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Halbautomat und Gewehrscheinwerfer

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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cas81
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Re: Halbautomat und Gewehrscheinwerfer

Beitrag von cas81 » Do 1. Jun 2017, 12:22

Keine Sorge, ich suche nicht nach dem heutigen aktuellen Sinn, nur Interessehalber:

Woher kommt das Verbot überhaupt? Hat das was mit der Jagd und dem möglichen Aufscheuchen zu tun, dessen Folge es sein könnte, dass kein ruhiger gezielter Schuss mehr möglich ist? Oder ist schon wieder irgendein Film oder Amoklauf dran schuld?

Nächste (wahrscheinlich blöde) Frage: Warum sprechen wir immer von der Kombination Halbautomat und Gewehrscheinwerfer, es gilt doch für alle Gewehre (ist ja hier nicht der einzige Thread diesbezüglich). Oder haben da die Jäger für gewisse Büchsen oder Flinten Ausnahmeregelungen, die sich wieder irgendwo in irgendeinem Erkenntnis verstecken (das würde dann die erste Frage beantworten)?
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Promo
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Re: Halbautomat und Gewehrscheinwerfer

Beitrag von Promo » Do 1. Jun 2017, 16:51

Ich bleibe bei meiner Aussage. Du hast dich nicht auf § 17 Abs. 1 Z. 5 bezogen (was jetzt aus deinem Nachsatz ersichtlich wird, was du gemeint hast), sondern allgemein auf § 17. Und der trägt im Titel wie folgt:
3. Abschnitt
Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
Verbotene Waffen


Andersrum: Wenn ein silberner VW vorbei fährt und du sagst er ist schwarz, widerspreche ich. Wenn du dazu sagst, dass du das Lüftungsgitter gemeint hast, dann stimme ich zu. In dem Sinne war es wohl nicht präzise genug, deswegen mein ausdrücklicher Widerspruch - und den formuliere ich in Rechtsfragen lieber immer etwas extremer, um eindeutig alles klar zu stellen.
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susi
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Re: Halbautomat und Gewehrscheinwerfer

Beitrag von susi » Fr 2. Jun 2017, 14:55

Spätestens jetzt kenne ich mich nicht mehr aus. Streitet ihr um des Kaisers Bart? Vielleicht kannst Du ja einfach einen Satz formulieren, der eine klare Aussage hat. Danke.
Grüße
susi

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Re: Halbautomat und Gewehrscheinwerfer

Beitrag von gewo » Fr 2. Jun 2017, 15:35

susi hat geschrieben:Spätestens jetzt kenne ich mich nicht mehr aus. .


es ist relativ einfach

eine waffe die wie eine langwaffe aussieht ist eine langwaffe
(wir wissen wie langwaffen aussehen, oder ..?)
eine waffe die aussieht wie eine pistole oder ein revolver ist eine kurzwaffe
(wir wissen wie pistolen oder revolver aussehen, oder?)

auf langwaffen sind lichtquellen die einen bereich AUSleuchten koennen verboten (markieren zb mit laser ist ok)

nur weil wer wo brabbelt dass er eine langwaffe als "pistole" eingestuft hat dreht sich nicht ploetzlich der erdball in die andere richtung ...
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