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Waffenpsychologisches Gutachten, WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenpsychologisches Gutachten, WBK
Hallo,
ich hätte da eine Frage, erfolgt eine Information an den Arbeitgeber, wenn man ein Waffenpsychologisches Gutachten erstellen lasst, bzw. eine WBK beantragt?
Grüße
Max
ich hätte da eine Frage, erfolgt eine Information an den Arbeitgeber, wenn man ein Waffenpsychologisches Gutachten erstellen lasst, bzw. eine WBK beantragt?
Grüße
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- arch enemy
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- Kapselpracker
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- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: Waffenpsychologisches Gutachten, WBK
Maax hat geschrieben:Hallo,
ich hätte da eine Frage, erfolgt eine Information an den Arbeitgeber, wenn man ein Waffenpsychologisches Gutachten erstellen lasst, bzw. eine WBK beantragt?
Grüße
Max
1.) Willkommen im Forum!
2.) Nein, ...wurde aber eh schon beantwortet.
3.) Na und?
LG Andi
- Joschy5988
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten, WBK
Es erfolgt niergendwohin eine Meldung da das unter ärztliche Schweigepflicht fällt.
Re: Waffenpsychologisches Gutachten, WBK
Hallo zusammen!
Ich darf mich als neuer User an Euch wenden:
Die Gutachten sind vollkommen autonom, weder die Behörde noch sonstwer erfährt davon.
Lg, Werner
Ich darf mich als neuer User an Euch wenden:
Die Gutachten sind vollkommen autonom, weder die Behörde noch sonstwer erfährt davon.
Lg, Werner
Re: Waffenpsychologisches Gutachten, WBK
Kapselpracker hat geschrieben:Maax hat geschrieben:3.) Na und?
LG Andi
Danke für eure Antworten und ein verspätetes Hallo zusammen hier im Forum von meiner Seite
Naja, manche sehen Waffenbesitzer ja noch immer als Wahnsinnige an.
D.h. der Psychologe dürfte das auch gar nicht machen?
Re: Waffenpsychologisches Gutachten, WBK
Es gibt keine Grundlage dafür, dass er das macht, kann er grundsätzlich ja wohl auch gar nicht...oder woher soll er wissen wo genau du arbeitest?
Es sei den du sagst es ihm, würde ich aber nicht...geht den grundsätzlich so wenig an, wie Handynummer, Kontostand, mit wem wer wann und wo vögelt usw.
Bei den mir bekannten Tests kamen von Seiten der Psychologen auch keine Fragen in der Richtung auf, man wird vielleicht gefragt, was man arbeitet, aber nicht wo, welcher Vorgesetzter etc.
Wieso beschäftigt dich das eigentlich, ist dein Arbeitgeber sehr Anti-Waffen eingestellt und du hast Angst vor möglichen negativen Konsequenzen falls das herauskommt?
Es sei den du sagst es ihm, würde ich aber nicht...geht den grundsätzlich so wenig an, wie Handynummer, Kontostand, mit wem wer wann und wo vögelt usw.
Bei den mir bekannten Tests kamen von Seiten der Psychologen auch keine Fragen in der Richtung auf, man wird vielleicht gefragt, was man arbeitet, aber nicht wo, welcher Vorgesetzter etc.
Wieso beschäftigt dich das eigentlich, ist dein Arbeitgeber sehr Anti-Waffen eingestellt und du hast Angst vor möglichen negativen Konsequenzen falls das herauskommt?
Re: Waffenpsychologisches Gutachten, WBK
Hi! Ich wurde als "Neuling" per pn ob meiner Antwort beleidigt...halt ich echt aus, und kann Dir Folgendes mitteilen:
Der Psychologe ist kein Arzt, somit keine ärztliche Schweigepflicht, jedoch ist das Verhältnis zwischen Klient und Psychologen gesetzlich geschützt.
Somit darf Nichts an Stellen ohne Dein Einverständnis weitergegeben werden. Es wird auch Nichts bei Psychologen gespeichert. Dahingehend kann ich Dich beruhigen.
Der Psychologe ist kein Arzt, somit keine ärztliche Schweigepflicht, jedoch ist das Verhältnis zwischen Klient und Psychologen gesetzlich geschützt.
Somit darf Nichts an Stellen ohne Dein Einverständnis weitergegeben werden. Es wird auch Nichts bei Psychologen gespeichert. Dahingehend kann ich Dich beruhigen.
Re: Waffenpsychologisches Gutachten, WBK
Ja, bei mir wurde Arbeitgeber und Position abgefragt.
- Joschy5988
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- Beiträge: 106
- Registriert: Mi 21. Okt 2015, 09:50
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten, WBK
Ja das kann schon sein nur da wird absolut nichts gemeldet. Der oder die würde den Job aufs Spiel setzen
Re: Waffenpsychologisches Gutachten, WBK
Maax hat geschrieben:Ja, bei mir wurde Arbeitgeber und Position abgefragt.
Das ist nur für das allgemeine Blabla im Gutachten-Schrieb. Da wird absolut nix weitergemeldet.
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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