Schusswaffen der Kategorie B
Definition
§ 19. (1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, auf einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbände Schußwaffen gemäß Abs. 1 einer bestimmten Marke und Type, sofern für diese jagdlicher Bedarf besteht, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt.
gibt es eine Liste (wo) welche Waffen das sind? z.B: fällt der Sauer 303 da rein?
Diese dürften ohne WP mit gültiger Jagdkarte geführt werden? Verstehe ich das richtig?
Danke
Grüße
MauserM03
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Liste Waffen die §19. Abs (2) entsprechen (HA jagdlich
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Liste Waffen die §19. Abs (2) entsprechen (HA jagdlich
MauserM03 hat geschrieben:Diese dürften ohne WP mit gültiger Jagdkarte geführt werden? Verstehe ich das richtig?
Kat B braucht immer einen WP zum Führen
member the old PD design ? oh I member
Re: Liste Waffen die §19. Abs (2) entsprechen (HA jagdlich
Wozu dann Abs (2)???
....von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt
....von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt
Re: Liste Waffen die §19. Abs (2) entsprechen (HA jagdlich
D.h. diese Waffen brauchen keine gesonderte Kat. B Einstufung (das ist mit Genehmigungspflicht gemeint...von Führen ist da nirgends die Rede) sondern gelten automatisch als Kat. B.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Liste Waffen die §19. Abs (2) entsprechen (HA jagdlich
Es geht da nicht um die Einstufung (dafür gibt es andere Paragraphen), sondern: für Kat B Waffen braucht man eine Genehmigung des Staates dass man sich die zulegen darf. Das wären die freien Plätze auf der WBK bzw. WP. Für jene Jagdwaffen die nicht mehr als 3 Patronen aufnehmen können und HA sind und für die die Landesjagdverbände angesucht haben und der Bundesminister zugestimmt hat (haben sie bis heute meines Wissens nach nie gemacht) braucht man als Jäger keine Genehmigung für den Kauf vom Staat. Also keine freien WBK oder WP Plätze, für die benötigten hätten Jäger einen Anspruch. Für das Führen bräuchte es aber den WP.
http://staatsrecht.univie.ac.at/fileadm ... R_SS15.pdf
http://staatsrecht.univie.ac.at/fileadm ... R_SS15.pdf
Re: Liste Waffen die §19. Abs (2) entsprechen (HA jagdlich
Es ist eh egal, weil es keine solche Einstufung gibt - für keine Waffe.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Liste Waffen die §19. Abs (2) entsprechen (HA jagdlich
MauserM03 hat geschrieben:Schusswaffen der Kategorie B
Definition
§ 19. (1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, auf einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbände Schußwaffen gemäß Abs. 1 einer bestimmten Marke und Type, sofern für diese jagdlicher Bedarf besteht, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt.
gibt es eine Liste (wo) welche Waffen das sind? z.B: fällt der Sauer 303 da rein?
Diese dürften ohne WP mit gültiger Jagdkarte geführt werden? Verstehe ich das richtig?
Danke
Grüße
MauserM03
da die jagdverbaende bisher darauf verzichtet haben sich mit dem BMI auf bestimmte typen oder modelle zu einigen, darf kein HA ohne WbK oder WP besessen werden...bzw gefuehrt werden
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.