Waffenbesitzkarte Verwaltungsstrafe
Verfasst: Mi 18. Nov 2015, 17:02
Hallo
Ich hätte eine Frage zur Waffenbesitzkarte ich habe vor mir eine Waffenbesitzkarte zu lösen, war schon einige male mit meinen Arbeitskollegen am Schießstand und mich hat das Fieber gepackt.
Nun zu meinem Bedenken ich habe vor 2 Jahren eine Verwaltungsstrafe erhalten weil ich den Öffentlichen Anstand verletzt habe und eine Verwaltungsübertretung trotz Abmahnung durch die Polizei zu wiederholen versucht. Kostenpunkt 200€ Bezahlt und Abgeschlossen
Zu der Geschichte Ich habe damals meinen Geburtstag gefeiert und eine Freund von mir hatte ein wenig Stress mit einen Polizisten Ich habe mich eingemischt und das hat denen nicht so gefallen und somit bei Raus mit der Polizei und Personalien aufgenommen worden. Von der Veranstaltung verwiesen worden und 2 Monate später die Post zugestellt bekommen da Stand drinnen das ich wild mit den Armen herumgefuchtelt habe und Kopfstoßbewegungen gemacht habe als Text zu den Verwaltungsstrafen. Ich habe natürlich gleich bezahlt um nicht mehr Probleme zu bekommen. Alkoholtest wurde keiner gemacht und auch sonst weder mit auf den Posten mitgenommen noch sonst etwas.
So nun zum meiner Frage glaubt Ihr könnte diese Verwaltungsstrafe mich daran hindern eine WBK zu bekommen? Weil ich will ehrlich gesagt nicht den Psychologen zahlen und den Waffenkurs machen und dann bekomme ich einen Negativen bescheid.
mfg
Ich hätte eine Frage zur Waffenbesitzkarte ich habe vor mir eine Waffenbesitzkarte zu lösen, war schon einige male mit meinen Arbeitskollegen am Schießstand und mich hat das Fieber gepackt.
Nun zu meinem Bedenken ich habe vor 2 Jahren eine Verwaltungsstrafe erhalten weil ich den Öffentlichen Anstand verletzt habe und eine Verwaltungsübertretung trotz Abmahnung durch die Polizei zu wiederholen versucht. Kostenpunkt 200€ Bezahlt und Abgeschlossen
Zu der Geschichte Ich habe damals meinen Geburtstag gefeiert und eine Freund von mir hatte ein wenig Stress mit einen Polizisten Ich habe mich eingemischt und das hat denen nicht so gefallen und somit bei Raus mit der Polizei und Personalien aufgenommen worden. Von der Veranstaltung verwiesen worden und 2 Monate später die Post zugestellt bekommen da Stand drinnen das ich wild mit den Armen herumgefuchtelt habe und Kopfstoßbewegungen gemacht habe als Text zu den Verwaltungsstrafen. Ich habe natürlich gleich bezahlt um nicht mehr Probleme zu bekommen. Alkoholtest wurde keiner gemacht und auch sonst weder mit auf den Posten mitgenommen noch sonst etwas.
So nun zum meiner Frage glaubt Ihr könnte diese Verwaltungsstrafe mich daran hindern eine WBK zu bekommen? Weil ich will ehrlich gesagt nicht den Psychologen zahlen und den Waffenkurs machen und dann bekomme ich einen Negativen bescheid.
mfg