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Langwaffe AUSTRAGEN

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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Do 18. Apr 2019, 19:06

Huck_Finn hat geschrieben:
Do 18. Apr 2019, 18:31
Kategorie D kannst jetzt noch verkaufen ohne das der Verkäufer vorher registrieren muss.
ja das stimmt
die altbestandsflinten koennen verkauft werden ohne dass der VERKÄUFER sie vorher registrieren muss

aber der kaeufer muss sie innerhalb von sechs Wochen nach der übernahme ins ZWR registrieren lassen

(nebeinfo: wenn er an einen haendler verkauft musst der haendler sie seit 3.4.2019 vorher auf den Vorbesitzer registrieren und erst dann erst auf seinen Händlerbestand)
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von Promo » Do 18. Apr 2019, 19:38

Ich meinte wenn eine Privatperson eine Waffe exportiert, dann bekommt er von der Behörde den EU Ausfuhrwisch. Das heißt aber damit nicht automatisch, dass die Waffe im ZWR gelöscht wird. Darum muss man dann extra unter Verweis auf die Ausfuhr bitten. Dann muss die Behörde diese Waffe auch löschen.
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Do 18. Apr 2019, 19:41

Promo hat geschrieben:
Do 18. Apr 2019, 19:38
Ich meinte wenn eine Privatperson eine Waffe exportiert, dann bekommt er von der Behörde den EU Ausfuhrwisch. Das heißt aber damit nicht automatisch, dass die Waffe im ZWR gelöscht wird. Darum muss man dann extra unter Verweis auf die Ausfuhr bitten. Dann muss die Behörde diese Waffe auch löschen.
soweit ich weiss wird nix geloescht
es scheint beim ehemaligen Besitzer nimmer auf, logisch
aber was mal als Waffe existiert hat und im ZWR drinnen ist das bleibt bestehen inkl der Historie

aber ich frag das grad nach
interessiert mich
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von mastercrash » Do 18. Apr 2019, 20:48

Eine Waffe die exportiert oder vernichtet wird, bleibt sicher noch 20 Jahre nach Vernichtung/Export im ZWR.
Wahrscheinlich halt nicht mehr einem Besitzer zugeordnet.

Das schreibt die EU Richtlinie nämlich so vor:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die registrierten Angaben zu Feuerwaffen und ihren wesentlichen Bestandteilen, einschließlich der zugehörigen personenbezogenen Daten, von den zuständigen Behörden über einen Zeitraum von 20 Jahren nach der Vernichtung der Feuerwaffen und ihrer wesentlichen Bestandteile aufbewahrt werden.
Nach 20 Jahren werden zumindest die Besitzerdaten (und damit eigentlich auch die Waffe, denn was für einen Sinn macht es eine Waffe gespeichert zu lassen ohne zugehörige Personendaten) dann allerdings sicherlich tatsächlich aus dem ZWR gelöscht, das schreibt die Waffenrichtlinie nämlich ebenfalls vor:
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten nach Ablauf der im vorstehenden Absatz genannten Fristen gelöscht werden.
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von chris34G4 » Mi 29. Mai 2019, 11:17

So, zwei von drei Waffen sind jetzt ausgetragen. Doppelmeldungen durch Zahlendreher der jeweiligen Bümas.
Die dritte ist noch nicht ganz klar. Hab sie damals neu gekauft, der Händler müsste noch irgendwo eine Rechnung mit der richtigen Nummer haben, dauert aber etwas. Den damaligen Importeur gibts leider auch nimma.
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