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ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
Hallo Leute
Habs nach Monaten nun endlich geschafft Behörden und Psychologen auf einen Tag zu legen und hab alles erledigt.
Das komische ist, dass die BH nicht nach der Aufhebung der Waffensperre gefragt hat, ich hab das erledigt, interessiert hats niemanden.
Auf einer anderen BH hat ein Kollege vor wenigen Wochen seine WBK beantragt, und sie auch bekommen, obwohl der im Sinne des § 5 Abs. 5 ZDG eine Waffensperre hat.
Hat da jemand vl Infos, gibt es da seitens des BMI nun neue Richtlinien?
Kopf hoch an alle Zivis, richtet die Unterlagen vorab alle her, seid freundlich und nett, dann geht das alles zick'i'zack'i über die Bühne
Habs nach Monaten nun endlich geschafft Behörden und Psychologen auf einen Tag zu legen und hab alles erledigt.
Das komische ist, dass die BH nicht nach der Aufhebung der Waffensperre gefragt hat, ich hab das erledigt, interessiert hats niemanden.
Auf einer anderen BH hat ein Kollege vor wenigen Wochen seine WBK beantragt, und sie auch bekommen, obwohl der im Sinne des § 5 Abs. 5 ZDG eine Waffensperre hat.
Hat da jemand vl Infos, gibt es da seitens des BMI nun neue Richtlinien?
Kopf hoch an alle Zivis, richtet die Unterlagen vorab alle her, seid freundlich und nett, dann geht das alles zick'i'zack'i über die Bühne
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
wie lang is euer Zivildienst her ?
member the old PD design ? oh I member
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- .50 BMG
- Beiträge: 952
- Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
das wär ja ein Weihnachtsgeschenk aller erster Güte.... wo war das?
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
Die Zivildienstsperre gilt 15 Jahre.
Falls du die noch nicht "abgesessen" hast kommt vl bald die Einberufung, nachträglich versteht sich .
Falls du die noch nicht "abgesessen" hast kommt vl bald die Einberufung, nachträglich versteht sich .
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
Ist doch eh kein Problem die aufheben zu lassen, also wieso hier was riskieren?!? Jagdkurs machen oder bei ein paar Bewerben mitmachen und aufheben lassen.
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
§ 75b ZDG
Zivildienstpflichtigen darf innerhalb der Geltung des Verbotes gemäß § 5 Abs. 5 von den zuständigen Behörden keine Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen nach dem Waffengesetz 1996 erteilt werden; ausgestellte derartige Urkunden sind zu entziehen.
Also wenn jemand draufkommt, ist die WBK weg, sofern das Verbot nicht aufgehoben wurde.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
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- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
ja, schreib am Besten deinen Namen und Deine Adresse auch hier rein, dasses leichter geht
- sixtwentynine
- .223 Rem
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- Registriert: Sa 6. Dez 2014, 18:42
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
Ein Antrag auf eine WBK ist gleichzeitig ein Antrag auf Aufhebung vom Waffenverbot.
Wirde hier schon mal gepostet.. irgendwas mit OGH 1976.
Wirde hier schon mal gepostet.. irgendwas mit OGH 1976.
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.
- sixtwentynine
- .223 Rem
- Beiträge: 181
- Registriert: Sa 6. Dez 2014, 18:42
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
Nachtrag
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_1975001936_19761005X02/JWR_1975001936_19761005X02.html
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_1975001936_19761005X02/JWR_1975001936_19761005X02.html
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
Ja, aber ein Waffenverbotes nach § 12 Abs 1 WaffG und nicht eines nach § 5 Abs 5 ZDG. Ein Waffenverbot nach § 12 Abs 1 WaffG hebt gemäß § 12 Abs 7 WaffG die Behörde auf die es erlassen hat. Ein Waffenverbot nach § 5 Abs 5 ZDG hebt aber die Landespolizeidirektion auf. Ohne der Aufhebung durch die Landespolizeidirektion ist die Ausstellung rechtswidrig.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- sixtwentynine
- .223 Rem
- Beiträge: 181
- Registriert: Sa 6. Dez 2014, 18:42
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
Rechtssatz
Wird während eines rechtskräftigen Waffenverbotes ein Antrag auf Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde gem. § 12 Abs 3 lit b WaffG gestellt, umfaßt dieser Antrag auch den Antrag auf Aufhebung des Waffenverbotes.
Ich glaube es geht sehr wohl um ein Waffenverbot aus egal welcher Richtung.
Im Paragarf 12/3/b gehts um Ausstellung von Waffenrechtlichen Urkunden schätze ich.
Leider kann ichs nicht nachprüfen weil ich das WaffG nicht kenne welches 1975 gegolten hat.
Wird während eines rechtskräftigen Waffenverbotes ein Antrag auf Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde gem. § 12 Abs 3 lit b WaffG gestellt, umfaßt dieser Antrag auch den Antrag auf Aufhebung des Waffenverbotes.
Ich glaube es geht sehr wohl um ein Waffenverbot aus egal welcher Richtung.
Im Paragarf 12/3/b gehts um Ausstellung von Waffenrechtlichen Urkunden schätze ich.
Leider kann ichs nicht nachprüfen weil ich das WaffG nicht kenne welches 1975 gegolten hat.
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
Was umgangssprachlich als "Zivi-Waffenverbot" bezeichnet wird ist aber in Wahrheit keines im rechtlichen Sinne. Es ist nur ein Verbot des Erwerbs genehmigungspflichtiger Schusswaffen gemäß §5 ZDG, das hat mit einem "rechtskräftigen Waffenverbot" nix zu tun.
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
hat keine 24h gedauert heute Vormittag kam schon der Anruf - ahh wir haben von Ihnen keine Adresse - ich dachte mir noch -- ohh noch immer fragt keiner,.. 10 min drauf,.. wir können ihren Bundesheerbescheid nicht finden - muss nun abwarten bis die LPD mir die Aufhebung des Waffenverbotes zuschickt, und das dann bei der BH abgeben,..
mein kollege ist da wohl richtig durch den rost gefallen,... der hat seine WBK bekommen - ohne aufhebung....
nunja, die Schießstätte meines Vertrauens hat jetzt eh zu, 2 Wochen auf oder ab machen da nichts aus.
schade, das hätte es einen Schritt leichter gemacht für andere...
im großen und ganzen ist es aber auch für Zivis kein Problem! lass euch nicht entmutigen, es ist nur ein Behördenweg mehr!
mein kollege ist da wohl richtig durch den rost gefallen,... der hat seine WBK bekommen - ohne aufhebung....
nunja, die Schießstätte meines Vertrauens hat jetzt eh zu, 2 Wochen auf oder ab machen da nichts aus.
schade, das hätte es einen Schritt leichter gemacht für andere...
im großen und ganzen ist es aber auch für Zivis kein Problem! lass euch nicht entmutigen, es ist nur ein Behördenweg mehr!
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
Diese Diskriminierung ist sowieso längst überfällig, entfernt zu werden.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
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- .50 BMG
- Beiträge: 952
- Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41
Re: ZD Waffensperre nicht mehr notwendig?
Behördenweg + vereinsmitgliedschaft + bewervsnachweise....