Seite 1 von 2

Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 10:10
von Hailwood
Da ich einem Freund meinen Marlin UHR verkaufen will habe ich mir einmal das Gesetz bezüglich der Bestimmungen für die Überlassung von Kat C Waffen angesehen. Wenn ich das richtig verstanden habe bräucht ich eigentlich nur feststellen ob derjenige dem ich die Waffe überlasse 18 Jahre alt ist? Kein Kaufvertrag, keine Ausweiskopie, keine Meldung von mir an die Behörde etc?

Da mir das zu unsicher ist habe ich mir überlegt einen Kaufvertrag wie beim Autokauf aufzusetzen.

Herr X ,Ausweisnummer XXXX verkauft Herrn Y Ausweisnummer YYYY die Waffe Z Seriennummer ZZZZ Kaliber ZxZZ

Privatverkauf keine Gewährleistung

Ich weise darauf hin, daß die Waffe innerhalb von 6 Wochen nach Kauf vom Käufer ins ZWR gemeldet werden muss.


Wien,am 26.11.2015 Unterschrift X Unterschrift Y

Fehlt da noch was?

LG

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 10:14
von Incite
Datum

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 10:16
von Hailwood
Ergänzt Danke

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 10:21
von Heisenberg
Ich würde noch Kaliber anführen und den Passus "[...] da Privatverkauf keine [...]" kannst du rein rechtlich aus weglassen.

LG

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 10:25
von Hailwood
Ergänzt Danke

Privatverkauf werd ich drinnen lassen schaden kann es ja nicht.

Gibt es nach dem Verkauf eigentlich eine Möglichkeit das ich die Waffe aus dem ZWR austragen lasse?

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 10:26
von 4x4
Die Waffe ist (wenn nicht vor was ich wann gekauft) schon im ZWR auf Herrn X gemeldet.
Muss Herr X jetzt irgendwas machen, um diesen Eintrag löschen zu lassen?
Oder passiert das automatisch, wenn Herr Y die Waffe meldet?

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 10:27
von johnbond01
Heisenberg hat geschrieben:den Passus "[...] da Privatverkauf keine [...]" kannst du rein rechtlich aus weglassen.
wie kommst du darauf?

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 10:29
von Heisenberg
johnbond01 hat geschrieben:
Heisenberg hat geschrieben:den Passus "[...] da Privatverkauf keine [...]" kannst du rein rechtlich aus weglassen.
wie kommst du darauf?
Naja da bei Verkauf unter Privatpersonen nicht das KSchG greift - musst du somit nicht extra die Gewährleistung ausschließen weil sie gar nicht auf dich greift.

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 10:33
von Incite
@Heisenberg: die Gewährleistung muss auch bei Privatverkäufen ausgeschlossen werden. (siehe Autoverkauf etc.). Da bist du auch nicht im KschG sondern im ABGB §922 ff?

du selbst hast nicht die Pflicht oder das Recht Nachforschungen anzustellen oder anstellen zu lassen. Mich hat nämlich auch eine Kat C Waffe aus dem ZWR angegrinst die ich verkauft habe (Gott sei Dank mit KV) und nicht bei mir ausgetragen wurde.

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 10:41
von johnbond01
Heisenberg das ist leider falsch. Die Gewährleistung ergibt sich aus dem Vertragsrecht (ABGB siehe oben 922ff) nur die zwingende Anwendung ist im Konsumentenschutz normiert. (9 KSchG) -> das heißt der Unternehmer kann sie nicht einschränken, der Private schon. Sie gilt aber "von selbst" bei JEDEM Vertrag!

insofern bitte UNBEDINGT einen Satz wie "unter Ausschluss jeder Gewährleistung" drinnen lassen.

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 10:44
von karl255
Wenn du google bemühst bekommst schon paar vorlagen von vereinen etc.
Das bissl abändern und schon läufts

Die pflicht zu meldung hat ser käufer, der muss das beim händler im zwr eintragen lassen.

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 10:49
von Hailwood
Incite hat geschrieben:@Heisenberg: die Gewährleistung muss auch bei Privatverkäufen ausgeschlossen werden. (siehe Autoverkauf etc.). Da bist du auch nicht im KschG sondern im ABGB §922 ff?

du selbst hast nicht die Pflicht oder das Recht Nachforschungen anzustellen oder anstellen zu lassen. Mich hat nämlich auch eine Kat C Waffe aus dem ZWR angegrinst die ich verkauft habe (Gott sei Dank mit KV) und nicht bei mir ausgetragen wurde.

Mit der betroffenen Person bin ich schon lange befreundet und vertraue dieser auch vollkommen, allerdings ist mit einem KV meiner Meinung nach eine Auswirkung auf ein etwaiges Fehlverhalten des Käufers auf mich ausgeschlossen. Da sollte man kein Risiko eingehen.

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 10:52
von gewo
Heisenberg hat geschrieben:
johnbond01 hat geschrieben:
Heisenberg hat geschrieben:den Passus "[...] da Privatverkauf keine [...]" kannst du rein rechtlich aus weglassen.
wie kommst du darauf?
Naja da bei Verkauf unter Privatpersonen nicht das KSchG greift - musst du somit nicht extra die Gewährleistung ausschließen weil sie gar nicht auf dich greift.
auch bei privatverkaeufen gilt die gesetzliche gewaehrleistung
selbst wenn es ein hundert jahre alter ordonnanzrepetierer ist

jeder mangel der innerhalb von sechs monaten ab uebergabe der ware auftritt ist vom verkaeufer zu beheben (beweislastumkehr)
oder er hat die ware zurueck zu nehmen und den kaufpreis zurueck zu erstatten

ausser man schreibt in den kaufvertrag: gewaehrleistung ausgeschlossen

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 11:02
von johnbond01
ich würde sogar noch weitergehen und reinschreiben: "kein Rücktritts- und Wiederrufsrecht, eine Anfechtung aufgrund Irrtums wird ausgeschlossen" - dabei bin ich mir nicht 100% sicher ob das notwendig ist bzw. gerichtlich hält aber "kosts nix - schadts nix".

Re: Verkauf Kat. C

Verfasst: Do 26. Nov 2015, 15:22
von alpawolf
ein Ausschluss der Gewährleistung ist sinnvoll, am besten wie gesehen ohne jegliche Gewähr auf eigene Gefahr und Haftung, versteckte Mängel nicht ausgeschlossen !