrieben:wer solche verbündete hat...
und das deutsche fwr bricht schon ein, will die in D legalen Ak clone opfern und alles unter 16" lauflänge:

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs "Kalaschnikow".

Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen
(AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter.

Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.

Quelle: Newsletter FWR, 26.11.2015

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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von Hausmasta » Fr 27. Nov 2015, 19:02

vulgogurktaler hat geschrieben:Gibt es schon, aber leider bissal ungünstig verlinkt, weil es einfach net klar ist das man unten auf den Link gehen soll!

Stimmt, jetzt habe ich es gesehen.
Ist aber leider zu versteckt.
Das gehört plakativ ganz oben wie hier auf PD!

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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von Octopus » Fr 27. Nov 2015, 19:02

Hat das FWR selbst nicht verstanden, worum es geht?
Inwiefern ist ein AK Klon in 7,62x39 mit kurzem Lauf gefährlicher als irgendein anderer HA beliebigen Kalibers?

So einen Vorschlag würde man eher von der Politik erwarten, aber nicht aus den eigenen Reihen! :snooty: :naughty:
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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von Alaskan » Fr 27. Nov 2015, 19:04

Octopus hat geschrieben:Hat das FWR selbst nicht verstanden, worum es geht?
Inwiefern ist ein AK Klon in 7,62x39 mit kurzem Lauf gefährlicher als irgendein anderer HA beliebigen Kalibers?

So einen Vorschlag würde man eher von der Politik erwarten, aber nicht aus den eigenen Reihen! :snooty: :naughty:

Ach das ist normal bei denen ,da wird immer schnell was aufgegeben -kniewach wie immer!
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verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin

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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von <BigM> » Fr 27. Nov 2015, 19:13

Tobi1987 hat geschrieben:Darf man lesen, was du dem BK geschickt hast? Habe es weiter vorne nicht gefunden.

Gibt es eigentlich irgendein Land, das jemals ein verschärftes Waffengesetzt später wieder liberalisiert hat? Das Problem bei der Sache ist, dass es hier niemals ein zurück gibt. Was einmal da ist kriegt man vor der nächsten Revolution nicht mehr weg... :roll:

USA.

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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von Evilcannibal79 » Fr 27. Nov 2015, 19:18

Bei Egun stehts jetzt auch auf der Startseite :-)
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull

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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von GreaseMonkey » Fr 27. Nov 2015, 19:32

Unverständlich, dass es auf ipsc-dvc.org noch immer nicht steht.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von Thule » Fr 27. Nov 2015, 19:35

Musashi hat geschrieben:wer solche verbündete hat...
und das deutsche fwr bricht schon ein, will die in D legalen Ak clone opfern und alles unter 16" lauflänge:

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs "Kalaschnikow".

Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen
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Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.

Quelle: Newsletter FWR, 26.11.2015

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