ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Gesperrt
granatapfel
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 270
Registriert: Di 17. Nov 2015, 13:00

Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Beitrag von granatapfel » Do 10. Dez 2015, 12:23

Dieser Thread soll dazu dienen, die Fragen vom Abgeordneten Pilz an die Bundesministerin für Inneres zu beantworten, um anschließend an beide unsere Antworten zu schicken. Ich werde die Antworten in den ersten Post einpflegen.

MfG

Hier die Fragen:
1) Ist es möglich, sich wie in Norwegen auch in Österreich halbautomatische Gewehre für Anschläge wie jene des Anders Breivik legal zu beschaffen?
Es sind einige wenige halbautomatische Gewehre der Kategorie B für Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte erwerbbar. Das von Anderes Breivik verwendete halbautomatische Gewehr Ruger Mini 14 wurde laut Erlass des BMI vom 01.12.1989, 50.050/49-II/13/89 als Kriegsmaterial - somit als Kategorie A - eingestuft.

2) Falls ja: Weshalb können dann solche Gewehre nach wie vor legal erworben werden?
Ausgewählte Gewehre können von Personen, die die rechtlichen, physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllen legal erworben werden. In Österreich wurde bis dato kein Anlassfall bekannt, bei dem eine legale halbautomatische Langwaffe für ein Verbrechen verwendet wurde.

3) Welche Kriterien sind nach derzeitigem Recht dafür ausschlaggebend, ob ein halbautomatisches Gewehr bzw. Karabiner als Kriegsmaterial unter Kategorie A des Waffengesetzes oder als "Jagd- und Sportwaffe" nach der Kriegsmaterial-Verordnung unter Kategorie B fällt und damit legal erworben werden kann?
Die Kompetenz bei der Frage, ob eine Waffe Kriegsmaterial darstellt, liegt seit der letzten Änderung des Waffengesetzes nicht mehr beim Bundesministerium für Inneres.

4) Welche halbautomatischen Gewehre sind derzeit in Österreich in Kategorie B eingestuft und können legal erworben werden?

5) Wie viele dieser Waffen befinden sich derzeit in Österreich in privatem Besitz?

6) Welche halbautomatischen Gewehre sind derzeit in Österreich als Kategorie A eingestuft und können nur mit Ausnahmegenehmigung erworben werden?

7) Wie viele aufrechte Ausnahmegenehmigungen zum Besitz von Kategorie A Waffen bestehen derzeit?

8) Welchem jagdlichen oder sportlichen Zweck dienen zum Beispiel das "zivile" Steyr-Mannlicher AUG-Z (als Variante des Sturmgewehrs StG 77 des Bundesheers) oder das "zivile" SG 550 (als Variante des Sturmgewehrs der Schweizer Armee)?
Es gibt Diziplinen wie zB IPSC rifle oder IPSC gun wo diese Waffen geschossen werden. Außerdem gibt es auch statische Bewerbe, bei denen mit solchen Waffen geschossen wird.

9) Sind Ihnen Sportveranstaltungen bekannt, bei denen mit solchen Sturmgewehren geschossen wird und falls ja welche?

10) Welche Kriterien sind nach derzeitigem Recht dafür ausschlaggebend, ob ein nicht halbautomatisches Scharfschützengewehr als Kriegsmaterial unter Kategorie A des Waffengesetzes fällt?

11 )Welche Scharfschützengewehre sind derzeit in Österreich in Kategorie B eingestuft und können legal erworben werden?
Keines.

12)Welchem jagdlichen oder sportlichen Zweck dienen "zivile" Scharfschützengewehre wie zB das Steyr-Mannlicher SSG 08, das SteyrMannlicher Elite 08 oder auch die von der neuen Firma FMF Tactical in Kärnten hergestellten Präzisionsgewehre?


13)Wie lange ist die höchste Schusslänge bei einem privaten Schießstand in Österreich?
300m. Dies ist aber ein Missstand! Im Namen aller Sportschützen: Sie würden sicher sehr sehr viele Wähler gewinnen, wenn Sie uns einen Schießstand bauen, der über diese 300m hinaus geht (natürlich nicht auf Kosten des Steuerzahlers, sondern aus Ihrem Privatvermögen). 800m würden für den Anfang einmal reichen. Vielen Dank!


14) Warum schützen Sie Waffenhändler statt Grundrechte?
Es werden nicht die Waffenhändler geschützt, sondern die Freiheit und die Sicherheit der Bürger.
Zuletzt geändert von granatapfel am Do 10. Dez 2015, 14:24, insgesamt 6-mal geändert.
Firearms United Österreich auf Facebook: facebook.com/FirearmsUnitedAustria

Keine Notwehrfälle mit Schusswaffen? Oh doch: notwehrfakten.at

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Beitrag von Stickhead » Do 10. Dez 2015, 12:34

Ad 1) Es sind einige wenige halbautomatische Gewehre der Kategorie B für Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte erwerbbar. Das von Anderes Breivik verwendete halbautomatische Gewehr Ruger Mini 14 wurde laut Erlass des BMI vom 01.12.1989, 50.050/49-II/13/89 als Kriegsmaterial - somit als Kategorie A - eingestuft.

Ad 2) Ausgewählte Gewehre können von Personen, die die rechtlichen, physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllen legal erworben werden. In Österreich wurde bis dato kein Anlassfall bekannt, bei dem eine legale halbautomatische Langwaffe für ein Verbrechen verwendet wurde.

Ad 3) Die Kompetenz bei der Frage, ob eine Waffe Kriegsmaterial darstellt, liegt seit der letzten Änderung des Waffengesetzes nicht mehr beim Bundesministerium für Inneres.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Beitrag von BigBen » Do 10. Dez 2015, 12:35

Es ist hier nicht unsere Aufgabe Antworten auf parlamentarische Anfragen zu geben...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5124
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Beitrag von Incite » Do 10. Dez 2015, 12:44

BigBen hat geschrieben:Es ist hier nicht unsere Aufgabe Antworten auf parlamentarische Anfragen zu geben...


Sehe ich auch so jedoch wäre ggf eine Liste gut die Bewerbe aufzeigt (wie Gewo vorgeschlagen hat). Nicht das es dann heißt "gibt keine Bewerbe" denn lt. meinem ehemaligen OSM kommen HA GK nicht in der Liste vor
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Benutzeravatar
abactus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 723
Registriert: Sa 9. Feb 2013, 18:59

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Beitrag von abactus » Do 10. Dez 2015, 12:45

granatapfel hat geschrieben:12)Welchem jagdlichen oder sportlichen Zweck dienen "zivile" Scharfschützengewehre wie zB das Steyr-Mannlicher SSG 08, das SteyrMannlicher Elite 08 oder auch die von der neuen Firma FMF Tactical in Kärnten hergestellten Präzisionsgewehre?


was sind das für fragen?
da dürft ich ma ja auch keinen Porsche kaufen weil ich eh nur 130kmh auf der AB fahren darf.

granatapfel
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 270
Registriert: Di 17. Nov 2015, 13:00

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Beitrag von granatapfel » Do 10. Dez 2015, 12:48

Stickhead hat geschrieben:Ad 1) Es sind einige wenige halbautomatische Gewehre der Kategorie B für Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte erwerbbar. Das von Anderes Breivik verwendete halbautomatische Gewehr Ruger Mini 14 wurde laut Erlass des BMI vom 01.12.1989, 50.050/49-II/13/89 als Kriegsmaterial - somit als Kategorie A - eingestuft.

Ad 2) Ausgewählte Gewehre können von Personen, die die rechtlichen, physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllen legal erworben werden. In Österreich wurde bis dato kein Anlassfall bekannt, bei dem eine legale halbautomatische Langwaffe für ein Verbrechen verwendet wurde.

Ad 3) Die Kompetenz bei der Frage, ob eine Waffe Kriegsmaterial darstellt, liegt seit der letzten Änderung des Waffengesetzes nicht mehr beim Bundesministerium für Inneres.


Vielen Dank! 3. wird aber nicht wirklich beantwortet. Habe es trotzdem mal eingefügt.

BigBen hat geschrieben:Es ist hier nicht unsere Aufgabe Antworten auf parlamentarische Anfragen zu geben...

Kleine Fleißaufgabe ;)

MfG
Firearms United Österreich auf Facebook: facebook.com/FirearmsUnitedAustria

Keine Notwehrfälle mit Schusswaffen? Oh doch: notwehrfakten.at

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Beitrag von Stickhead » Do 10. Dez 2015, 12:50

Die wird eben schon beantwortet. Er fragt ja beim falschen Ministerium. Das BMI ist nicht mehr zuständig. Soll er seine Anfrage ans richtige Ministerium stellen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Ferrum
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1414
Registriert: Mo 17. Mär 2014, 12:30
Wohnort: Graz

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Beitrag von Ferrum » Do 10. Dez 2015, 12:55

Würde die Disziplinen auch ausführlicher auflisten. Bei 1. tät ich klarstellen, dass es bei uns zusätzlich kein entsprechendes AK-Derivat gibt. Und auf keinen Fall würde ich den schwachsinnigen, polemischen Terminus "Scharfschützengewehr" aufnehmen!! Auf Frage 11 ist die Antwort nur: keines. Punkt.

granatapfel
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 270
Registriert: Di 17. Nov 2015, 13:00

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Beitrag von granatapfel » Do 10. Dez 2015, 12:59

Stickhead hat geschrieben:Die wird eben schon beantwortet. Er fragt ja beim falschen Ministerium. Das BMI ist nicht mehr zuständig. Soll er seine Anfrage ans richtige Ministerium stellen.

Ok, auch gut :)

Klompo hat geschrieben:Würde die Disziplinen auch ausführlicher auflisten. Bei 1. tät ich klarstellen, dass es bei uns zusätzlich kein entsprechendes AK-Derivat gibt. Und auf keinen Fall würde ich den schwachsinnigen, polemischen Terminus "Scharfschützengewehr" aufnehmen!! Auf Frage 11 ist die Antwort nur: keines. Punkt.

Habe es extra unter Anführungszeichen geschrieben. Nehme aber auch gerne einen anderen Begriff. Präzisionsgewehre geht in Ordnung?
Könntest du mir helfen, die Disziplinen ausführlicher aufzulisten? Kenne mich da nicht so gut aus.
Firearms United Österreich auf Facebook: facebook.com/FirearmsUnitedAustria

Keine Notwehrfälle mit Schusswaffen? Oh doch: notwehrfakten.at

sonntagsjaeger
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 48
Registriert: Mo 23. Jul 2012, 23:01

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Beitrag von sonntagsjaeger » Do 10. Dez 2015, 14:19

Wie wär´s mit "Long-Range Sportgewehr". Bewerb: Kahles-Cup zB
Gruß

Benutzeravatar
Al3x
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3013
Registriert: So 1. Jun 2014, 21:17
Wohnort: ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Beitrag von Al3x » Do 10. Dez 2015, 14:23

BigBen hat geschrieben:Es ist hier nicht unsere Aufgabe Antworten auf parlamentarische Anfragen zu geben...


Beschäftigungstherapie. :lol:
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

Benutzeravatar
JAGAS3P
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1373
Registriert: Mo 18. Aug 2014, 09:03
Wohnort: unbekannt

Re: Antworten zur Anfrage vom ....

Beitrag von JAGAS3P » Do 10. Dez 2015, 15:19

Bitte schließt diesen Thread.

Die unkompetenten Fragen von XX interessieren doch keinen!
Es ist einfach nur Zeitdiebstahl, wenn hier Antworten auf seine "Fragen" überlegt oder sogar ausgearbeitet werden !
http://www.servustv.com/at/Sendungen/De ... der/Videos
Meine aktuelle Lieblingssendung, gell :mrgreen:

Benutzeravatar
Fox
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 233
Registriert: Do 25. Jul 2013, 16:14
Wohnort: Monte Salvatoris

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Beitrag von Fox » Do 10. Dez 2015, 17:53

Den Threat einfach schließen.
Das Beste.
Warum als Blau-Wähler von diesem Heini als Brauner Dreck abgekanzelt zu werden.
Ben ist ja sonst nicht so zimperlich einen Beitrag zu löschen.
Fox

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Beitrag von BigBen » Do 10. Dez 2015, 17:59

Aufgrund von Sinnlosigkeit Schicht im Schacht
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Gesperrt